Die Bestimmungen zur BAFA-Förderung von Staat und E-Auto-Herstellern haben sich zum ersten Januar 2023 aktualisiert. Worum es sich bei der BAFA-Förderung eigentlich handelt, welche Fahrzeuge im Programm zur Umweltprämie inbegriffen sind und wie genau die Änderungen zur E-Auto-Förderung aussehen, wird im Folgenden erklärt.
Die Abkürzung BAFA steht für das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das Ministerium fördert nicht nur den Erwerb und das Leasing von Elektrofahrzeugen, sondern unterstützt auch andere Einzelmaßnahmen, die für energieeffizientere und umweltfreundlichere Lösungen zu aktuellen Vorgehensweisen führen. Ein Beispiel hierfür wäre der energieeffizientere Gebäudebau.
Im Juli 2016 wurde der sogenannte Umweltbonus eingeführt, der den Erwerb von Elektroautos, Plug-in-Hybridmodellen und Wasserstoff-Brennstoffzellen-Elektroautos unterstützt. Die Hybridmodelle fallen seit den neuen Regelungen 2023 nicht mehr unter die geförderten Fahrzeuge. Sowohl der Bund als auch die Autoindustrie selbst finanzieren die Kaufprämien.
Durch die Förderung soll der Kauf von umweltfreundlicheren Elektrofahrzeugen attraktiver gestaltet werden, da die E-Autos vergleichsweise teuer sind, wenn man auf den durchschnittlichen Marktpreis für Kraftfahrzeuge schaut.
Welche Fahrzeuge gefördert werden, ist präzise reguliert und sehr transparent. Aktuell sollte ein E-Auto in eine dieser drei Kategorien fallen, um sich für die BAFA-Prämie zu qualifizieren:
Die Prämie von Bund und Autoherstellern setzt sich folgendermaßen zusammen:
Fahrzeugart/Preis | Staatlicher Anteil | Herstelleranteil | Gesamte Prämie |
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Nettolistenpreis des E-Auto-Basismodells bis 40.000 Euro | 4.500 Euro | 2.250 Euro | 6.750 Euro |
Nettolistenpreis des E-Auto-Basismodells bis 65.000 Euro | 3.000 Euro | 1.500 Euro | 4.500 Euro |
Die "Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen" wurde zum 01. Januar 2023 offiziell einigen Änderungen unterzogen. Hier finden sich alle Neuerungen auf einen Blick:
Weiterhin sorgen verschiedene Kauf- und Leasingszenarien auch für unterschiedliche Förderungsanteile vom Bund. Es folgt eine kurze Übersicht über den Bundesanteil am Umweltbonus (ohne Herstelleranteil) bei verschiedenen Kauf- und Leasingszenarien:
Kaufmodell | Bundesanteil am Umweltbonus für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis unter 40.000 Euro) | Bundesanteil am Umweltbonus für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis ab 40.000 Euro) | Bundesanteil am Umweltbonus für junge Gebrauchtfahrzeuge | Mindesthaltedauer |
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Eigenfinanzierter kauf | 4.500 Euro | 3.000 Euro | 3.000 Euro | 12 Monate |
Leasingslaufzeit 12-23 Monate | 2.250 Euro | 1.500 Euro | 1.500 Euro | 12 Monate |
Leasinglaufzeit ab 24 Monaten | 4.500 Euro | 3.000 Euro | 3.000 Euro | 24 Monate |
Die Antragstellung zur Förderung des neuen E-Autos umfasst mehrere Schritte und lässt sich direkt auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durchführen. Um den Antrag erfolgreich stellen zu können, gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen.
Folgende Voraussetzungen gilt es vor der Antragstellung zu beachten:
Antragstellung erst nach Zulassung möglich
Über die letztendliche Höhe der Förderung entscheidet das Zulassungsdatum. Erst nach der Zulassung des E-Autos kann der Antrag gestellt werden. Auch wenn sich die Richtlinien zur BAFA-Förderung ändern, gelten immer die Regeln, die zum Zeitpunkt der Antragstellung galten.
Ein Beispiel: Wenn das 2022 bestellte E-Auto erst im Jahr 2023 zugelassen werden kann, gelten bei der Antragstellung die Prämien von 2023 und nicht von 2022 – demnach statt 9.000 Euro Bonus nur noch 6.750 Euro Bonus.
Der Antrag zur BAFA-Förderung lässt sich direkt auf der Website des BAFA stellen. Auch der Bearbeitungsstand des Antrags kann online eingesehen werden. Um den Antrag erfolgreich stellen zu können, braucht es verschiedene Dokumente und Nachweise.
Die wichtigsten Daten, die angegeben werden müssen:
Persönliche Daten (Name, Anschrift, Kontoverbindung etc.) Das Datum der verbindlichen Bestellung des E-Autos (also das Datum, an dem der Vertragspartner den Leasing- oder Kaufvertrag ausgestellt hat) Fahrzeug-Ident-Nummer (FIN), welche sich im Fahrzeugbrief (Zulassungsschein II) findet
Die wichtigsten Dokumente, die bereitliegen müssen: Nachweis der verbindlichen Bestellung des E-Autos Kaufvertrag Leasingvertrag mit Kalkulation der Leasingrate
Nach Abschluss der Antragstellung verschickt das BAFA eine E-Mail an die angegebene E-Mailadresse, die eine pdf zur “Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben” beinhaltet. Dieses Dokument ist nach Erhalt einer weiteren E-Mail, die die individuelle Vorgangsnummer enthält, unter einem vorgegebene Link hochzuladen. Ab diesem Zeitpunkt ist vorerst alles erledigt. Der Bearbeitungsstand des Antrags kann mithilfe der individuellen Vorgangsnummer jederzeit online eingesehen werden.
Kein Rechtsanspruch auf den Umweltbonus!
Auf die Auszahlung des Umweltbonus gibt es keinen Rechtsanspruch. Das Gesamtbudget des Bundeszuschusses beim E-Auto-Kauf ist begrenzt. Im Jahr 2023 stehen bis zu 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung, 2024 sind es schon nur noch 1,3 Milliarden Euro.
Es gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wer seinen Antrag stellt, nachdem das Förderungsbudget aufgebraucht ist, geht leider leer aus.
Die Förderung des Kaufs nachhaltigerer Fahrzeuge von Bund und Herstellern schafft einen attraktiven Anreiz, die persönliche Autowahl zu überdenken. Aber die Förderdauer ist begrenzt und wer lange wartet, bekommt weniger Förderung zugesprochen. Der Prozess der Antragstellung ist recht unkompliziert online möglich und auch der Bearbeitungsstand kann jederzeit online eingesehen werden.
Für Interessenten ist es wichtig, die neuen Regelungen 2023 im Überblick zu behalten und genau zu kontrollieren, ob eine Qualifizierung für die Förderung tatsächlich vorliegt. Weiterhin gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Umweltbonus – sobald der Fördertopf für das Jahr, in dem der Antrag gestellt wird, leer ist, gibt es auch keine Prämie für die Antragstellenden.