Im Dezember 2023 wurde das vorzeitige Ende der BAFA-E-Auto-Förderung bekanntgegeben. Ursache ist, dass der Regierung nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung standen. Verbraucher konnten noch bis einschließlich 17. Dezember 2023 Förderungsanträge stellen, danach wurden keine weiteren Anträge mehr bearbeitet.
Worum es sich bei der BAFA-Förderung genau handelte, welche Fahrzeuge im Programm zur Umweltprämie inbegriffen waren und wie die Antragstellung ablief, wird im Folgenden erklärt. Zunächst wollen wir aber darauf eingehen, welche Möglichkeiten zur E-Auto-Förderung es 2024 tatsächlich noch gibt.
Kaufinteressenten von Elektroautos können trotz Ende des BAFA-Umweltbonus noch profitieren. Zum einen haben einige Autohersteller zugesichert, für bestimmte Zeiträume den Bundesanteil der E-Auto-Förderung zu übernehmen, den Herstelleranteil weiterhin auszuzahlen oder ihre E-Auto-Modelle mit starken Rabatten zu versehen. Bei diesen Autoherstellern handelt es sich etwa um Audi, BYD, Citroen, Dacia, Fiat, Hyundai, Kia, Mazda, Mercedes, MG, Nio, Nissan, Opel, Peugeot, Polestar, Renault, Seat/Cupra, Smart, Skoda, Subaru, Tesla, Toyota/Lexus, Volkswagen oder Volvo. Interessenten sollten sich genau informieren, welche Marken und Händler sich bis zu welchem Zeitpunkt an solchen Aktionen beteiligen – und dann ggf. die Chance nutzen.
Außerdem gibt es noch weitere Programme, die der Elektroauto-Förderung dienen sollen. Dazu gehören:
Die Abkürzung BAFA steht für das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das Ministerium förderte nicht nur den Erwerb und das Leasing von Elektrofahrzeugen, sondern unterstützt auch andere Einzelmaßnahmen, die für energieeffizientere und umweltfreundlichere Lösungen zu aktuellen Vorgehensweisen führen. Ein Beispiel hierfür wäre der energieeffizientere Gebäudebau.
Im Juli 2016 wurde der sogenannte Umweltbonus eingeführt, der den Erwerb von Elektroautos, Plug-in-Hybridmodellen und Wasserstoff-Brennstoffzellen-Elektroautos attraktiver machen sollte. Die Förderung von Plug-in-Hybriden ist bereits zum 1. Januar 2023 ausgelaufen.
Welche Fahrzeuge gefördert wurden, war präzise reguliert und sehr transparent. Verbraucher konnten sich auf der BAFA-Liste der förderungsfähigen Elektrofahrzeuge ein Bild machen, ob ihr E-Auto für den Umweltbonus in Frage kam. Neben Neuwagen mit einem Netto-Listenpreis von maximal 65.000 Euro wurden auch Leasingfahrzeuge und junge Gebrauchte gefördert. Dabei galten besondere Bedingungen:
Bilanz der E-Auto-Förderung
Laut dem Bundeswirtschaftsministerium wurde die E-Auto-Förderung für rund 2,1 Millionen elektrisch betriebene Fahrzeuge bewilligt. Für diese Modelle gab es die meisten Anträge:
Die Prämie von Bund und Autoherstellern setzte sich folgendermaßen zusammen:
Fahrzeugart/Preis | Staatlicher Anteil | Herstelleranteil | Gesamte Prämie |
---|---|---|---|
Nettolistenpreis des E-Auto-Basismodells bis 40.000 Euro | 4.500 Euro | 2.250 Euro | 6.750 Euro |
Nettolistenpreis des E-Auto-Basismodells bis 65.000 Euro | 3.000 Euro | 1.500 Euro | 4.500 Euro |
Gebrauchtwagen | 3.000 Euro | 1.500 Euro | 4.500 Euro |
Vor dem Ende: So sollte die E-Auto-Förderung 2024 aussehen
Bevor das Ende der Umweltprämie bekanntgegeben wurde, sollte folgendes für die E-Auto-Förderung 2024 gelten:
Von Februar 2020 bis Ende 2022 gab es die Innovationsprämie, durch die der staatliche Anteil am Umweltbonus deutlich erhöht wurde. Verbraucher hatten in diesem Zeitraum somit das Glück, für Elektrofahrzeuge unter einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro eine Gesamtprämie von 9.000 Euro zu ergattern. Für teurere Modelle waren insgesamt noch 7.500 Euro E-Auto-Förderung drin.
Folgende Punkte waren zu beachten:
Es gab keinen Rechtsanspruch auf den Umweltbonus
Auf die Auszahlung des Umweltbonus gab es keinen Rechtsanspruch. Das Gesamtbudget des Bundeszuschusses beim E-Auto-Kauf war begrenzt. Es galt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wer seinen Antrag stellte, nachdem das Förderungsbudget aufgebraucht war, ging leider leer aus.
Die E-Auto-Förderung von Bund und Herstellern schuf einen attraktiven Anreiz, die persönliche Autowahl zu überdenken. Der Prozess der Antragstellung war recht unkompliziert online möglich. Jedoch wurde der Umweltbonus Ende 2023 abgeschafft. Wie die Verbraucher darauf reagieren und wie die Nachfrage- und Förderungslage um E-Autos künftig aussehen wird, bleibt abzuwarten.
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