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Fokus: Fahranfänger

Fahranfänger

Egal ob du gerade Theorie paukst, deine erste Fahrstunde planst oder überlegst, welches Auto zu dir passt: Wir begleiten dich Schritt für Schritt.

Hier findest du alles, was du als Fahranfänger wissen musst. Wir erklären dir, wie du dich optimal vorbereitest, geben dir Tipps fürs Fahren lernen und zeigen dir, worauf du beim ersten Auto für Fahranfänger achten solltest – inklusive Infos zur passenden Fahranfänger Versicherung.

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Die häufigsten Fragen rund um Fahranfänger

Nein, nicht für alle Führerscheinklassen gilt die Probezeit. Für einen Führerschein AM für Kleinkrafträder, Mopeds und leichten vierrädrigen Fahrzeuge gibt es keine Führerschein-Probezeit. Gleiches gilt für einen Führerschein-L und -T für Zug- und Arbeitsmaschinen wie Traktoren, Ernte- und Pflanzmaschinen. Für den Führerschein Klasse B, den PKW-Führerschein gibt es eine Probezeit für Fahranfänger. Auch für den Führerschein Klasse A, den Motorradführerschein und dem LKW- und Bus-Führerschein gilt eine Probezeit.

Nein, die Dauer der Führerschein-Probezeit ist nicht automatisch bis zum 21. Lebensjahr festgelegt. In Deutschland beträgt die Dauer der Führerschein-Probezeit in der Regel zwei Jahre und ist nicht ans Alter gebunden.

Für viele Versicherungen zählen junge Fahrer ab 18 Jahren bis circa 23 oder 24 Jahren zu Fahranfängern. Je mehr Jahre der Fahranfänger unfallfrei fährt, desto besser.

Für Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen genügt ein Pkw-Führerschein der Klasse B. Für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bis hin zu 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ist ein Führerschein der Klasse C1 notwendig.

Es ist wichtig zu wissen, dass ein Mopedführerschein nicht zum Führen eines mehrrädrigen Fahrzeugs berechtigt. Diese Fahrzeuge, z. B. vierrädrige, unterscheiden sich von Fahrrädern oder Mopeds, die nur zwei Räder haben. Zum Führen eines mehrspurigen Fahrzeugs mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ist ein Führerschein der Klasse AM oder B erforderlich. Vor 2002 war das Fahren eines solchen Fahrzeugs ohne Führerschein erlaubt, aber die Anforderungen haben sich seitdem geändert.

Die Frist zum Führerscheintausch hängt vom Ausstellungsdatum und dem Geburtsjahr ab. Unterschieden wird zwischen den grauen und rosanen Papier-Führerscheinen, die vor 1999 ausgestellt wurden, und den Karten-Führerscheinen, die von 1999 bis 18.Januar 2013 ausgestellt wurden. Bis 19. Januar 2025 müssen alle Personen, die seit 1971 geboren wurden und einen Führerschein vor 1999 erhalten haben, diesen gegen einen neuen umtauschen. Stufenweise müssen bis spätestens 2033 alle alten Führerscheine umgetauscht worden sein.