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Fokus: Fahranfänger
Fokus: Fahranfänger

Probezeit beim Führerschein – Dauer, Verkehrsverstöße, Promillegrenze

Gratulation! Du hast alle Prüfungen bestanden und erhältst deine Fahrerlaubnis. Für dich als Fahranfänger beginnt nun die zweijährige Führerschein-Probezeit. Wie du dich jetzt richtig verhältst und was du besser nicht tust – hier erfährst du es.

Darum gibt es die Führerschein-Probezeit für Fahranfänger

In der Führerschein-Probezeit kannst du strenge Strafen für Verstöße fürchten oder du kannst die Probezeit als Chance sehen. Durch verantwortungsvolles Handeln und die Einhaltung der Verkehrsregeln kannst du als Fahranfänger deine Fahrkompetenz stärken und einen guten Grundstein für eine sichere und erfolgreiche Fahrerkarriere mit einem passenden Auto für Fahranfänger hinlegen. Die Führerschein-Probezeit hat mehrere wichtige Bedeutungen:

  • Förderung der Verkehrssicherheit: Die Probezeit soll Fahranfänger dazu ermutigen, sich bewusst mit den Verkehrsregeln auseinanderzusetzen und verantwortungsbewusstes Verhalten am Steuer zu entwickeln.
  • Überwachung und Beobachtung: Während der Probezeit werden Fahranfänger genauer beobachtet, um mögliche Schwächen oder Verhaltensmuster zu erkennen.
  • Möglichkeit zur Weiterentwicklung: Die Probezeit bietet Fahranfängern die Gelegenheit, ihre Fahrpraxis zu verbessern und ihre Fähigkeiten auf der Straße weiterzuentwickeln.
  • Bewusstsein für Verantwortung: Die Probezeit soll verdeutlichen, dass auch Fahranfänger im Straßenverkehr eine besondere Verantwortung tragen.

So lange dauert die Probezeit für deinen Führerschein

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Die Probezeit für deinen Führerschein gilt zwei Jahre lang nach Erhalt der Fahrerlaubnis. Dabei spielt es keine Rolle, wie alt ein Fahranfänger ist. Nach zwei Jahren gelten für dich die ganz normalen Regeln. Es sei denn, du machst bestimmte Fehler, dann verlängert sich die Probezeit. Auch beim Begleiteten Fahren ab 17 beginnt die Probezeit mit Erteilung der Prüfbescheinigung.

Beim begleiteten Fahren ab 17 hat man den Führerschein nur auf Probe: Mit der ersten Erteilung der Fahrerlaubnis beginnt deine zweijährige Führerschein-Probezeit. Es gelten dieselben Regeln, einzig das Fahren ohne Begleitperson kommt als zusätzlicher möglicher Verstoß dazu. Das Datum der Ersterteilung findest du in diesem Fall jedoch vorerst nur auf der Prüfbescheinigung, die bis zum 18. Geburtstag noch deinen Scheckkarten-Führerschein ersetzt.

Das passiert mit der Probezeit bei einem Autounfall

Der bloße Unfall oder ein Blechschaden am Auto hat keinen Einfluss auf die Dauer deiner Probezeit. Es kommt darauf an, ob du am Unfall Schuld bist oder nicht. Solltest du den Unfall verursacht haben, wirken sich die jeweiligen Vergehen, wie zu hohe Geschwindigkeit, Überfahren einer roten Ampel oder Trunkenheit am Steuer entsprechend auf die Probezeit aus. Je nach Vergehen bekommst du eine Verwarnung, es verlängert sich die Probezeit um zwei bis vier Jahre oder du musst an einem besonderen Aufbauseminar oder in eine verkehrspsychologische Beratung (VPB) teilnehmen. Im schlimmsten Fall wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.

Wann sich beim Führerschein die Dauer der Probezeit verlängert

Keine Auswirkung auf die Probezeit haben kleinere Delikte wie Falschparken oder wenn du geblitzt wirst und dabei nicht mit mehr als 20 km/h zu schnell unterwegs bist. Bei den Verstößen, die Auswirkungen auf deine Probezeit haben, unterscheiden die Gesetzgeber zwischen dem Katalog A und dem Katalog B.

A- und B-Verstöße und Auswirkungen auf die Führerschein-Probezeit

Bei Verstößen der Verstoß-Art A sind die Auswirkungen auf die Probezeit am gravierendsten. Neben einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, kann auch eine Teilnahme an einem MPU-Seminar erforderlich sein. Beispiele dafür sind:

  • Missachtung des Alkoholverbots
  • Fahrerflucht
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Trunkenheitsfahrt
  • Abstandsverstoß
  • Handy am Steuer
  • Rotlichtverstoß
  • Gefährdung durch Vorfahrtsverletzung
  • Wenden/Rückwärts fahren auf Kraftfahrstraßen oder Autobahnen

Anders ist es bei Verstößen der Verstoß-Art B. Hier erfolgt keine direkte Verlängerung der Probezeit, aber bei wiederholtem B-Verstoß kann es dazu kommen. Zu den Verstößen gehören:

  • Mängel am Fahrzeug
  • Fahren mit abgefahrenen Reifen
  • Fahren ohne Licht
  • Parkverstöße auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
  • Kinder ohne Kindersitz
  • Behinderung von Fußgängern, Radfahrern oder Einsatzfahrzeugen

Schwerwiegende Verkehrsverstöße: Katalog A und Auswirkungen in der Probezeit

Schon beim ersten A-Verstoß verlängert sich für Führerschein-Neulinge die Dauer der Probezeit. Das betrifft zum einen Straftaten im Straßenverkehr und zum anderen schwerwiegende Verstöße gegen die Verkehrsregeln. Beispiele für A-Verstöße sind:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung (insbesondere in der Nähe von Schulen und Baustellen)
  • Unfallflucht
  • Nötigung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (Beispiele: riskante Überholmanöver, Drängeln auf der Autobahn)
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Wiederholte Verstöße

Beispiele für A-Verstöße, die nicht strafrechtlich relevant sind:

  • Überfahren einer roten Ampel
  • Mit mehr als 20 km/h zu schnell geblitzt werden
  • Missachtung eines Überholverbots
  • Zu wenig Abstand bei mehr als 80 km/h
  • Haltezeichen der Polizei missachtet
  • Fehlverhalten an Zebrastreifen
  • Handynutzung am Steuer

Sonderregelung Alkohol – die Null-Promille-Grenze

In Sachen Alkohol sind die Regeln während der Probezeit wesentlich strenger. Denn hier gibt es keine Toleranz. Für Fahranfänger gilt hier ausnahmslos die Null-Promille-Grenze, oder anders gesagt: Absolutes Alkoholverbot beim Fahren.

Weniger schwerwiegende Verstöße: Katalog B und Auswirkungen in der Führerschein-Probezeit

Eine zweite Chance erhältst du bei B-Verstößen aus Katalog B. Sie gelten in diesem Sinn als weniger schwerwiegend. Ein B-Verstoß hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf deine Führerschein-Probezeit. Aber auch ein B-Verstoß ist dennoch gefährlich. Zu den B-Verstößen zählen:

  • Fehler bei der Ladesicherung oder gar keine Ladesicherung vorhanden
  • Fehlende Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs
  • TÜV-Termin um mehr als acht Monate überzogen
  • Mitnahme von Kindern ohne passenden Kindersitz
  • Parkverstoß
  • Verstoß gegen Beleuchtungsvorschriften
  • Geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Verstoß gegen Überholverbot (ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer)

Weitere Konsequenzen von Regelverstößen in der Führerschein-Probezeit

Was passiert, wenn ein Fahranfänger tatsächlich bei einem der genannten Verstöße in der Probezeit erwischt wird? Bei geringfügigen Verstößen kommt es zu einer Verwarnung. Doch wann musst du zur Nachschulung beziehungsweise zum Aufbauseminar? Wann verlängert sich die Führerschein-Probezeit und wann kommt es gar zum Entzug der Fahrerlaubnis? Dafür sehen wir uns am besten drei Szenarien an:

Verstoß Konsequenz
A-Verstoß oder zweiter B-Verstoß Teilnahme an Aufbauseminar & Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
Erneuter A-Verstoß oder zwei B-Verstöße während der bereits verlängerten Probezeit Schriftliche Verwarnung und Empfehlung für freiwillige, kostenpflichtige verkehrspsychologische Beratung
Erneuter A-Verstoß oder zwei B-Verstöße während der bereits verlängerten Probezeit und trotz schriftlicher Verwarnung Führerscheinentzug mit mindestens drei Monaten Sperrfrist

Während der Führerschein-Probezeit zum Aufbauseminar. Was es ist und was es kostet:

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Im Aufbauseminar für Fahranfänger geht es vor allem um eines: Die Aufarbeitung des Fehlverhaltens während der Probezeit – ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol- oder Drogenmissbrauch, grobes Fehlverhalten im Straßenverkehr oder wiederholte Regelverstöße. Angeordnet wird es in der Regel vom Gericht oder einer zuständigen Behörde.

Um dein Aufbauseminar musst du dich in jedem Fall selbst kümmern. Die Behörde schreibt dir lediglich eine Frist vor, die du einhalten musst, um weitere Konsequenzen zu vermeiden. Du musst selbst das passende Aufbauseminar finden, einen Termin vereinbaren und auch dafür bezahlen. Die Preise fallen sehr unterschiedlich aus. Du solltest mit bis zu 500 Euro rechnen.

Das Aufbauseminar beinhaltet theoretische und praktische Schulungseinheiten, die sich mit deinem Verhalten und deiner Fahrpraxis befassen. Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du eine Teilnahmebestätigung, die du der Behörde oder dem Gericht vorlegen musst.

Fazit

Die Führerschein-Probezeit für Fahranfänger ist eine wichtige Phase, die darauf abzielt, die Verkehrssicherheit zu verbessern und die Fahrpraxis junger Fahrer zu fördern. Die Dauer der Probezeit beträgt in der Regel zwei Jahre. Während dieser Zeit gelten spezifische Regeln und Beschränkungen, die Fahranfänger beachten müssen, um Verkehrsverstöße zu vermeiden. Bei einem Autounfall während der Probezeit können die Konsequenzen unterschiedlich sein. Gegebenenfalls muss man als Unfallverursacher Nachschulungen oder eine Verlängerung der Probezeit in Kauf nehmen. Die Dauer der Probezeit kann sich auch bei wiederholten Verstößen oder schweren Regelverletzungen verlängern. Gegebenenfalls kann es sogar zum Verlust der Fahrerlaubnis kommen.

Entscheidend ist es, die Verkehrsregeln einzuhalten und sich bewusst zu sein, dass Verstöße während der Probezeit strenger geahndet werden können. Die Führerschein-Probezeit soll keine Strafe sein, sondern ist eine wertvolle Phase, um sich als Fahranfänger weiterzuentwickeln und gute Fahrgewohnheiten zu etablieren. Es gilt von Anfang an die Regeln einzuhalten und verantwortungsvoll zu fahren. Jeder, der es schafft, die Probezeit erfolgreich zu absolvieren, kann eine sichere und verantwortungsbewusste Fahrerkarriere aufbauen.

Fragen und Antworten zur Probezeit für den Führerschein

Die Probezeit betrifft ausschließlich die erste Erteilung einer Fahrerlaubnis. Wenn du in ein paar Jahren eine weitere Führerscheinklasse hinzufügen solltest, fährst du diese nicht mehr auf Probe. Ausnahme ist der Führerschein ab 17 – hier beginnen die zwei Jahre für Fahranfänger mit dem Erhalt der Prüfbescheinigung, unabhängig von vorher erworbenen Führerscheinen.

Nein, nicht für alle Führerscheinklassen gilt die Probezeit. Für einen Führerschein AM für Kleinkrafträder, Mopeds und leichten vierrädrigen Fahrzeuge gibt es keine Führerschein-Probezeit. Gleiches gilt für einen Führerschein-L und -T für Zug- und Arbeitsmaschinen wie Traktoren, Ernte- und Pflanzmaschinen. Für den Führerschein Klasse B, den PKW-Führerschein gibt es eine Probezeit für Fahranfänger. Auch für den Führerschein Klasse A, den Motorradführerschein und dem LKW- und Bus-Führerschein gilt eine Probezeit.

Das Enddatum ist nirgends explizit vermerkt. Das Datum der Erteilung deiner Fahrerlaubnis jedoch schon. Du findest es auf der Rückseite deines Führerscheins in der Spalte 10. Füge diesem Datum zwei Jahre und einen Tag dazu und du weißt, wann deine Probezeit vorbei ist.

Ja, du kannst auch als Fahranfänger ein Auto mieten oder Car-Sharing nutzen. Dabei musst du allerdings auf die Bedingungen und Altersvorgaben der jeweiligen Anbieter achten. Auch beim Führerscheinbesitz gelten je nach Vermieter andere Mindestwerte von einem Tag bis zu mehreren Jahren. Manchmal fallen bis zu einem gewissen Alter zusätzliche Gebühren an.

Nein, die Dauer der Führerschein-Probezeit ist nicht automatisch bis zum 21. Lebensjahr festgelegt. In Deutschland beträgt die Dauer der Führerschein-Probezeit in der Regel zwei Jahre und ist nicht ans Alter gebunden.

Eine verkehrspsychologische Beratung (VPB) wird empfohlen, wenn du als Fahranfänger trotz erfolgreicher Beendigung des Aufbauseminars erneut gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hast. Die Teilnahme an der VPB ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme drohen keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Die VPB besteht aus einem persönlichen Gespräch mit einem Psychologen, der dabei hilft, Probleme zu identifizieren und Lösungsansätze zu entwickeln. Ziel ist es, das eigene Fehlverhalten zu reflektieren und zu lernen, Risiken besser einzuschätzen.

Die Dauer der VPB beträgt in der Regel drei Stunden und sie kostet etwa 300 Euro.

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