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Gebrauchtwagen-Leasing: die günstige Kauf-Alternative

Statt einen Gebrauchtwagen zu kaufen, kann es sich lohnen, ihn zu leasen. Zum einen bringt das für berufliche Fahrzeuge Steuerersparnisse und zum anderen muss sich der Leasingnehmer am Ende des Gebrauchtwagen-Leasing nicht um den Verkauf kümmern. Stattdessen gibt er das Auto einfach wieder zurück.

Was ist Gebrauchtwagen-Leasing?

Das Leasing von Gebrauchtwagen funktioniert ähnlich wie das von Neuwagen. Der Leasingnehmer wählt beim Händler bzw. Anbieter seiner Wahl ein Fahrzeug aus und erwirbt das Nutzungsrecht. Das Eigentum am Fahrzeug verbleibt die gesamte Laufzeit über beim Leasinggeber. Dieser kann entweder eine Bank, ein Autohändler oder eine Leasinggesellschaft sein.

Gebrauchtwagen können dann geleast werden, wenn bei ihrem Ankauf ein Vorsteuerabzug möglich ist. Wie auch beim Neuwagen-Leasing gibt es diverse Steuersparmöglichkeiten. So kann bei betrieblich genutzten Fahrzeugen die Mehrwertsteuer der Raten als Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Die Raten selbst lassen sich als Betriebsausgaben deklarieren. Wird das Kfz auch privat genutzt, lässt sich die 1% Regelung anwenden.

Vorteile des Gebrauchtwagen-Leasings

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Der größte Vorteil, einen Gebrauchtwagen zu leasen, besteht in den deutlich geringeren monatlichen Raten im Vergleich zum Leasing eines Neuwagens. Zum einen ist der Wert des Fahrzeugs niedriger und zum anderen entfallen die Überführungskosten. Auch der Grad an Bonität, der für den Leasingvertrag erforderlich ist, fällt weniger streng aus. Häufig handelt es sich bei den Autos um Jahreswagen oder Rückläufer aus anderen Leasing-Verträgen, die kaum gefahren wurden und sich im guten Zustand befinden.

Bei vielen Anbietern, wie beispielsweise dem VW Gebrauchtwagen Leasing, gibt es zudem keinen Nachteil in Sachen Garantie. Der Konzern vergibt diese bis einschließlich des fünften Zulassungsjahres. Da die meisten Gebrauchtwagen Leasings Laufzeiten von 24 Monaten bis maximal fünf Jahre haben, besteht in fast allen Fällen bis zum Ende des Vertrages ein Garantieanspruch.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass in der Regel Gebrauchtwagen sofort verfügbar sind, während bei Neuwagen Wartezeiten entstehen können. Außerdem sind Probefahrten möglich, um sich einen Eindruck vom Fahrzeug zu verschaffen. Da ein Kfz im ersten Jahr am meisten an Wert, jedoch nicht unbedingt an Qualität verliert, ist das Preis-Leistungs-Verhältnis beim Leasing von Gebrauchtwagen sehr kundenfreundlich.

Nachteile des Gebrauchtwagen-Leasings

Den Vorteilen stehen ein paar Nachteile gegenüber. So ist es bei einem Gebrauchtwagen zum Beispiel wahrscheinlicher, dass Kosten für Reparaturen anfallen. Auch der Austausch von Verschleißteilen wird früher der Fall sein als bei einem Neuwagen. Hinzu kommt die Tatsache, dass ein Gebrauchter bereits vom Erstbesitzer konfiguriert wurde. Der Leasingnehmer hat also weniger Möglichkeiten, das Auto an seine individuellen Bedürfnisse anzupassen.

Wer bei einem unseriösen Autohändler least, läuft außerdem Gefahr, ohne es zu wissen, einen Unfallwagen zu bekommen. Bei renommierten Unternehmen wie dem BMW Gebrauchtwagen Leasing oder dem Audi Gebrauchtwagen Leasing ist das jedoch ausgeschlossen. Und auch die meisten anderen gewerblichen Händler weisen lückenlose Dokumentationen über das Fahrzeug aus.

Auch wenn die Leasinghöhen bei Gebrauchtwagen niedriger sind als bei Neuwagen, gelten trotzdem ähnliche Bonitätsbestimmungen. Diese sind zwar hinsichtlich des nötigen Einkommens weniger streng, dennoch gelten auch hier negative Schufa-Einträge, offene Mahnverfahren oder Insolvenzen als Ausschlusskriterien.

Wie läuft Gebrauchtwagen-Leasing ab?

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Im ersten Schritt wählt der Leasingnehmer sein Wunschfahrzeug aus. Wichtig ist dabei, dass das Auto vom Händler zum Leasing angeboten wird und ein Vorsteuerabzug möglich ist. Ebenfalls sollte darauf geachtet werden, dass die Merkmale des Fahrzeugs, wie die Ausstattung, die Laufleistung und der Zustand, zu den persönlichen Vorstellungen passen.

Ist das Kfz ausgewählt, wird eine Leasinganfrage gestellt und die Bonität des Vertragsnehmers wird überprüft. Das kann entweder über die Schufa, über Creditreform, CRIF Bürgel oder Infoscore ablaufen. Entscheidend für die Zusage sind die Höhe des Einkommens im Verhältnis zu den Ausgaben und der Leasingrate sowie die allgemeine Kreditwürdigkeit.

Nach der Prüfung werden die Vertragsdetails ausgehandelt. Das umfasst die Laufzeit, die Kilometerbegrenzung, die monatliche Rate und individuelle Klauseln wie die Rückgabekonditionen und den Umgang mit Verschleißteilen. Sind sich die Vertragspartner einig, kommt es zur Unterzeichnung und Übergabe des Fahrzeugs. Diese überträgt jedoch nur das Besitzrecht und nicht das Eigentum des Autos. Auch erhält der Nutzer nur die Zulassung Teil 1. Der Fahrzeugbrief bleibt bei der Leasinggesellschaft.

Während der Laufzeit ist der Leasingnehmer verpflichtet, die monatlichen Raten bis zum Vertragsende pünktlich und vollständig zu entrichten. Auch obliegt es ihm, das Auto zu pflegen und regelmäßige Wartungsarbeiten durchführen zu lassen. Je nach Art des Leasings wird das Auto am Ende der Laufzeit entweder zurückgegeben oder abgekauft.

Welche Arten gibt es beim Gebrauchtwagen-Leasing?

Eine häufige Leasingvariante ist das Kilometerleasing. Bei diesem wird die monatliche Rate anhand der Fahrleistung berechnet. Wer am Ende der Laufzeit mehr Kilometer gefahren ist als vereinbart, muss nachzahlen und wer unter dem Wert liegt, erhält häufig eine Erstattung. Für diese Vertragsform gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Ebenfalls üblich ist das Restwertleasing. Hier wird der Wert des Fahrzeugs zum Vertragsende geschätzt und danach die Rate berechnet. Läuft das Leasing aus, wird der tatsächliche Wert ermittelt und ausgeglichen. Liegt dieser höher als der Schätzwert, erhält der Leasingnehmer eine Erstattung. Ist das Auto jedoch weniger wert, muss er den Differenzbetrag nachzahlen.

Eine Full-Service-Variante ist das Operate-Leasing. Bei diesem kommt der Leasinggeber für sämtliche Fahrzeugkosten auf, die nicht den Kraftstoff betreffen. Das umfasst Versicherungsbeiträge, Wartung und Reparaturen. Im Gegenzug dafür ist die monatliche Rate höher als bei den anderen Leasingarten.

Im gewerblichen Bereich existiert das Sales-and-lease-back-Verfahren. Bei diesem wird das Fahrzeug an den Leasinggeber durch den Leasingnehmer verkauft und danach wieder zurück geleast. Der Grund für diese Methode liegt in der Liquiditätsverbesserung des Leasingnehmers. Weitere Arten sind das Finanzierungsleasing (entweder mit Teil- oder Vollamortisation) und das Null-Leasing (bei dem die Anzahlung entfällt).

Fazit: Leasing von Gebrauchtwagen lohnt sich

Einen Gebrauchtwagen zu leasen stellt für gewerbliche Nutzer aufgrund der Steuerersparnisse eine günstige Alternative zum Kauf dar. Doch auch Privatpersonen können von den niedrigen Raten und dem Service der Abwicklung profitieren. Schließlich enthalten die meisten angebotenen Fahrzeuge Garantien und gerade bei Jahreswagen oder Leasing-Rückläufern bietet sich oft ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.

FAQ

Das Gebrauchtwagen-Leasing verhält sich analog zum Neuwagen-Leasing. Der Unterschied besteht in geringeren Raten und einem niedrigeren Leasingwert. Üblich ist diese Vertragsart für Jahreswagen, Leasingrückläufer oder Gebrauchtwagen, die von gewerblichen Händlern angeboten werden und sich in gutem Zustand befinden.

Leasingnehmer sollten beachten, dass die Wahrscheinlichkeit von Reparaturen bzw. deren Höhe beim Gebrauchtwagen-Leasing höher sein kann. Außerdem sollten sie sich für die zu ihnen passende Leasing-Art entscheiden und das Vorhandensein von Garantien abklären. Für den Vertrag selbst ist eine ausreichende Bonität erforderlich.

Bei unzureichender Bonität, beispielsweise durch negative Schufa-Einträge, kommt kein Leasing-Vertrag zustande. Ebenfalls ist Gebrauchtwagen-Leasing nicht für Fahrzeuge möglich, bei denen kein Vorsteuerabzug beim Verkauf generiert werden kann. Das betrifft etwa private Händler. Auch sind Personen vom Leasing ausgeschlossen, die Arbeitslosengeld I oder II beziehen.

Die übliche Vertragslaufzeit für ein Gebrauchtwagen-Leasing liegt bei 24 Monaten. Es können jedoch auch Geltungsdauern von drei, vier oder fünf Jahren vereinbart werden. Ebenso sind 54 Monate Laufzeit möglich.

Auch ohne Steuervorteil kann Leasing sinnvoll sein. So besteht ein Liquiditätsvorteil durch den Wegfall einer Anfangsinvestition im Vergleich zu einem Kauf. Außerdem sind die Raten oft niedriger als bei einer Finanzierung und der Leasingnehmer muss sich nicht um den Wiederverkauf kümmern, da kein Eigentumsübertrag erfolgt.

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