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Auto leasen ohne Anzahlung - wichtige Tipps

Leasingverträge bieten verschiedene Möglichkeiten der individuellen Anpassung. Eine davon ist: Auto leasen, ohne Anzahlung. Dabei wird auf den einmaligen Betrag zu Beginn der Laufzeit verzichtet und der Leasingnehmer bewahrt sich seine Liquidität. Das kann Vor- sowie Nachteile mit sich bringen.

Was ist ein Autoleasing ohne Anzahlung?

Die Formulierung: Auto leasen ohne Anzahlung ist eigentlich umgangssprachlich und nicht ganz korrekt. Anzahlungen werden in Finanzierungen geleistet. Finanzierungen und Leasings unterscheiden sich dahingehend, dass das Fahrzeug beim Leasing am Ende der Laufzeit Eigentum des Fahrzeuggebers bleibt. Eine Finanzierung hingegen ist darauf ausgelegt, dass der Finanzierungsnehmer zum Eigentümer des Wagens wird.

Genau genommen handelt es sich beim Leasing ohne Anzahlung um ein Leasing ohne Sonderzahlung. Da diese Sonderzahlung jedoch üblicherweise zu Beginn der Laufzeit zu entrichten ist, wird sie häufig als Anzahlung bezeichnet. Verträge ohne Sonderzahlung zeichnen sich dadurch aus, dass der Leasingnehmer keine Anfangsinvestition leisten muss, dafür aber während der Laufzeit höhere monatliche Raten bezahlt.

Wie läuft Leasing ohne Anzahlung ab?

Wie läuft Leasing ohne Anzahlung ab?

Der Vorgang vom Autoleasing ohne Anzahlung ist im Grunde der gleiche wie beim Leasing mit Sonderzahlung. Der Unterschied besteht darin, dass die Anzahlung entfällt. Im ersten Schritt wählt der Antragsteller sein Wunschauto aus. Wenn es sich um ein Neufahrzeug handelt, besteht die Möglichkeit, dieses nach den eigenen Wünschen zu konfigurieren. Bei einem Gebrauchtwagenleasing ist das nur eingeschränkt möglich.

Im zweiten Schritt werden die Leasingkonditionen festgelegt. Das bedeutet, dass eine gewünschte Laufzeit und die jährliche Fahrleistung angegeben wird. Außerdem muss der Betrag für Sonderzahlungen genannt werden. Bei Leasing ohne Anzahlung wird hier eine 0 eingetragen. Der Angebotsrechner weist daraufhin die Leasingrate aus, nebst etwaiger Überführungskosten.

Als Drittes werden Zusatzleistungen ausgewählt. Das können Garantieverlängerungen sein, All-Service-Pakete, bei denen Wartung und Reparaturen inbegriffen sind, Zusatzversicherungen und ähnliches. Als Nächstes wird der Antrag abgeschickt und der Leasinggeber prüft die Daten sowie die Bonität des Antragstellers. Je nachdem, wie diese Prüfung ausfällt, erhält der Leasingnehmer entweder ein Angebot mit den gewünschten Konditionen oder eines, welches Änderungen enthält.

Eine Änderung kann zum Beispiel darin bestehen, dass der Leasinggeber die Anzahlung ablehnt und eine Mindestsonderzahlung vorsieht. Auch eine Änderung der monatlichen Rate aufgrund niedriger Bonität oder ein Wegfall bestimmter Zusatzleistungen ist möglich. Haben sich Leasingnehmer und Leasinggeber auf die Vertragsdetails geeinigt, kommt es zur Unterzeichnung und das Auto kann im Anschluss abgeholt oder zugestellt werden.

Zu zahlen sind vom Leasingnehmer während der Laufzeit nur die monatlichen Raten. Am Ende gibt der Fahrzeugnutzer das Auto an den Leasinggeber wieder zurück und der Vertrag endet. In vielen Fällen hat er die Möglichkeit, den Wagen zum Restwert aufzukaufen. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht.

Welche Angebote gibt es ohne Anzahlung?

Leasingangebote ohne Anzahlung funktionieren ähnlich wie die mit Sonderzahlungen. Sie werden häufig als Null-Leasing bezeichnet. Die Laufzeit beim Null wird oft höher angesetzt als beim Leasing mit Sonderzahlung. Der Antragsteller hat in der Regel die Wahl, ob die Rate anhand der jährlichen Kilometerleistung oder auf Grundlage des Restwertes zum Ende der Laufzeit berechnet wird.

In beiden Fällen kann es beim Auslaufen des Vertrages zu Nach- oder Rückzahlungen kommen. Das ist dann der Fall, wenn entweder die Kilometerleistung über- oder unterschritten wird oder wenn der Restwert des Autos höher oder niedriger liegt als vereinbart. Für den Vertrag ohne Anzahlung ist als zusätzliche Option das Full Service Leasing möglich, bei dem die laufenden Kosten (Versicherung, Wartung, usw.) in der Rate enthalten sind und auch das Sale-and-Lease-Back Verfahren ist für gewerbliche Antragsteller umsetzbar.

Grundsätzlich gilt, dass selbstständige Leasingnehmer von einem Vertrag ohne Anzahlung profitieren können. Bei Sonderzahlungen fällt die Höhe komplett in das laufende Geschäftsjahr und darf nur in diesem angerechnet werden. Wird keine Anzahlung geleistet, fällt der Leasingbetrag über die monatlichen Raten gleichmäßig jedes Jahr als Kostenpunkt in der Steuererklärung an. Das kann insgesamt zu einer niedrigeren Steuerlast führen.

Voraussetzungen für das Leasing ohne Anzahlung

Voraussetzungen für das Leasing ohne Anzahlung

Je nachdem, ob es sich um einen selbstständigen oder angestellten Antragsteller handelt, werden unterschiedliche Nachweise benötigt, damit beim Auto leasen ohne Anzahlung Angebote möglich sind. Angestellte müssen aktuelle Lohnnachweise einreichen. Am besten handelt es sich beim Arbeitsverhältnis um einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Außerdem sollte das Einkommen regelmäßig und in geeigneter Höhe sein.

Wichtig für die Zusage eines Vertrages ohne Anzahlung ist zudem, dass das Verhältnis zwischen monatlichen Einnahmen und Ausgaben genug Spielraum für die Rate enthält. Leasinggeber fordern meistens eine grobe Darstellung der persönlichen Verhältnisse. Das umfasst zum Beispiel die laufenden Kosten für Miete, Versicherungen und andere Zahlungsverpflichtungen.

Bei gewerblichen Leasingpartnern fällt die Selbstauskunft umfangreicher aus. Entscheidend für die Zusage sind die Dauer der Selbstständigkeit, die Branche, in der der Antragsteller tätig ist und der Gewinn seiner Unternehmung. Um diesen nachzuweisen, sind die BWAs oder Bilanzen des laufenden sowie des vorhergehenden Geschäftsjahres erforderlich. Der Gewinn muss ausreichend hoch sein, um die künftige Leasingrate verlässlich entrichten zu können.

Zusätzlich zu den eingereichten Unterlagen durch den Leasingnehmer ermittelt der Leasinggeber noch die Kreditwürdigkeit des Antragstellers über ein Bonitätsscoring. Dieses wird durch Auskunfteien erstellt. Die üblichsten sind Schufa, Infoscore, Creditreform, CRIF Bürgel und creditPass. Bei ihnen werden die Zahlungsmoral und die allgemeine Kreditwürdigkeit anhand objektiver und empirischer Daten ermittelt.

Bevor der Leasinggeber eine Auskunft über den Score des Leasingnehmers beziehen kann, muss letzterer zunächst sein Einverständnis erteilen. Anfragen bei den Auskunfteien werden für einen bestimmten Zeitraum gespeichert. Geschehen mehrere in kurzer Zeit, kann sich das nachteilig auf den Score auswirken. Es ist deshalb ratsam, immer nur einen Antrag gleichzeitig zu stellen.

Fazit: Leasing ohne Anzahlung erhöht monatliche Kosten

Ein Autoleasing ohne Anzahlung ist möglich und in manchen Situationen auch sinnvoll. Es kann die Steuerlast verringern und die Liquidität bewahren. Voraussetzung für einen solchen Vertrag ist eine ausreichende Bonität. Die meisten Leasinggeber bieten Verträge ohne Sonderzahlungen an und erheben im Gegenzug höhere monatliche Raten. Auch die Vereinbarung über längere Laufzeiten ist üblich. Wer ohne Anzahlung leasen möchte, sollte sich der Vertragsdetails bewusst sein und je nach Vertragsform eine passende Versicherung für das Fahrzeug abschließen.

FAQ

Es gibt verschiedene Leasingarten, die keine Anzahlung zu Beginn des Leasings vorsehen. Die meisten Leasinggeber bieten neben Anzahlungsverträgen auch welche ohne eine Sonderzahlung zu Beginn an.

Wird ein Leasingvertrag ohne Anzahlung geschlossen, fallen die monatlichen Raten höher aus als bei einem Vertrag mit Anzahlung. Die größere laufende Belastung muss der Leasingnehmer berücksichtigen. Außerdem ist für den Vertragsabschluss eine höhere Bonität erforderlich.

Das Autoleasing ohne Anzahlung kommt für Personen mit einer guten Bonität infrage, die sich ihre Liquidität bewahren möchten. Gerade im gewerblichen Leasing kann eine höhere monatliche Belastung steuerlich sinnvoller sein als eine Anzahlung mit niedrigeren Raten.

Einen Leasingvertrag ohne Anzahlung zu erhalten, ist schwieriger, als einen mit Sonderzahlung zu bekommen. Grundsätzlich scheiden Bezieher von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II aus. Ebenso kommen Personen mit einem niedrigen monatlichen Einkommen, einer schlechten Bonität oder sehr hohen anderen Kreditverpflichtungen nicht infrage.

Damit das Leasing ohne Anzahlung gelingt, muss dem Leasinggeber die geeignete Bonität nachgewiesen werden. Neben dem Scoring, welches das Unternehmen selbst einholt (über Schufa, Infoscore, usw.) braucht es dafür bei Angestellten die letzten Lohnabrechnungen und bei Selbstständigen aussagekräftige BWAs und eine Selbstauskunft.

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