Gibt es in Deutschland eine Winterreifenpflicht?
Auch wenn es sehr gefährlich ist, können Fahrer ihre Sommerreifen das ganze Jahr über benutzen, also auch im Winter. Die aktuelle Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht hierzulande momentan keine Winterreifenpflicht vor, sodass es keinen festen Zeitpunkt gibt, an dem ein Reifenwechsel vollzogen werden muss. Dennoch gibt es eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass du das Auto bei bestimmten winterlichen Straßenverhältnissen nicht mit Sommerreifen fahren darfst. Dazu gehören beispielsweise Glatteis, Schneematsch, Schnee, Eis- oder Reifglätte.
Was passiert, wenn ich bei Schnee und Glätte ohne Winterreifen erwischt werde?
In Deutschland gibt es keine allgemeine Pflicht zum Aufziehen von Winterreifen, allerdings fordern es gewisse Witterungen, dass die Bereifung an die Wetterverhältnisse angepasst wird. Sollte das nicht passieren, droht sogar ein Bußgeld.
Verstoßen Fahrer gegen die situative Winterreifenpflicht, kostet ihn das bei einer Kontrolle zwischen 60 bis zu 120 Euro bei einer Unfallbeteiligung. Hinzu kommt außerdem ein Punkt in Flensburg. Im Falle eines Unfalls können sich Beteiligte zudem sicher sin, dass die Versicherung nicht anstandslos zahlen wird, wenn sie bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs waren.
Gilt mein Versicherungsschutz, wenn ich im Winter mit Sommerreifen erwischt werde?
Prinzipiell ist es von der Versicherung abhängig, inwiefern sie im Falle eines Unfalls reagiert, der durch Sommerreifen im Winter versucht wurde. In der Regel ist es jedoch so, dass der Schutz durch die Haftpflichtversicherung für Fahrer auch dann bestehen bleibt, wenn sie im Winter einen Unfall verursachen, der auf mangelnde Bereifung zurückzuführen ist. Die Haftpflicht zahlt also dem Unfallopfer den Schaden.
Anders verhält es sich mitunter bei der Voll- und Teilkaskoversicherung. Diese decken den Schaden am eigenen Auto ab und sind etwas strenger als die Haftpflicht. Können Gutachter der Kaskoversicherung nachweisen, dass der Fahrer fahrlässig mit Sommerreifen unterwegs war, kann die Versicherung die Übernahme des Schadens kürzen oder gar verweigern.