Was passiert, wenn ich mein Auto verkaufe, aber der Käufer meldet es nicht ab?
Es ist stets ratsam, mit dem neuen Käufer zu vereinbaren, dass dieser eine Abmeldebestätigung übermittelt. So kann sichergestellt werden, dass der Verkäufer nun weiß: Sein verkauftes Fahrzeug ist nicht mehr über ihn versichert und die Haftung wird damit ausgeschlossen. Findet diese Feedbackschleife nicht statt, hat der Verkäufer keine Möglichkeit zu wissen, ob sein altes Auto umgemeldet wurde oder eben nicht. Unter Umständen kann eine teure Rechnung wegen eines Regelverstoßes ins Haus trudeln, der Verkäufer sieht sich ab diesem Zeitpunkt in der Beweispflicht, dass er das Gefährt zu diesem Zeitpunkt nicht gelenkt hat.
Meldet der Käufer das gekaufte Auto einfach nicht ab und fährt unbehelligt weiter, so ist es unerlässlich, dass die Abmeldung durch den Verkäufer passiert. Dabei wird lediglich der gültige Kaufvertrag sowie ein Lichtbildausweis verlangt und damit hat der Verkäufer die Möglichkeit, das Fahrzeug abzumelden. Erkennbar wird der Missstand spätestens dadurch, dass weiterhin die Versicherungsprämie beim Verkäufer abgebucht wird. Ab diesem Zeitpunkt sollte schnellstmöglich die eigene Kfz-Versicherung kontaktiert werden. Die Abmeldung des längst verkauften Autos muss nun rasch passieren, um etwaige Schäden und die dazugehörige Haftung zu verhindern. Der Vorgang passiert durch eine sogenannte Veräußerungsanzeige. Durch sie wird der Versicherung der Besitzerwechsel des angemeldeten Fahrzeugs mitgeteilt.
Wann muss ich eine Veräußerungsanzeige machen?
Per Definition muss die Veräußerungsanzeige unverzüglich nach Verkauf des Gefährts durchgeführt werden, obwohl das Wort „unverzüglich“ via Gesetz nicht näher definiert wird. Die einzige Ausnahme bildet dabei der Umstand, dass der neue Besitzer umgehend die Ummeldung durchführt. Somit wird das Kennzeichen gleich bei der Zulassungsstelle abgegeben und der Kauf ist damit abgeschlossen.
Ist der Käufer säumig, was die Abmeldung betrifft, so kann dies zu einem Problem werden. Wenn nämlich die Veräußerungsanzeige nicht durchgeführt wird, in dem Glauben, das Auto sei ohnehin bereits umgemeldet, dann deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung im Schadensfall keine Kosten ab. Der Verkäufer hat indessen die Pflicht zu beweisen, dass das Fahrzeug schon vor dem Unfall verkauft und nicht vom Verkäufer gelenkt wurde. Selbst wenn der Fall vor Gericht landet und für den Verkäufer glimpflich ausgeht, sind es dennoch Kosten, Aufwände und Mühen, die er durch richtiges Handeln vermeidet. Der Verkäufer ist immer im Vorteil, wenn er die Veräußerungsanzeige auf jeden Fall durchführt, unabhängig ob der Käufer das Auto abmeldet oder auch nicht.