Wann bin ich durch den Sehtest gefallen?
Die Sehschärfe wird in der Einheit Visus gemessen. Wird ein Visus von mindestens 0,7 erreicht, gilt der Sehtest als bestanden und es wird eine Bescheinigung ausgestellt. Bei einem Visus von weniger als 0,7 wird keine Bescheinigung ausgestellt und eine Sehkorrektur ist erforderlich.
Der gesetzlich festgelegte Mindestwert für den Führerschein beträgt 0,7 Sehschärfe. Die aktuelle Sehschärfe - mit oder ohne Sehhilfe - sollte also nicht mehr als 0,5 Dioptrien von der optimalen Sehschärfe abweichen.
Wenn bisher keine Sehhilfe verwendet wurde und der Sehtest nicht bestanden wurde, muss nun eine geeignete Sehhilfe angeschafft werden. Ein Sehtest kann direkt beim Optiker oder Augenarzt durchgeführt werden. Sobald die Sehhilfe fertig ist, kann der Sehtest wiederholt werden und man sieht hoffentlich alles scharf. Im Führerschein wird dann vermerkt, dass beim Autofahren eine Sehhilfe getragen werden muss. Wer ohne Sehhilfe erwischt wird, muss zumindest mit einem Bußgeld rechnen.