Zum Hauptinhalt springen
AutoScout24 steht Ihnen aktuell aufgrund von Wartungsarbeiten nur eingeschränkt zur Verfügung. Dies betrifft einige Funktionen wie z.B. die Kontaktaufnahme mit Verkäufern, das Einloggen oder das Verwalten Ihrer Fahrzeuge für den Verkauf.

Verkehrsrechtsschutz-Vergleich

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung greift bei Rechtsstreitigkeiten rund um Auto und Verkehr. Es werden z. B. Anwalts- und Gerichtskosten übernommen oder Streitigkeiten beim Autokauf bzw. mit Werkstätten. Wir erklären, was der Verkehrsrechtsschutz im Unterschied zur Kfz-Versicherung leistet.

Wichtiges zum Verkehrsrechtsschutz

  • Geltungsbereich Fahrer und Fahrzeug: Der Verkehrsrechtsschutz gilt für den Versicherungsnehmer sowie alle auf ihn zugelassenen Fahrzeuge.
  • Nicht nur als Autofahrer geschützt: Der Verkehrsrechtsschutz greift in der Regel auch, wenn du als Radfahrer, E-Bike-Fahrer, Fußgänger oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bist.
  • Deckungssumme beachten: Da Rechtsstreitigkeiten im Verkehrsbereich rasch teuer werden können, solltest du mindestens auf eine Deckungssumme von 500.000 Euro achten.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung greift bei Rechtsstreitigkeiten rund um die Themenbereiche Auto und Verkehr. Dabei werden nicht nur Anwalts-und Gerichtskosten übernommen, wenn ein Konflikt vor Gericht landet, wie beispielsweise nach einem Unfall. Auch Vertrags- und Sachenrecht werden von der Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt. Darunter fallen unter anderem Streitigkeiten beim Autokauf, mit Werkstätten oder bei Leasingverträgen. Die Verwaltungs-Rechtsschutz hingegen deckt die Kosten, die bei Kontakten oder Streitigkeiten in Verkehrsangelegenheiten mit einer Verwaltungsbehörde aufkommen.

Wir erklären dir, was der Verkehrsrechtsschutz im Detail leistet, wann er sinnvoll ist und wie er sich von Haftpflicht- und Kasko-Versicherung unterscheidet.

Die wichtigsten Fakten

Der Verkehrs-Rechtsschutz gilt nicht nur für Autobesitzer. Auch als Fahrradfahrer, Fußgänger und in öffentlichen Verkehrsmitteln bist du bei den meisten Policen versichert. Bei manchen Policen umfasst der Schutz sogar Surfen, Rudern, Reiten, Inlineskating und Skateboarding als Fortbewegungsmethoden. Was genau eine Verkehrsrechtsschutzversicherung alles abdeckt, kannst du den Vertragsunterlagen entnehmen.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung kann modular als Baustein im Paket mit weiteren Rechtsschutz-Elementen im Rahmen der Privat-Rechtsschutz abgeschlossen werden. Auch im Rahmen der Kfz-Versicherung wird der Verkehrsrechtsschutz häufig als zusätzliche Option angeboten. Verkehrsrechtsschutzversicherungen sind aber auch als Einzelpolice erhältlich.

Man with Smartphone in City Traffic

Wer ist durch den Verkehrsrechtsschutz versichert?

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung gilt grundsätzlich für den Versicherungsnehmer und alle auf ihn zugelassenen Fahrzeuge. Nahezu alle Versicherer bieten gegen Aufpreis jedoch die Möglichkeit, einen erweiterten Personenkreis in die Verkehrsrechtsschutz einzuschließen.

So lässt sich der Versicherungsschutz auf die gesamte Familie, also Partner und Kinder und deren Fahrzeuge erweitern. Eine separate Verkehrsrechtsschutzversicherung für jedes Familienmitglied mit Kraftfahrzeug ist also häufig nicht erforderlich.

Bei manchen Anbietern ist der Versicherungsschutz für Familienmitglieder allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft. So müssen sich volljährige Kinder häufig in der ersten Berufsausbildung befinden oder noch im Haushalt der Eltern leben, um mitversichert zu sein.

Versicherte Personen (abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen):

  • Versicherungsnehmer
  • Fahrer
  • Ehe- oder Lebenspartner
  • Unverheiratete Kinder
  • Insassen
  • Ggf. weitere Familienmitglieder wie Eltern und Großeltern

Versicherte Fahrzeuge (abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen)

  • Alle auf den Versicherer zugelassenen Fahrzeuge
  • Auf Lebens- oder Ehepartner zugelassene Fahrzeuge
  • Ggf. Fahrzeuge mitversicherter Kinder
  • Öffentliche Verkehrsmittel, wenn Versicherungsnehmer oder versicherte Person Fahrgast ist
  • Fahrräder
  • Teilweise auch fremde Fahrzeuge

Fahrerrechtsschutz: Für Autofahrer ohne eigenes Fahrzeug und Berufskraftfahrer

Der Fahrerrechtsschutz ist eine Variante des Verkehrsrechtsschutzes, bei dem die Versicherung nicht an bestimmte Fahrzeuge gebunden ist. Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer unabhängig** davon, in welchem Fahrzeug er unterwegs ist. Diese Form des Verkehrsrechtsschutzes empfiehlt sich vor allem für Personen, die häufig mit Miet- oder Firmenwagen im Straßenverkehr unterwegs sind, Car-Sharing nutzen oder sich Fahrzeuge von Freunden leihen.

Auch für Berufskraftfahrer kann eine Fahrerrechtsschutzversicherung sinnvoll sein, wenn sie nicht über Firmen-Rechtsschutzversicherungen abgesichert sind. Insbesondere bei kleineren Transportunternehmen ist es häufig nicht üblich, Fahrer rechtlich absichern. Da er in diesem Fall für die Erwerbstätigkeit relevant ist, können Berufskraftfahrer den Verkehrsrechtsschutz in der Steuererklärung geltend machen.

Nachteil der Fahrerrechtsschutzversicherung ist, dass im Gegensatz zum allgemeinen Verkehrsrechtsschutz bei vielen Anbietern Sachen- und Vertragsrecht ausgeschlossen ist. Kommt es also beispielsweise zum Rechtsstreit mit einer Mietwagenfirma oder einem Car-Sharing-Anbieter, werden diese Kosten häufig nicht von der Fahrerrechtsschutzversicherung übernommen.

Leistungsübersicht im Verkehrsrechtsschutz

Welche Leistungen im Einzelfall von einer Versicherung übernommen werden, ist letztlich immer abhängig von der jeweiligen Police. Ein umfassender Verkehrsrechtsschutz enthält folgende Komponenten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz: Zur Durchsetzung eigener Ansprüche gegenüber Unfallgegnern.
  • Straf-Rechtsschutz: Greift wenn der Versicherungsnehmer wegen einer nicht vorsätzlichen Straftat angeklagt wird, beispielsweise fahrlässige Körperverletzung in Folge eines Unfalls.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Zum Beispiel beim Vorgehen gegen Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen.
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen: Betrifft beispielsweise Fahrverbote oder Führerschein-Entzug.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Deckt etwa Streitigkeiten beim Autokauf oder mit Werkstätten sowie Probleme mit Mietwagen- oder Leasingverträgen ab.
  • Steuer-Rechtsschutz: Bei Einsprüchen gegen die Kfz-Steuer.
  • Sozial-Rechtsschutz: Für Klagen vor dem Sozialgericht, zum Beispiel bei Berufsunfähigkeit nach einem Verkehrsunfall.

Grundsätzlich werden von Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeugengelder, Kosten für erforderliche Gutachten und gegebenenfalls die Kosten der gegnerischen Partei übernommen.

Nicht von Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen übernommen werden Bußgelder und Geldstrafen, die du beispielsweise im Zuge von überhöhter Geschwindigkeit, Missachtung roter Ampeln oder Alkohol am Steuer zahlen musst. Wenn du jedoch gegen ein unrechtmäßiges Bußgeld oder eine Geldstrafe Ermittlungen anstrengst oder rechtliche Schritte einleitest, übernimmt die Versicherung die Kosten.

Versichert

  • Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen.
  • Steuerstreit vor Gericht, zum Beispiel um die steuerliche Einordnung eines Fahrzeugs.
  • Verfahren vor Verwaltungsbehörden und -gerichten, etwa wegen Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Strafverfahren, sofern es um fahrlässig begangene Straftaten im Straßenverkehr geht.
  • Bußgeldverfahren, bei denen es um fahrlässig oder vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr geht.
  • Vertrags- und Sachenrecht rund um das Auto, zum Beispiel Ärger wegen Mängeln nach dem Kauf oder Streit um die Rückgabe beim Leasing.
  • Streit mit anderen Verkehrsteilnehmern, die beim gleichen Versicherer versichert sind.

Nicht versichert

  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen nach Unfällen. Selbstverursachte Schäden sind bereits über die eigene Kfz-Haftpflicht abgedeckt.
  • Vorgerichtlicher Streit mit der Steuerbehörde, sofern der Versicherer ihn nicht ausdrücklich einbezieht.
  • Jeder Rechtsstreit (auch im Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren), wenn der Fahrer nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
  • Strafverfahren, bei denen es um vorsätzlich begangene Straftaten im Straßenverkehr geht.
  • Streit um Halte- und Parkverstöße.
  • Ärger rund um Reiseverträge oder Streit um Entschädigung nach Flugverspätungen.
  • Rechtsstreit mit der eigenen Rechtsschutzversicherung.

Nach den allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010 – Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft). Abweichungen bei einzelnen Versicherern sind möglich. Quelle: Stiftung Warentest

Bei den Deckungssummen für den Verkehrsrechtsschutz gibt es teilweise erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Weit verbreitet sind Policen mit einer Versicherungssumme von 300.000 Euro, manche Versicherer erstatten auch Kosten bis 500.000 Euro oder sogar 1.000.000 Euro. Diese hohen Versicherungssummen machen sich dann allerdings bei den Beiträgen für die Police bemerkbar.

Üblicherweise gelten Verkehrsrechtsschutzversicherungen auch im europäischen Ausland, EU-Mitgliedsstaaten und Anrainerstaaten des Mittelmeers. Manche Policen sind weltweit gültig, dies jedoch meist nur für einen eingeschränkten Zeitraum von maximal drei Monaten. In der Regel ist die Deckungssumme bei Streitigkeiten im Ausland niedriger als in der Bundesrepublik.

Kosten

Wie viel eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kostet, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Neben der Höhe der Deckungssumme sind Leistungsumfang und die Anzahl der eingeschlossenen Personen entscheidende Faktoren für die Berechnung der Versicherungsprämie. Günstige Tarife für Single-Haushalte sind bereits für etwa 60 bis 70 Euro jährlich erhältlich. Günstiger wird der Versicherungsschutz mit einem Selbstbehalt.

street traffic traffic light people bikes on the road

Für wen ist Verkehrsrechtsschutz sinnvoll?

Der Verkehrsrechtsschutz gehört aus gutem Grund zu den am weitesten verbreiteten Rechtsschutzversicherungen. Grundsätzlich ist der Verkehrsrechtsschutz für jeden Autobesitzer sinnvoll. Auch Stiftung Warentest zählt den Verkehrsrechtsschutz zu den sinnvollen Versicherungen. Angesichts der hohen Unfalldichte und der häufig strittigen Schuldfrage erscheint dies auch nicht weiter verwunderlich. Zudem werden bei Rechtsstreitigkeiten in Verkehrsangelegenheiten häufig sehr hohe Schadenssummen eingefordert, die unter Umständen an die finanzielle Existenz gehen können.

Was die Verkehrsrechtsschutzversicherung zusätzlich interessant macht, ist der weitreichende Schutz im Straßenverkehr auch als Radfahrer, Fußgänger und Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Verkehrsteilnehmer ohne eigenes Fahrzeug ist die Fahrerrechtsschutzversicherung eine gute Option.

Unterschiede zur Kasko- und Kfz-Haftpflicht

Die drei wichtigsten Versicherungen rund um das Auto - Kfz-Haftpflicht-, Kasko- und Verkehrsrechtsschutz - sind für viele Autobesitzer ein wenig verwirrend und werden gelegentlich in ihrer Zuständigkeit verwechselt.

Versicherungsnehmer gehen häufig davon aus, dass du über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht rechtlich bereits umfassend abgesichert bist. Die Kfz-Haftpflicht bietet allerdings nur einen . Dies bedeutet, dass du bei Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Schäden, die mit dem versicherten Fahrzeug verursacht wurden, durch die Kfz-Haftpflicht vertreten werden. Kosten für an anderen Fahrzeugen verursachte Schäden werden von dieser ebenfalls übernommen. Dementsprechend muss die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners für deine Schadensersatzansprüche aufkommen, wenn dieser den Unfall verursacht hat.

Selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug werden über die Vollkaskoversicherung abgesichert. Abhängig vom Leistungsumfang der jeweiligen Police springt diese auch bei Vandalismus und bei Schäden mit Fahrerflucht ein. Die Teilkasko versichert neben Verkehrsunfall oder Fahrzeugdiebstahl lediglich Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht selbst verursacht wurden. Hierzu zählen beispielsweise Schäden durch Brand, Sturm oder Hagel, Hochwasser, Lawinen und Zusammenstöße mit Haarwild.

Wenn es darum geht, eigene Ansprüche gegenüber Dritten aktiv geltend zu machen und beispielsweise Schadenersatz von einem Unfallgegner zu fordern, greifen die beiden zuvor beschriebenen Versicherungen nicht. Hier kommt die Verkehrsrechtsschutzversicherung zum Einsatz. Auch wenn du als Unfallopfer eigentlich von der Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers entschädigt werden müsstest, kommt es leider vor, dass die Versicherung die Haftung ablehnt. In solchen Fällen greift ebenfalls der Verkehrsrechtsschutz.

Es gibt also keine Parallelen zwischen Kfz-Haftpflicht und Verkehrsrechtsschutz. Vielmehr ist die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung eine Ergänzung zur Pflichtversicherung, da sie die Bereiche abdeckt, die nicht unter die Kfz-Haftpflichtversicherung fallen.

Welche Versicherung deckt was ab?

Kfz-Haftpflicht Kasko Verkehrs-Rechtsschutz
„Passiver Rechtsschutz“ = Kommt für Schäden Dritter auf. Reine Sachversicherung „aktiver Rechtsschutz“ = Kommt für die Geltendmachung eigener Ansprüche auf.
Verursachte Schäden an fremden Fahrzeugen. Kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die nicht von einem Unfallgegner verursacht wurden (z.B. Schäden durch Sturm. Hochwasser, Wildunfälle). Hilft, eigene Forderungen gegenüber Dritten durchzusetzen.
Schadensersatzansprüche Dritter aufgrund selbst verursachter Unfälle. Bei Vollkasko auch für selbstverursachte Schäden am eigenen Fahrzeug. Nicht beschränkt auf Unfallgegner. Einsatz auch bei Vertrags- und Verwaltungsangelegenheiten, Widerspruch gegen Bußgelder u. a.

Darauf solltest du beim Abschluss achten

Streitigkeiten im Verkehrsbereich können sehr teuer werden, daher sollte die Deckungssumme hoch genug gewählt werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro, Strafverfolgung im Ausland sollte bis zu einer Höhe von 100.000 Euro mitversichert werden.

Überprüfen Sie, ob ein Selbstbehalt vorgesehen ist. Stiftung Warentest rät von Policen mit Selbstbeteiligung ab, da der Preisvorteil vergleichsweise gering ist. Zudem solltest du darauf achten, ob es eine Wartezeit gibt, bevor der Versicherungsschutz einsetzt. Häufig greift der Kfz-Rechtsschutz erst zwei oder drei Monate nach Versicherungsbeginn. Es gibt allerdings auch Tarife ohne Wartezeit.

Versicherer behalten sich beim Verkehrsrechtsschutz meist das Recht vor, den Vertrag zu kündigen. Dies geschieht in der Regel immer dann, wenn ein Versicherungsnehmer den Verkehrsrechtsschutz häufig in Anspruch nimmt. Überprüfe daher im Vorfeld, ob es eine jährliche Begrenzung für gemeldete Schadensfälle gibt.

Ist ein Anwaltswechsel möglich?

Viele Versicherer erlauben keinen Wechsel des Anwalts, wenn erst einmal eine Kanzlei mit einer Angelegenheit beauftragt ist. Wenn du dir die Möglichkeit eines Anwaltswechsels offenhalten willst, solltest du darauf vor der Vertragsunterzeichnung achten. Ein guter Verkehrsrechtsschutz sollte zudem eine möglichst rund um die Uhr erreichbare Anwaltshotline anbieten, damit die Erfolgsaussichten in einem drohenden Rechtsstreit schnellstmöglich geklärt werden können.

Generell gilt, dass das Leistungsspektrum von Anbieter zu Anbieter stark variiert. Lies die Vertragsbedingungen daher gründlich und überprüfe, ob alle für dich relevanten Bereiche abgedeckt sind. Die Police sollte deinen persönlichen Bedürfnissen entsprechen – nicht jeder Versicherungsnehmer benötigt alle möglichen Elemente eines KFZ-Rechtsschutzes. Wer beispielsweise selten das Land verlässt, kann die Deckungssumme für den Einsatz im Ausland guten Gewissens relativ niedrig wählen. Wer bereit ist, sich auf außergerichtliche Lösungen durch Mediation einzulassen, kann dadurch bei manchen Anbietern Kosten sparen.

Kündigung der Rechtsschutzversicherung

Wann genau du deine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung kündigen kannst, entnimmst du deinen Versicherungsunterlagen. Generell gilt bei Verkehrsrechtsschutzversicherungen für die ordentliche Kündigung, also zum Ende der Laufzeit, eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Bei manchen Anbietern entspricht das Versicherungsjahr dabei dem Kalenderjahr. In diesen Fällen ist dann der 30. September Stichtag für das Einreichen der Kündigung.

Wann gilt ein Sonderkündigungsrecht?

Eine außerordentliche Kündigung der Verkehrsrechtsschutzversicherung ist möglich, wenn der Versicherer die Prämie erhöht, ohne dafür verbesserte Leistungen anzubieten. In diesem Fall muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Benachrichtigung über die bevorstehende Beitragserhöhung erfolgen. Gekündigt werden kann frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung in Kraft tritt.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch bei Wagniswegfall oder Risikofortfall. Bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung tritt dies klassischerweise ein, wenn ein Versicherungsnehmer sein Fahrzeug abmeldet oder verkauft. Ein Sonderkündigungsrecht ist auch gegeben, wenn du die Versicherung nicht mehr benötigst, weil du aufgrund einer Eheschließung fortan über die Familienpolice deines Partners versichert bist. Im Schadensfall ist die außerordentliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat nach Abwicklung des Schadens möglich. Insbesondere bei einer außerordentlichen Kündigung solltest du jedoch bedenken, dass du gegebenenfalls ohne Versicherungsschutz dastehst, falls eine etwaige Folgeversicherung noch nicht greift.

So kündigst du richtig

Die Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen und vom Versicherungsnehmer unterzeichnet sein. Entscheidend bei der Kündigungsfrist ist bei Kündigungen das Datum des Eingangs beim Versicherer, nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben. Es empfiehlt sich daher, Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Damit kann der Eingang beim Empfänger zweifelsfrei belegt werden. Fordere den Versicherer trotzdem im Kündigungsschreiben dazu auf, dir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zuzusenden.

Die Kündigung per Fax ist ebenfalls möglich, hier solltest du den Sendebericht aufbewahren, um den Eingang bei der Versicherung belegen zu können. Da die Rechtslage bei der Kündigung per E-Mail noch nicht eindeutig geklärt ist, solltest du auf diese Form der Kündigung möglichst verzichten.

FAQ

Ja, erst die Kombination aus Kfz-Haftpflichtversicherung und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bietet optimalen Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung sichert dich bei selbstverschuldeten Unfällen ab, die Rechtsschutzversicherung bei strittiger Schuldfrage oder wenn es darum geht Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Auch bei Streitigkeiten aus dem Kauf / Verkauf eines motorgetriebenen Fahrzeugs (z. B. Auto, Motorrad, Kleinkraftrad) oder Streitigkeiten mit der Werkstatt bietet die Rechtsschutzversicherung Schutz. Ebenso bei sogenannten Ordnungswidrigkeiten (z.B. wenn du die Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung in Frage stellst, angebliches Überfahren einer Ampel bei Rot, u.ä.).

Ja, wenn du einen Tarif mit Selbstbeteiligung (zwischen 100 bis 250 Euro) wählst, reduziert sich der Versicherungsbeitrag.

Artikel teilen

Alle Artikel

Traffic cars

Fahreignungsregister: Wie viele Punkte habe ich in Flensburg?

Ratgeber · Autorecht
hero-unfall

Unfallbericht schreiben

Ratgeber · Autorecht
All CO2 emission

Schadstoffklasse: Von D2 bis Euro 6

Ratgeber · Autorecht
Mehr anzeigen