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Die richtigen Unterlagen für die TÜV-Untersuchung

Demnächst steht der Termin zur Hauptuntersuchung an? Welche Unterlagen benötigt der TÜV und lassen sich bereits im Vorfeld Vorkehrungen treffen, um an die Plakette zu gelangen? Alle Informationen hier im großen Ratgeber.

Was ist eine Hauptuntersuchung?

Umgangssprachlich auch „TÜV Prüfung“ genannt, wurde die Hauptuntersuchung im Jahr 1951 in Deutschland eingeführt. Seither dient sie dem Zweck, die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu gewährleisten. Seit dem Jahr 2010 gehört auch die Abgasuntersuchung (AU) dazu.

Ursprünglich durfte nur die Prüforganisation „TÜV“ die Hauptuntersuchungen durchführen. Aufgrund dessen hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff „TÜV Prüfung“ etabliert. Mittlerweile gibt es auch andere Prüfstellen wie beispielsweise DEKRA, GTÜ oder KÜS.

In welchen Zeitintervallen muss das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung?

Hauptuntersuchung

In Deutschland müssen zugelassene Fahrzeuge in regelmäßigen Abständen zur Hauptuntersuchung gebracht werden. Die Zeiträume, in denen ein Fahrzeug zur HU muss, richtet sich nach der Fahrzeugart und dem Tag der Zulassung. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist es üblich, dass diese in einem Intervall von 24 Monaten zur Hauptuntersuchung müssen.

Die Frist bei Neufahrzeugen sieht ein wenig anders aus als bei den Gebrauchten. Hier steht nämlich erst drei Jahre nach der Erstzulassung eine HU an, danach gelten dieselben Intervalle wie bei den Gebrauchtfahrzeugen.

Alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung müssen:

  • Pkw
  • Krafträder
  • Lkw bis 3,5 t
  • Anhänger bis 3,5 t
  • Wohnmobile bis 3,5 t

Sollte es innerhalb dieser 24 Monate zu Umbauten am Fahrzeug kommen, kann es unter Umständen dazu führen, dass eine Einzelabnahme erforderlich ist. Dazu werden alle nötigen TÜV-Unterlagen und eventuell die zugehörige allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) benötigt.

Lässt sich an der Plakette erkennen, wann das Fahrzeug zum TÜV muss?

Schon bei einem Blick auf die Plakettenfarbe findest du heraus, wann das Fahrzeug zur nächsten Hauptuntersuchung muss. Denn jedem Jahr ist eine andere Farbe zugeordnet. Wer sich damit auskennt, kann also allein daran erkennen, wann der nächste HU-Termin fällig ist.

Die Farben erscheinen in der folgenden Reihenfolge:

  • Orange
  • Blau
  • Gelb
  • Braun
  • Rosa
  • Grün

Wer beispielsweise auf dem Kennzeichen eine grüne Plakette besitzt, ist im Jahr 2024 mit der nächsten HU dran. Sobald die Farben einmal durch sind, wiederholen sie sich erneut. Die Prüfplakette muss für jeden gut sichtbar am hinteren Kennzeichen angebracht sein. So erkennt unter anderem die Polizei sofort, ob die Hauptuntersuchung bereits überfällig ist.

Bei einem genauen Blick auf die Plakette erkennst du in der Mitte das Jahr. In unserem oben genannten Beispiel 2024. Dort befindet sich ebenfalls das genaue Datum, das du am äußeren Rand abliest. Alle notwendigen Zahlen sind dort nacheinander aufgereiht, also die 1 steht für den Januar, die 2 für Februar usw.

Aufgrund der Farben und Zahlen erkennst du also sowohl bei deinem eigenen als auch bei fremden Autos, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Es gibt allerdings noch zwei Dokumente, aus denen du den Termin entnehmen kannst. Zum einen geben die TÜV-Unterlagen der letzte HU Aufschluss darüber, wann das Fahrzeug zur nächsten Hauptuntersuchung muss. Aber auch im Fahrzeugschein wird das Ablaufdatum der TÜV-Plakette vermerkt.

Welche Unterlagen benötigt der TÜV für die Hauptuntersuchung?

Welche Unterlagen benötigt der TÜV für die Hauptuntersuchung?

Es gibt zum einen notwendige Unterlagen, die der TÜV auf jeden Fall benötigt und zum anderen Unterlagen, die du nur bei bestimmten Fahrzeugtypen benötigst.

Mit zu den wichtigsten TÜV-Unterlagen gehört die Zulassungsbescheinigung Teil I, auch als Fahrzeugschein bekannt. Jeder Fahrzeugführer in Deutschland ist ohnehin dazu verpflichtet, dieses kleine Faltheftchen während der Fahrt bei sich zu haben. Dort lassen sich alle Stammdaten des jeweiligen Autos finden. Wozu benötigt die Prüfstelle diese Unterlagen? Das ist ganz einfach: Mit dem Heft gleicht der Prüfer Kennzeichen und Fahrzeug-Identifikationsnummer ab.

In der Zulassungsbescheinigung II sind alle Vorgänger des Fahrzeuges aufgelistet, was für den Prüfer allerdings irrelevant ist. Alle notwendigen Daten kann er aus der Zulassungsbescheinigung I entnehmen. Deshalb benötigst du den zweiten Teil bei der Untersuchung nicht. Dasselbe gilt übrigens für den Führerschein. Der Prüfer ist schließlich nicht befugt, die Fahrerlaubnis des Fahrzeughalters zu prüfen. Hier gilt das gleiche Prinzip wie bei der Zulassungsbescheinigung I bzw. dem Fahrzeugschein und zwar ist jeder dazu verpflichtet, den Führerschein bei der Fahrt mit sich zu führen.

Gehört zu den notwendigen TÜV-Unterlagen auch der Personalausweis? Nein, auch dieser wird vom Prüfer nicht verlangt. Der Prüfstelle ist es im Grunde genommen, egal, wer mit dem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung fährt. Nicht selten kommt es nämlich vor, dass Mitarbeiter einer Werkstatt für ihre Kunden den Termin wahrnehmen. Eine persönliche Erscheinungspflicht gibt es daher nicht.

Sollte es an dem Fahrzeug zu Veränderungen kommen (z. B. durch Tuning), die eine Erlaubnis erfordern, ist es unverzichtbar, die dazugehörige ABE vorzulegen. Dieses Dokument sollte nicht nur Bestandteil der TÜV-Unterlagen sein, sondern muss permanent im Fahrzeug mitgeführt und auch bei Polizeikontrollen vorgeführt werden.

Kurz und kompakt: Die wichtigsten TÜV-Unterlagen im Überblick

Bei der Hauptuntersuchung brauchst du auf jeden Fall die Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei Umbauten oder technischen Veränderung wird die allgemeine Betriebserlaubnis benötigt

Wie bereite ich mein Fahrzeug auf die Hauptuntersuchung vor?

Wer sich guten Gewissens mit seinen TÜV-Unterlagen auf den Weg zur Hauptuntersuchung begeben möchte, sollte sich umfassend vorbereiten. Dazu gehört, dass alle benötigten Dokumente beisammen sind. Um unangenehme Wartezeiten zu vermeiden, ist es außerdem sinnvoll, sich einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle zu besorgen. Mittlerweile funktioniert das unkompliziert über die Online-Anmeldung. Wichtig ist, die Anmeldebestätigung beim Termin zur Hand zu haben.

Sobald die Formalitäten erledigt sind, geht es an die Vorbereitung des Fahrzeuges. Zuerst einmal solltest du dem Auto von außen und innen eine gründliche Reinigung unterziehen. Denn es gibt nichts Unangenehmeres, als dem Sachverständigen ein dreckiges Fahrzeug zu präsentieren. Wer weiß, vielleicht ist er aufgrund der Sauberkeit direkt freundlicher gestimmt. Aber noch ein weiterer Aspekt spricht für ein gepflegtes Fahrzeug. Denn wenn dieses schmutzig zur Hauptuntersuchung kommt, kann es sein, dass der Prüfer vermehrt Ausschau nach rostigen Stellen hält.

Des Weiteren solltest du dein Auto im Vorfeld auf kleinere, bisher unentdeckte Mängel untersuchen. Falls sich der ein oder andere Fehler eingeschlichen hat, beseitigst du ihn besser noch vor dem Prüftermin.

Wer auf Nummer sichergehen möchte, sollte vor der Hauptuntersuchung noch mal eine Inspektion von einer Werkstatt durchführen lassen. Die gefundenen Mängel kann der Fachmann direkt beheben, so geht mit der Plakette sicherlich nichts mehr schief.

Checkliste zur Prüfung vor der Hauptuntersuchung

Checkliste zur Prüfung vor der Hauptuntersuchung

  • Alle TÜV-Unterlagen parat?
  • Sind die Kennzeichen gut sichtbar?
  • Sämtliche Beleuchtungen kontrollieren, dazu gehören: Kennzeichenbeleuchtung, Rücklichter- und Strahler, Warnblinker, Abblendlicht, Fernlicht, Standlicht und Blinker
  • Warnweste an Bord?
  • Befindet sich ein Verbandskasten im Fahrzeug? (Verfallsdatum beachten)
  • Sind die Sicherheitsgurte in Ordnung?
  • Reifenprofiltiefe kontrollieren (Mindestprofiltiefe 1,6 Millimeter)
  • Verliert das Fahrzeug Flüssigkeiten?
  • Innen und Außenspiegel kontrollieren
  • Scheibenwaschanlage und Wischer überprüfen
  • Ist der Auspuff dicht? (Darf nicht zu laut sein)
  • Weist die Frontscheibe Schäden auf? Es dürfen keine Schäden im Bereich des Lenkrads auftreten
  • Hupe auf Funktion prüfen
  • Im Cockpit dürfen keine Kontrollleuchten dauerhaft aktiv sein (ABS, Airbag)

Was wird bei der HU kontrolliert?

Im Rahmen der Hauptuntersuchung werden alle notwendigen Aspekte, die zur Verkehrssicherheit des Fahrzeuges beitragen, geprüft. Das erfolgt durch eine Funktions-, Sicht- und Wirkungsprüfung der Fahrzeugteile. Dazu zählt auch die Prüfung von Reifen und Bremsen sowie die Kontrolle der gesamten Beleuchtungsanlage des Kfz.

Der Prüfer möchte während der Hauptuntersuchung feststellen, ob das Fahrzeug die vollen Anforderungen an Vorschriftsmäßigkeit, Umweltschutz und Verkehrssicherheit erfüllt oder ob es Mängel aufweist, die eine Gefahr darstellen könnten. Zu der Vorschriftsmäßigkeitsprüfung gehören beispielsweise:

  • Verbandskasten
  • Warndreieck
  • Warnweste

Der Prüfer startet die Verkehrssicherheitsprüfung mit einer Probefahrt, auf der er die Bremsen und Lenkung prüft. Des Weiteren wird zugleich die Fahrzeugelektronik getestet.

Dazu zählen zum Beispiel:

Anschließend erfolgt die Sichtprüfung des Fahrzeuges. Hierzu zählen beispielsweise die Reifen, bei denen die Profiltiefe gemessen wird. Beim Auto schaut der Prüfer sich auch den Unterboden an und hält besonders nach Roststellen oder austretenden Flüssigkeiten Ausschau.

Der Ablauf einer Hauptuntersuchung beim Motorrad

Hast du alle TÜV-Unterlagen parat, geht es auf zur Hauptuntersuchung. Doch was prüft der Sachverständige eigentlich am Motorrad? Das Prinzip ist dem obigen Beispiel ähnlich, denn auch hier erfolgt eine Verkehrssicherheits- und Sichtprüfung.

Der Experte prüft während der Sichtprüfung alle relevanten Bauteile und begibt sich anschließend auf eine Probefahrt. Währenddessen kann der Prüfer sich vergewissern, dass die Lenk- und Bremsfunktion des Motorrades einwandfrei funktionieren. Wie beim Pkw werden gleich die elektronischen Bauteile mit geprüft.

Nachfolgend eine kleine Liste, welchen Checks sich dein Motorrad während der Hauptuntersuchung unterziehen muss:

  • Beleuchtung: umfassender Check sämtlicher Scheinwerfer und Kontrollleuchten am Motorrad.
  • Allgemeiner Zustand des Zweirades: Gibt es sichtbare Roststellen? Ist die Fahrgestellnummer gut sichtbar? Stimmen die Angaben mit der Zulassungsbescheinigung überein?
  • Elektrik: In welchem Zustand befindet sich die Batterie? Weisen die elektrischen Leitungen Mängel auf?
  • Bremsen: Funktionieren die Bremsen einwandfrei? Sind Leitungen, Gestänge, Beläge, Scheiben, Trommeln und Hebel frei von Mängeln? Hat das Fahrzeug genügend Bremsflüssigkeit und wie sieht diese aus?
  • Bereifung: Wie sehen die Reifen aus? Sind sie porös oder rissig? Verfügen die Reifen noch über die Mindestprofiltiefe?
  • Rahmen und Anbauteile: Kann das Fahrzeug sicher auf den Haupt- und Seitenständer abgestellt werden? Ist Spiel im Lenkkopflager? Weist der Rahmen rostige Stellen auf?
  • Lenkung: Lässt sich die Lenkung des Motorrades widerstandslos einschlagen? Sind die Lenkergriffe gut befestigt?

Was passiert, wenn das Fahrzeug durch die HU fällt?

Hin und wieder kommt es vor, dass Fahrzeuge die Hauptuntersuchung nicht bestehen. In diesem Fall bekommt der Halter von der Prüfstelle eine Mängelliste. Dort befinden sich alle festgestellten Mängel, die zur Verweigerung der Plakette geführt haben. Weist dein Auto Mängel auf, musst du sie schnellstmöglich beheben, denn das Fahrzeug muss spätestens nach einem Monat erneut zur Nachprüfung erscheinen.

Kosten der HU nach Fristende

Für den Fall, dass du als Halter des Fahrzeuges die einmonatige Frist verstreichen lässt, musst du zur nächsten HU nochmals die vollen Gebühren bezahlen.

Die Kosten der Hauptuntersuchung

Die Kosten der Hauptuntersuchung

Aktuell belaufen sich die Kosten einer Hauptuntersuchung (HU) beim Pkw zwischen 130 und 150 Euro. Es gibt keine Einheitspreise, daher kann es je nach Prüforganisation zu geringen Schwankungen kommen. Die Kosten für die Abgasuntersuchung (AU) sind in diesem Preis bereits enthalten. Bei den größeren Kraftfahrzeugen bis 7,5 Tonnen sind für die HU noch einmal rund 20 Euro mehr fällig. Für ein Kraftrad variieren die Kosten zwischen 60 und maximal 90 Euro.

Sofern das Fahrzeug noch eine gültige AU besitzt, kann der Besitzer lediglich einen Termin zur Hauptuntersuchung ausmachen. Auf die Abgasuntersuchung kann in diesem Fall verzichtet werden. Das ergibt beim Pkw eine Ersparnis von circa 50 Euro und bei Krafträdern rund 20 Euro.

Wie lange kann ich den TÜV überziehen?

Grundsätzlich ist das Datum für die Hauptuntersuchung einzuhalten. Die Verantwortung liegt hier voll und ganz beim Fahrzeughalter, dieser muss für die Einhaltung der Fristen sorgen, andernfalls kann es ihn teuer zu stehen kommen. Der Gesetzgeber sieht für das Nichteinhalten beziehungsweise Überziehen der Hauptuntersuchung folgende Strafen vor:

  • 15 Euro bei mehr als zwei Monaten
  • 25 Euro bei mehr als vier bis acht Monaten
  • 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg bei mehr als 8 Monaten

Diese Strafen gelten für Pkw, Motorräder und leichte Anhänger. Die Zahlung eines Bußgeldes vermeidest du also nur durch Einhaltung der Fristen zur Hauptuntersuchung.

Verwarngelder fallen übrigens bei der Feststellung von erheblichen Mängeln während der Hauptuntersuchung an. Allerdings erst dann, wenn die Nachprüffrist nicht eingehalten wird.

Die Kosten des Verwarngeldes belaufen sich auf 15 Euro. Bei Einhaltung der Frist fällt natürlich keine Strafe an. Der TÜV hat mit dem Verwarngeld allerdings nichts zu tun, dies wird dem Fahrzeughalter von der Behörde auferlegt.

Fazit

Die Hauptuntersuchung steht für die meisten Kfz etwa alle 24 Monate an, lediglich Neuwagen müssen erst nach 36 Monaten zur Prüfung. Wichtig ist, dass du zur Prüfung selbst die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitbringst, denn hier wird das Ergebnis später festgehalten. Weist dein Fahrzeug keine Mängel auf, bekommst du die passende Plakette auf dein Kennzeichen, bei etwaigen Mängeln hingegen musst du bis spätestens einen Monat nach der HU zur Nachprüfung antreten. Solltest du es einmal nicht rechtzeitig zur Haupt- oder Nachuntersuchung schaffen und dabei erwischt werden, musst du mit einem Bußgeld rechnen.

Handverlesene, weiterführende Artikel:

FAQ

Ist der TÜV fällig, benötigt der Prüfer die Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei Umbauten oder technischen Veränderung am Fahrzeug ist zusätzlich die allgemeine Betriebserlaubnis vorzulegen.

Der Prüfer untersucht im Rahmen einer Funktions-, Sicht- und Wirkungsprüfung alle notwendigen Aspekte, die zur Verkehrssicherheit des Fahrzeuges beitragen. Darunter fallen unter anderem das Vorhandensein von Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste sowie die ordnungsgemäße Funktion von Bremsen, Lenkung und Fahrzeugelektronik. Bei der Sichtprüfung schaut der Prüfer zusätzlich auf Reifenprofiltiefe, Roststellen und austretende Flüssigkeiten.

Für die meisten Kraftfahrzeuge steht der TÜV alle 24 Monate an. Neuwagen hingegen müssen erst nach 36 Monaten zur Untersuchung.

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