Regelmäßige Inspektionen beugen teuren Reparaturkosten vor. Schäden, die dadurch entstehen, dass Leasing-Kunden Wartungen und Inspektionen im empfohlenen Zeitfenster vernachlässigt haben, lassen sich nach der Rückgabe des Fahrzeugs vom Vertragspartner in Rechnung stellen. Leasing-Nehmer sollten daher folgende Punkte berücksichtigen:
Wie für jedes andere Auto gilt auch beim Leasing: Eine regelmäßige Wartung spart Kosten. Meist gibt es beim Leasing sogar eine vertragliche Verpflichtung, die Termine einzuhalten, ob in bestimmten Zeitintervallen oder nach einer gewissen Kilometerzahl. Der Umfang der jeweiligen Inspektion kann variieren: Je nach vertraglicher Angabe kann das eine kleine Inspektion mit einem Wechsel von Öl oder Kühlwasser beinhalten, oder aber eine größere Überprüfung, bei der auch Motor, Getriebe und Bremse unter die Lupe zu nehmen sind. Leasing-Kunden sollten diese ordnungsgemäß wahrnehmen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Der Leasing-Vertrag ist auf eine Werkstattbindung zu prüfen. Viele Leasing-Geber bestehen auf Vertrags-, Hersteller- oder Partnerwerkstätten, um ein fachgerechtes Durchführen aller Arbeiten sicherzustellen. Wer trotz Werkstattbindung eine freie Werkstatt eigener Wahl beauftragt, riskiert Probleme – besonders dann, wenn die Qualität der Reparatur nicht den Ansprüchen des Leasing-Gebers genügt. Ob jener freie Werkstätten akzeptiert, ist daher bestenfalls vor Vertragsabschluss in Erfahrung zu bringen – idealerweise schriftlich bestätigt.
Rechtzeitige Kommunikation mit dem Leasing-Partner lohnt sich, um später keine Überraschungen zu erleben. Am besten ist vertraglich im Vorfeld zu vereinbaren, was im Fall von Schrammen, Dellen oder Defekten passieren soll. Das erspart Rückfragen und Unklarheiten bezüglich der Vorgehensweise. Im Fall eines Unfalls ist dieser unbedingt dem Leasing-Geber zu melden. Der Händler oder Leasing-Geber lässt die Kunden dann wissen, welche Schritte zu unternehmen sind, um den Schaden zu beheben.
Zudem sollten Leasing-Kunden darauf achten, alle Inspektionen und Wartungen ins Scheckheft des Fahrzeugs einzutragen. Das Heft dient der Dokumentation und ist am Ende des Leasing-Vertrages in die Unterlagen für den Leasing-Geber beizulegen. Je genauer die Reparaturdokumentation stattgefunden hat, desto wahrscheinlicher lässt sich Ärger vermeiden. Deshalb ist empfehlenswert, auch Rechnungsbelege aufzubewahren, damit sich die Kosten und Reparaturen der Schäden lückenlos nachweisen lassen. Außerdem sollten Leasing-Nehmer Fotos von den Schäden machen, um sich abzusichern. Auch im Hinblick auf das sogenannte Andienungsrecht ist die genaue Auflistung der Reparaturen und Kundendienste des Leasing-Fahrzeuges wichtig.
Was ist das Andienungsrecht?
In einfachen Worten bezeichnet das Andienungsrecht die Pflicht des Leasing-Nehmers, auf Verlangen des Leasing-Gebers das Auto zum Ende der Vertragslaufzeit zu übernehmen. Gerade im Hinblick auf die Rücknahme und den Wiederverkaufswert sollte es also auch im Interesse des Leasing-Kunden sein, den Restwert so hoch wie möglich zu halten. Besonders wichtig ist das für den Fall des Restwert-Leasings.
Viele Leasing-Geber bieten im Leasing-Angebot ein Paket mit Wartungs- und Reparaturservice an. Ob das so ist, ist vor Vertragsabschluss zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Leasing-Geber zu besprechen. Im sogenannten Full-Service-Leasing sind diese standardmäßig enthalten. Im Normalfall jedoch trägt der Leasing-Nehmer die Kosten für Inspektionen und herkömmliche Reparaturen selbst. Fällt der TÜV in die Vertragslaufzeit, sind auch die Gebühren der HU/AU in der Regel nicht im Vertrag enthalten. Mehr Informationen zum Thema TÜV und Hauptuntersuchung finden sich in unserem Ratgeber.
Anders ist der Fall bei einem Unfallschaden. Hier zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, bei Selbstverschulden die eigene Vollkasko-Versicherung. In letzterem Fall kommt diese aber nicht für die Wertminderung des geleasten Fahrzeugs auf. Da das Auto dann nämlich ein Unfallwagen ist, wird er beim späteren Verkauf weniger einbringen. Diese Differenz ist dem Leasing-Geber in der Regel aus eigener Tasche zu begleichen. Innerhalb der Vollkasko-Versicherung wird auch oft eine GAP-Deckung empfohlen, die im Fall eines Totalschadens einspringt.
Tipp: GAP-Deckung als Zusatzschutz für Leasing-Fahrzeuge im Schadensfall
Die GAP-Deckung (vom Englischen “gap” = “Lücke”) lässt sich als zusätzliche Versicherungsleistung für geleaste oder kreditfinanzierte Fahrzeuge abschließen. Sie kommt nicht nur im Fall eines Totalschadens, sondern auch im Fall von Diebstahl ins Spiel, indem sie die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Restforderung schließt. Besonders bei neuen und preisintensiven Fahrzeugen ist die GAP-Deckung daher sinnvoll.
Für Kunden ist es wichtig, sich vor dem Abschluss des Leasing-Vertrags über das Vorgehen im Schadensfall zu informieren sowie herauszufinden, wo – ob etwa privat oder aber in einer bestimmten Werkstatt – Reparaturen von Leasing-Autos durchzuführen sind, und wer die Kosten dafür übernimmt. Das schafft Klarheit und erspart einiges an Sorgen. Von großer Bedeutung ist es außerdem, alle Inspektionen, Wartungen und Reparaturen bei Leasing-Fahrzeugen genau zu dokumentieren. Idealerweise sind geleaste Fahrzeuge so zu behandeln, als wären sie Eigentum – schließlich möchte niemand am Ende des Leasing-Vertrags hohe Nachzahlungen leisten müssen.