Auch wenn ein Quad grundsätzlich fürs Gelände geeignet ist, darf es nicht automatisch überall gefahren werden. Viele Waldwege sind dem forstwirtschaftlichen Verkehr vorbehalten und auch auf landwirtschaftlich genutzten Straßen ist die Zufahrt eingeschränkt. Generell gelten für das Quad die gleichen Rechte und Pflichten wie für andere Kraftfahrzeuge.
Quadfahrer müssen sich an die Fahrbahnmarkierungen halten und dürfen nur auf offiziellen Straßen oder - sofern es der Eigentümer erlaubt - auf privatem Gelände unterwegs sein. Ist ein Quad in der Lage, schneller als 60 Kilometer pro Stunde zu fahren, darf es am Straßenverkehr auf Autobahnen teilnehmen.
Wer ein Quad fahren möchte, braucht einen besonderen Führerschein dafür. Die benötigte Klasse richtet sich dabei nach dem Hubraum und der Leistung des Fahrzeugs. Fährt das Quad nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde und hat als Straßen-Quad nicht mehr als vier oder als Leichtkraftfahrzeug nicht mehr als sechs Kilowatt Leistung, genügt der Führerschein der Klasse AM (ehemals Klasse S). Ein kleines Quad darf also bereits mit 16 Jahren gefahren werden.
Übersteigt das Gefährt diese Werte, ist ein Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse 3) erforderlich. Die maximale Leistung liegt jedoch in jedem Fall bei 15 Kilowatt. Größere Motoren erhalten keine Straßenzulassung und sind nur für Privat-, Renn- oder Teststrecken geeignet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Motor zu drosseln und dadurch eine Erlaubnis für den Straßenverkehr zu erhalten.
Die Höchstgeschwindigkeit eines Quad wird vom TÜV bestimmt. Die meisten Modelle, die nicht auf 45 km/h gedrosselt sind, dürfen etwa 90 Kilometer pro Stunde fahren. Zwar sind viele Modelle theoretisch zu mehr in der Lage, doch Fahrer sind verpflichtet, sich an die Grenzwerte zu halten, die in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sind.
Quads unterscheiden sich durch ihre Größe, ihre Leistung, ihre Antriebsart und ihre Ausführung. Die üblichste Form ist das ATV (All Terrain Vehicle). Diese sind für Offroad-Bedürfnisse konzipiert und haben eine robuste Bauweise. Ihre Verkleidung ist so gestaltet, dass der Fahrer vor aufspritzendem Dreck geschützt ist. Aufgrund ihrer Häufigkeit wird der Begriff ATV von vielen als Synonym für ein Quad benutzt.
Weniger verbreitet ist das Pocket-Quad, auch Mini Quad genannt. Es ist kleiner als ein ATV und hat einen Hubraum zwischen 49 und 125 Kubikzentimetern. Damit ist es in der Regel zulassungspflichtig und darf nur von über 18-Jährigen mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Zu den preisintensivsten Quads zählen die 4x4 Quads. Wie es ihr Name schon sagt, verfügen sie über Allradantrieb. Herkömmliche Quads werden traditionell über die Hinterachse angetrieben.
Weitere Quad-Varianten sind das Kinder-Quad, welches meist elektrisch angetrieben wird und nicht für den Gebrauch auf der Straße geeignet ist. Bei ihm handelt es sich vielmehr um ein Spiel- als um ein Fahrzeug. Ebenfalls elektrisch motorisiert, dafür aber für den Verkehr geeignet, sind E-Quads. Im Zuge der wachsenden Elektromobilität sind diese in den letzten Jahren immer beliebter geworden.
Quads mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 Kubikzentimetern müssen in Deutschland nicht zugelassen werden. Sie werden wie Mopeds und Leichtkraftfahrzeuge behandelt und benötigen deshalb nur ein Versicherungskennzeichen. Die Prämien dafür können je nach Anbieter zwischen 25 und 100 Euro liegen.
Ist der Motor vom Quad größer als 50 ccm, wird der Gang zur Zulassungsstelle Pflicht. Dort gibt es verschiedene Arten, ein Quad anzumelden. Eine davon ist die Zulassung als Pkw. Diese ist jedoch relativ selten, da Quads die Beschränkungen für die maximale Geräuschentwicklung nicht einhalten. Um ein Quad als Pkw zuzulassen, muss es in den meisten Fällen umgebaut werden.
Häufiger ist die sogenannte VKP Zulassung. Die Abkürzung steht für ein vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung. Ebenfalls möglich ist eine LOF-Zulassung, entweder mit schwarzem oder mit grünem Kennzeichen. LOF steht dabei für land- oder forstwirtschaftlich. Beide Arten - sowohl VKP als auch LOF - setzen eine Haftpflichtversicherung voraus. Die Preise dafür sind unterschiedlich. Üblicherweise ist eine Versicherung für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung teurer als eine für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Quads.
Das Fahren mit einem Quad ist günstiger als mit einem herkömmlichen Pkw. Modelle bis 45 km/h und einem Hubraum von 50 ccm gibt es neu schon für etwa 1.000 Euro. Beliebte Hersteller sind beispielsweise Honda, Yamaha, Segway oder Kawasaki. Wer ein schnelleres und leistungsfähigeres Gefährt haben möchte, findet im Bereich der Neufahrzeuge gute Quads schon für 4.000 Euro. Hochwertige Modelle, Rennfahrzeuge oder Varianten mit Allradantrieb können aber auch 10.000 Euro und mehr kosten.
Auf dem Gebrauchtmarkt finden sich Quads mit großen Hubräumen schon ab ungefähr 1.000 bis 2.000 Euro. Zu beachten ist, dass die Motoren niedrigere Laufleistungen haben als bei einem Pkw. Mehr als 100.000 Kilometer schaffen die wenigsten. Im Durchschnitt hält ein Quad-Motor ungefähr 60.000 Kilometer. Wobei der Wert stark davon abhängt, wie das Quad genutzt wird. Dient es als Verkehrsmittel auf offener Straße, hält es länger als wenn es für Offroad-Abenteuer verwendet wird.
Tipp
Wer mit einem Quad nur ein Abenteuer erleben möchte, kann auch eines mieten. Die Preise liegen bei ungefähr 100 Euro pro Tag. Viele Verleiher bieten zudem eine stundenweise Vermietung an. Ebenso gibt es Veranstalter, die geführte Quadtouren durch spezielles Gelände offerieren. Die Gebühren dafür bewegen sich im Bereich von etwa 100 Euro.
Mit einem Quad unterwegs zu sein, bedeutet Spaß. Damit dieser Spaß von Dauer ist, sollten Fahrer entsprechende Schutzkleidung tragen, auf die korrekte Zulassung des Fahrzeugs achten und nur dort fahren, wo es auch erlaubt ist. Wer sein Quad vor Diebstahl oder Unfällen schützen möchte, kann es wie einen Pkw kaskoversichern. Eine Haftpflicht ist in jedem Fall erforderlich, auch wenn der Motor nur 50 Kubikzentimeter groß ist.