Worauf muss ich achten, wenn ich ein italienisches Auto nach Deutschland überführe?
Damit bei der Einfuhr eines italienischen Autos nach Deutschland alles glattläuft, gilt es verschiedene Aspekte einzukalkulieren. Denn sobald das passende Angebot unkompliziert auf unserer Seite gefunden ist, gibt es im Grunde zwei verschiedene Möglichkeiten:
- Es handelt sich um einen Gebrauchtwagen.
- Es handelt sich um einen Neuwagen.
Ein Fahrzeug gilt immer dann als Neuwagen, wenn es nicht nicht älter als 6 Monate ist oder der Zähler weniger als 6.000 gefahrene Kilometer anzeigt. Wichtig ist das vor allem deshalb, weil beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einer Privatperson keine Mehrwertsteuer, auch Umsatzsteuer genannt, zu zahlen ist. Der Verkäufer rechnet diese automatisch in den Bruttopreis ein. Handelt es sich jedoch um einen Neuwagen, ist mit zusätzlichen Gebühren zu rechnen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass Summen von mehr als 5.000 Euro in Italien nicht bar zu bezahlen sind. Ab diesem Betrag greift das dortige Geldwäschegesetz. Es empfiehlt sich, eine Blitzüberweisung bei der Bank vorzubereiten. Eine solche ist lediglich persönlich in der Bank oder über das Telefonbanking möglich. So erhalten Käufer die Möglichkeit, das Auto zu besichtigen und erst im Anschluss die Überweisung des Geldes zu veranlassen. Die Kosten dafür variieren zwischen drei und 25 Euro.
Ähnlich wie beim inländischen Gebrauchtwagenkauf gelten hier die obersten Gebote:
- Überweise niemals das Geld ohne vorherige Besichtigung und Probefahrt.
- Der Kaufvertrag muss vorab von beiden Parteien unterschrieben sein.
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung, was bei dem Kauf eines ausländischen Fahrzeugs zu beachten ist, findet sich hier. Wer darüber hinaus auf Nummer sicher gehen möchte, informiert sich am besten über die üblichen Betrugsmaschen beim Autokauf und wie sie zu umgehen sind.