Wenn allgemein vom Motorradführerschein gesprochen wird, ist damit in der Regel der Führerschein Klasse A2 gemeint. Dabei handelt es sich um einen Führerschein, der ab 18 Jahren gemacht werden darf und der zum Fahren von Motorrädern mit maximal 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg berechtigt.
Der Führerschein der Klasse A2 schließt die Klassen AM und A1 mit ein. Somit dürfen auch Kleinkrafträder oder Motorräder bis zu 125 ccm damit gefahren werden.
Wer Motorräder ohne Leistungsbegrenzung fahren möchte, muss den Führerschein der Klasse A machen. Ohne vorherige Kenntnisse und Besitz eines anderen Führerscheins der A-Klasse darf der „große Motorradführerschein“ erst ab 24 Jahren gemacht werden.
Die Kosten für den Motorradführerschein ähneln den Führerschein-Kosten und setzen sich aus verschiedenen Einzelposten zusammen, die hier aufgeführt werden.
Anmeldegebühr
In der Regel erhebt jede Fahrschule eine Anmeldegebühr. Die Gebühr wird für das Anlegen einer eigenen Kartei sowie für die Verwaltung der Unterlagen genutzt. Häufig sind in der Gebühr bereits die Kosten für die Anmeldung der Prüfung bei der Prüfstelle enthalten.
Übungsfahrten
Hierbei handelt es sich um einen sehr variablen Posten. Es gibt keine Vorschrift, wie viele Übungsfahrten ein Fahrschüler absolvieren muss, bis er geprüft werden kann. Je besser der Eindruck ist, den der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin erhält, desto weniger Übungsfahrten werden angesetzt.
Sonderfahrten
Hierbei handelt es sich um vorgeschriebene Fahrten, die für den Erwerb des Motorradführerscheins absolviert werden müssen. Dabei handelt es sich um 12 Fahrstunden, die sich auf fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten sowie drei Dunkelfahrten zu je 45 Minuten verteilen.
Anmeldegebühr | In der Regel erhebt jede Fahrschule eine Anmeldegebühr. Die Gebühr wird für das Anlegen einer eigenen Kartei sowie für die Verwaltung der Unterlagen genutzt. Häufig sind in der Gebühr bereits die Kosten für die Anmeldung der Prüfung bei der Prüfstelle enthalten. |
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Übungsfahrten | Hierbei handelt es sich um einen sehr variablen Posten. Es gibt keine Vorschrift, wie viele Übungsfahrten ein Fahrschüler absolvieren muss, bis er geprüft werden kann. Je besser der Eindruck ist, den der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin erhält, desto weniger Übungsfahrten werden angesetzt. |
Sonderfahrten | Hierbei handelt es sich um vorgeschriebene Fahrten, die für den Erwerb des Motorradführerscheins absolviert werden müssen. Dabei handelt es sich um 12 Fahrstunden, die sich auf fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten sowie drei Dunkelfahrten zu je 45 Minuten verteilen. |
Übungsmaterialien | Viele Fahrschulen verlangen für die Ausgabe von Übungsmaterialien wie Übungsheften, DVDs oder andere Materialien eine Gebühr. |
Sehtest | Um den Führerschein zu machen, müssen Prüflinge einen Sehtest absolvieren. Dieser kann bei einem Augenoptiker oder bei einem Augenarzt gemacht werden. |
Erste-Hilfe-Kurs | Der Erste-Hilfe-Kurs ist verpflichtend für alle, die einen Motorradführerschein machen wollen. Diese Kurse werden von Organisationen wie dem Roten Kreuz in jeder Stadt angeboten. |
Gebühr für Vorstellung zur theoretischen Prüfung | Zu Anmeldung der Theorieprüfung musst du eine Gebühr an die Prüfstelle entrichten. Sie wird von vielen Fahrschulen bereits mit der Anmeldegebühr verrechnet. |
Gebühr für Vorstellung zur praktischen Prüfung | Auch die Anmeldung zur praktischen Fahrprüfung ist mit einer Gebühr verbunden. Diese Gebühr wird häufig ebenfalls direkt von der Fahrschule abgerechnet und an die Prüfstelle weitergeleitet. |
TÜV-Prüfungsgebühr für die Theorie | Für jede Prüfung musst du eine Gebühr an die Prüfstelle bezahlen. Wer durch die Theorie fällt, muss die Gebühr beim Wiederholen erneut bezahlen. |
TÜV-Prüfungsgebühr für die Praxis | Jedes Mal, wenn du eine praktische Fahrprüfung hast, wird eine Gebühr fällig. Fällst du bei der praktischen Prüfung durch, ist die Gebühr beim Wiederholen nochmals fällig. |
Ausstellung des Führerscheins | Der Antrag auf einen Führerschein sowie dessen Prüfung werden von der entsprechenden Stelle mit Gebühren belegt. |
Passbilder | Für deinen Führerschein benötigst du ein aktuelles Passbild. |
Spartipps beim Motorradführerschein
Es ist schwierig, genaue Aussagen zu den Führerscheinkosten zu treffen, da die jeweiligen Posten sehr unterschiedlich ausfallen können und variabel sind. So hängt es zum einen davon ab, welche Fahrschule du auswählst oder in welchem Bundesland du den Motorradführerschein machst. Darüber hinaus ist vor allem der Posten der Übungsfahrten sehr flexibel anzusetzen. Deshalb kann es auf die Frage „Was kostet ein Motorradführerschein?“ nur grobe Richtwerte als Antwort geben.
Posten | Kosten (circa) |
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Erste-Hilfe-Kurs | max. 50 Euro |
Passbilder | ca. 20 Euro |
Sehtest | ca. 10 Euro |
Lehrmaterial | ca. 50 Euro |
Anmeldegebühr Fahrschule | ca. 100 Euro |
Sonderfahrten | 12 x 40-60 Euro |
Fahrstunden inkl. Sonderfahrten | 30-45 Euro pro Fahrstunde |
Gebühr für Vorstellung zur theoretischen Prüfung | ca. 50 Euro |
Gebühr zur Vorstellung zur praktischen Prüfung | ca. 140 Euro |
Prüfungsgebühr (Theorie) | ca. 20 Euro |
Prüfungsgebühr (Praxis) | ca. 120 Euro |
Ausstellung des Führerscheins | 50 Euro |
Gesamt | 1.250 bis 1.550 (grob) |
Wenn du bereits einen Führerschein der Klasse A1 besitzt, benötigst du weniger Sonderfahrten. Außerdem verfügst du bereits über viel Fahrpraxis und brauchst in der Regel deutlich weniger Übungsstunden. Auf diese Weise ist es möglich, die Gesamtkosten für den Motorradführerschein auf unter 1.000 Euro zu drosseln.
Fahranfänger mit wenig oder keiner Fahrpraxis auf motorisierten Zweirädern benötigen häufig viele Fahrstunden, um ein Gefühl für das Motorrad zu bekommen. Dadurch erhöhen sich die Kosten für den Motorradführerschein. Müssen anstelle von zehn gleich dreißig Übungsstunden in Anspruch genommen werden, macht das den Führerschein um bis zu 1.000 Euro teurer, abhängig von den Kosten für eine Einzelstunde. Fällt man einmal durch die praktische Fahrprüfung, kann das ebenfalls zu Zusatzkosten von bis zu 500 Euro führen.
Bei einer Summe zwischen 1.200 und 2.000 Euro kann es Sinn ergeben, den Motorradführerschein mit einem Kleinkredit zu finanzieren. Der Kleinkredit hat den Vorteil, dass du ihn in moderaten Monatsraten in einer relativ kurzen Laufzeit abbezahlen kannst. Durch die mehrmonatige Fahrausbildung mit dem Motorrad inklusive aller Prüfungen hast du den Kredit in der Regel schon zu einem großen Teil getilgt, wenn du den Führerschein nach der Prüfung erhältst.
Aufgrund der geringen Finanzierungssumme ist die Höhe der Zinsen nicht so ausschlaggebend wie zum Beispiel bei einem 10.000 Euro Kredit. Deshalb ist es wichtiger, dass du die Laufzeit so knapp wie möglich wählst, damit du nach der Führerscheinprüfung nur noch wenige Monate weiterfinanzieren musst.
Der Abschluss einer Restschuldversicherung oder Ratenausfallversicherung ist nicht ratsam, da dadurch die Kreditkosten erheblich steigen.
Manche Fahrschulen bieten ihren Fahrschülern an, den Motoradführerschein in Raten zu bezahlen. Nicht wenige Fahrschulen arbeiten zu diesem Zweck mit Partnerbanken zusammen. Bei den Kreditanträgen helfen die Fahrausbilder häufig weiter.
Allerdings ist eine Führerschein-Finanzierung über die Fahrschule nicht unbedingt sinnvoll. So ist es bei vielen Fahrschulen auch möglich, die jeweiligen Fahrstunden immer direkt abzurechnen. Auf diese Weise musst du den Gesamtbetrag für den Führerschein nicht in einem bezahlen, sondern kannst die Kosten stückweise begleichen. Für diese Form der Bezahlung fallen in der Regel auch keine Zinsen bei der Fahrschule an. Achte darauf, dass dir die Barzahlung quittiert wird.
Wer dennoch finanzieren möchte, sollte zunächst einen Kreditvergleich durchführen. Ist das Angebot der Partnerbank der Fahrschule am günstigsten, wähle dieses.
Wer seinen Motorradführerschein finanzieren möchte, kann sich an eine Bank wenden. Ein Kleinkredit in dieser Höhe lässt sich bei nahezu jeder Bank beantragen. Allerdings solltest du dich fragen, ob es wirklich sinnvoll ist, für 1.200 bis 2.000 Euro einen Kredit aufzunehmen.
Eine Alternative wäre es, die Eltern um einen Vorschuss für den Führerschein zu fragen. Wer mit dem Führerschein noch ein wenig wartet, kann auch einen Teilbetrag ansparen. Der Rest kann eventuell auch über einen Dispokredit bezahlt werden. Hier müssen allerdings hohe Zinsen bezahlt werden. Wer zum Beispiel 10 Prozent Dispozinsen für 500 Euro aufnimmt, muss pro Jahr 50 Euro dafür bezahlen.
Es gibt keinen speziellen „Führerscheinkredit“. In der Regel handelt es sich dabei um einen herkömmlichen Verbraucherkredit ohne festen Verwendungszweck. Wie bei anderen Darlehen gelten auch bei einem solchen Kredit folgende Voraussetzungen:
Um die Kreditsicherheiten zu erhöhen, bieten sich vor allem bei jüngeren Antragstellern folgende Maßnahmen an:
Wer schon als junger Mensch über eine sehr schlechte Bonität verfügt, hat in der Regel nur geringe Chancen, einen Kredit zu erhalten. In diesem Fall sollten sie eher auf Alternativen zurückgreifen.
Wer den Motorradführerschein gemacht hat, möchte natürlich von seiner neuen Freiheit profitieren. Doch diese Freiheit und der Traum vom Motorradfahren sind wie so oft mit weiteren Kosten verbunden.