Seit 2013 ist die Gültigkeit des Auto- und Motorrad-Führerscheins auf 15 Jahre beschränkt. Danach müssen Führerscheinbesitzer einen neuen Führerschein beantragen, aber keine neue Fahrprüfung ablegen. Für die Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E wird die Fahrerlaubnis nach bestandener Prüfung für fünf Jahre erteilt. Nach Ablauf dieser Frist müssen Halter eine Eignungsuntersuchung mit Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten vorlegen, um den Führerschein zu verlängern.
Führerscheinbesitzer, deren Fahrerlaubnis vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, führten bislang einen unbegrenzt gültigen Führerschein mit sich. Doch das hat sich aufgrund neuer EU-Vorgaben geändert und sie sind zum Umtausch ihres alten Führerscheins verpflichtet.
Wer den Führerschein zu spät umtauscht, riskiert ein Bußgeld
Wenn die Frist für den Umtausch verstrichen und der alte Führerschein somit nicht mehr gültig ist, begehen Fahrer eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von zehn Euro geahndet wird. Führerscheinhalter müssen allerdings keine weiteren Konsequenzen fürchten: Sie sind weiterhin berechtigt, die in ihrem Führerschein hinterlegten Klassen zu führen. Die Frist bezieht sich lediglich auf das Dokument selbst.
Wie lange ein Führerschein gültig ist, hängt seit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie, die im Januar 2013 in Kraft trat, sowohl vom Datum der Ausstellung als auch vom Geburtsjahr des Führerscheinhalters ab. Demnach sind Führerscheine nicht länger unbegrenzt gültig. Die
Hintergründe des Umtauschs:
Zeitlicher Stufenplan des bundesweiten Führerscheintauschs: Von 2022 bis 2033
Im Januar 2022 und 2023 liefen bereits die ersten beiden Fristen für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sowie 1959 bis 1964 ab. Im Januar 2024 waren dann die Führerscheine der Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Der zeitliche Stufenplan sieht vor, dass der Prozess bis zum 19.1.2033 abgeschlossen ist – also 20 Jahre nach Einführung der Richtlinie.
Die folgenden beiden Tabellen geben an, bis wann ein alter Führerschein umgetauscht werden muss. Das ist sowohl vom Ausstellungsdatum (vor oder nach 1999) als auch vom Geburtsjahr des Führerscheinhalters abhängig. Zuallererst waren bzw. sind Personen mit einem Papierführerschein, ob grau oder rosa, an der Reihe. Eine Ausnahme bilden die ältesten Führerscheinhalter, sie haben bis zum Ende des Umtausch-Zeitraums die Möglichkeit ihren alten Führerschein einzutauschen:
Ausstellungsjahr bei EU-Führerscheinen vor 1999 | Frist für den Umtausch |
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Vor 1953 | 19. Jan 33 |
Ab 1971 | 19. Jan 25 |
Ein bisschen länger Zeit für den Umtausch haben die Besitzer von Karten-Führerscheinen aus Plastik:
Ausstellungsjahr bei EU-Führerscheinen ab 1999 | Frist für den Umtausch |
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1999 bis 2001 | 19. Jan 26 |
2002 bis 2004 | 19. Jan 27 |
2005 bis 2007 | 19. Jan 28 |
2008 | 19. Jan 29 |
2009 | 19. Jan 30 |
2010 | 19. Jan 31 |
2011 | 19. Jan 32 |
2012 | 19. Jan 33 |
Unabhängig davon, ob der Führerschein noch lange gültig ist oder die Frist zeitnah abläuft, müssen Führerscheinbesitzer sich bei ihrer Führerscheinstelle melden, um den Antrag auf Umtausch zu stellen.
Dabei gilt: Die Erneuerung des Pkw- oder Motorradführerscheins läuft ohne Prüfung oder erneute Gesundheitsprüfung ab.
Um den Führerschein umzutauschen, müssen Besitzer ein paar Dinge mit zur Führerscheinstelle bringen. Darunter auch ihren Geldbeutel, denn die Bearbeitung des neuen Führerscheins kostet eine kleine Gebühr.
Für den Führerscheintausch brauchst du:
Der neue Führerschein enthält die Klassen, die den bisherigen Fahrberechtigungen entsprachen. Aus der alten Klasse eins wird beispielsweise die neue Klasse A, aus der Klasse drei werden die Klassen B, BE,C1 und C1E. Führerscheinhalter können demnach weiterhin dieselben Fahrzeuge wie zuvor führen.
Seit dem 19. Januar 2013 ist geregelt, dass jeder neue und / oder aktualisierte Führerschein für 15 Jahre gültig ist. Wer seinen Führerschein also beispielsweise am 13. Januar 2022 hat erneuern lassen, muss diesen bis zum 13. Januar 2037 das nächste Mal umtauschen.
Wenn ein Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, enthält er in aller Regel kein Ablaufdatum. Das liegt daran, dass Führerscheine bis zu diesem Zeitpunkt unbegrenzt gültig waren. Seit Einführung einer EU-Richtlinie, die sämtliche Führerscheine innerhalb Europas vereinheitlicht, sind Führerscheine allerdings nur noch 15 Jahre gültig. Alle zuvor ausgestellten Dokumente sind stufenweise innerhalb einer bestimmten Frist umzutauschen - spätestens bis 2033.