Wann sich beim Führerschein die Dauer der Probezeit verlängert
Keine Auswirkung auf die Probezeit haben kleinere Delikte wie Falschparken oder wenn du geblitzt wirst und dabei nicht mit mehr als 20 km/h zu schnell unterwegs bist. Bei den Verstößen, die Auswirkungen auf deine Probezeit haben, unterscheiden die Gesetzgeber zwischen dem Katalog A und dem Katalog B.
A- und B-Verstöße und Auswirkungen auf die Führerschein-Probezeit
Bei Verstößen der Verstoß-Art A sind die Auswirkungen auf die Probezeit am gravierendsten. Neben einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, kann auch eine Teilnahme an einem MPU-Seminar erforderlich sein. Beispiele dafür sind:
- Missachtung des Alkoholverbots
- Fahrerflucht
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Trunkenheitsfahrt
- Abstandsverstoß
- Handy am Steuer
- Rotlichtverstoß
- Gefährdung durch Vorfahrtsverletzung
- Wenden/Rückwärts fahren auf Kraftfahrstraßen oder Autobahnen
Anders ist es bei Verstößen der Verstoß-Art B. Hier erfolgt keine direkte Verlängerung der Probezeit, aber bei wiederholtem B-Verstoß kann es dazu kommen. Zu den Verstößen gehören:
- Mängel am Fahrzeug
- Fahren mit abgefahrenen Reifen
- Fahren ohne Licht
- Parkverstöße auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
- Kinder ohne Kindersitz
- Behinderung von Fußgängern, Radfahrern oder Einsatzfahrzeugen
Schwerwiegende Verkehrsverstöße: Katalog A und Auswirkungen in der Probezeit
Schon beim ersten A-Verstoß verlängert sich für Führerschein-Neulinge die Dauer der Probezeit. Das betrifft zum einen Straftaten im Straßenverkehr und zum anderen schwerwiegende Verstöße gegen die Verkehrsregeln. Beispiele für A-Verstöße sind:
- Geschwindigkeitsüberschreitung (insbesondere in der Nähe von Schulen und Baustellen)
- Unfallflucht
- Nötigung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (Beispiele: riskante Überholmanöver, Drängeln auf der Autobahn)
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Wiederholte Verstöße
Beispiele für A-Verstöße, die nicht strafrechtlich relevant sind:
- Überfahren einer roten Ampel
- Mit mehr als 20 km/h zu schnell geblitzt werden
- Missachtung eines Überholverbots
- Zu wenig Abstand bei mehr als 80 km/h
- Haltezeichen der Polizei missachtet
- Fehlverhalten an Zebrastreifen
- Handynutzung am Steuer
Sonderregelung Alkohol – die Null-Promille-Grenze
In Sachen Alkohol sind die Regeln während der Probezeit wesentlich strenger. Denn hier gibt es keine Toleranz. Für Fahranfänger gilt hier ausnahmslos die Null-Promille-Grenze, oder anders gesagt: Absolutes Alkoholverbot beim Fahren.
Weniger schwerwiegende Verstöße: Katalog B und Auswirkungen in der Führerschein-Probezeit
Eine zweite Chance erhältst du bei B-Verstößen aus Katalog B. Sie gelten in diesem Sinn als weniger schwerwiegend. Ein B-Verstoß hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf deine Führerschein-Probezeit. Aber auch ein B-Verstoß ist dennoch gefährlich. Zu den B-Verstößen zählen:
- Fehler bei der Ladesicherung oder gar keine Ladesicherung vorhanden
- Fehlende Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs
- TÜV-Termin um mehr als acht Monate überzogen
- Mitnahme von Kindern ohne passenden Kindersitz
- Parkverstoß
- Verstoß gegen Beleuchtungsvorschriften
- Geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung
- Verstoß gegen Überholverbot (ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer)