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Auto-Leasingvertrag kündigen: Alle Infos und wichtige Tipps
AutoScout24 · 01.02.2022 · Ø 7 Min. Lesezeit
Leasing will gut überlegt sein: Hat man einen Deal erstmal abgeschlossen, ist man für längere Zeit gebunden. Oder kann ein Leasingvertrag vorzeitig gekündigt werden? Wir erklären die Sachlage.
Vorzeitige Kündigung des Auto-Leasings: Klassische Beispiele
Die Laufzeit für ein Auto-Leasing beträgt in der Regel zwischen zwölf und 60 Monate. In dieser zuweilen langen Zeit wird eine feste Rate fällig und nach Beendigung der Laufzeit kann das Fahrzeug zurückgegeben - oder aber gekauft. Jedoch sollte im Vorfeld darüber nachgedacht werden, ob auch ein vorzeitiges Kündigen möglich ist. Denn es können unvorhergesehene Umstände eintreten, die einen früheren Ausstieg aus dem Leasingvertrag wünschenswert oder sogar erforderlich machen: Dazu kann die Kündigung des Jobs genauso zählen wie ein Umzug, eine plötzliche Krankheit oder eine Geschäftsaufgabe. Damit dann nicht noch Raten für ein nicht mehr benötigtes Auto bedient werden müssen, sollte man sich bereits vor Vertragsabschluss darüber informieren. Andernfalls ist vielleicht eine andere Form der Autofinanzierung die bessere.
Leasingvertrag vorzeitig beenden: Regelungen vor Abschluss prüfen
Ist der Vertrag über ein geleastes Auto erst einmal unterschrieben, gibt nur noch das Kleingedruckte eine sinnvolle Auskunft über einen möglichen früheren Ausstieg. Daher lohnt es sich als Leasingnehmer (Leasing Vor- und Nachteile, worauf man achten sollte), unbedingt vor Vertragsabschluss die Bedingungen in Ruhe mit dem Leasinggeber durchzusprechen und damit auch eine vorzeitige Kündigung zu vermeiden. Die ist nämlich in der Regel etwas kompliziert und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Dabei gibt es durchaus die Möglichkeit, den Leasingvertrag im Hinblick auf individuelle Bedürfnisse anzupassen: Wird der Fall eines vorzeitigen Ausstiegs bereits in der schriftlichen Vereinbarung festhalten, ergeben sich daraus allerdings höhere monatliche Raten. Im Falle einer tatsächlichen Kündigung wird es dann jedoch ohnehin teurer: Sofern der Leasinggeber überhaupt einwilligt, entstehen für die frühere Fahrzeugrückgabe teils empfindliche Ausgleichszahlungen.
Um eine vorzeitige Kündigung des Leasingvertrages zu vermeiden, sollten vor Vertragsabschluss alle Bedingungen klar sein.
Auto-Leasing: Kündigung vor Ende der Laufzeit? Darum wird es teurer
Warum eine Leasinggesellschaft für die vorzeitige Kündigung der Vereinbarung zur Kasse bittet, liegt auf der Hand: Die Gesamtkosten des Fahrzeuges werden auf die komplette Laufzeit verteilt, erst nach deren Ablauf erzielt der Leasinggeber Gewinn. Die Firma hat sich den Neuwagen zuvor schließlich angeeignet.So gibt es kein Interesse daran, den Vertragspartner ohne finanziellen Ausgleich von seinen Pflichten zu entbinden.
Möchte der Kunde das Leasing also vor Ende der regulären Laufzeit kündigen, muss er die wegfallenden Einnahmen kompensieren. Diese richten sich dann nach der Restlaufzeit, den noch offenen Leasingraten sowie dem ermittelten Restwert. Fahrzeuge aus früher beendeten Leasingverträgen landen dann wieder auf dem Markt - oder werden mitunter zum Gebrauchtwagen-Leasing angeboten.
Auto-Leasing vorzeitig beenden: Über Anfechtung und Rücktrittsrecht
Wie bei jedem geschlossenen Vertrag kann auch bei einer Leasingvereinbarung eine Partei einem Irrtum unterliegen. Sollte es zu einem Fehler kommen, ist im Nachhinein eine Anfechtung möglich. Hierbei wird schriftlich die Willenserklärung angefochten, so dass der bereits unterzeichnete Leasingvertrag rückwirkend nichtig wird! Damit einher geht auch die Rückabwicklung von bereits erbrachten Leistungen. Als Grund können zum Beispiel fehlerhafte Angaben bei der Leasingrate oder anderen Modalitäten vorliegen, sowie nicht wunschgemäße Eigenschaften des geleasten Autos (Farbe, Modell oder Ausstattung). Gibt es bei der Anfechtbarkeit eine Frist? Mitnichten. Unter Umständen kann noch Jahre nach Vertragsschluss ein Widerruf getätigt werden - zum Beispiel wenn die Widerrufsbelehrung fehlt. Im Zweifel bietet sich an, einen Anwalt über das Vertragswerk gucken zu lassen.
Darüber hinaus besitzen private Leasingnehmer nach Vertragsabschluss ohnehin ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht (14 Tage) und können innerhalb dieser Zeitspanne von ihrem Recht auf Widerruf Gebrauch machen. Für diese Entscheidung müssen nicht einmal Gründe genannt werden. Für die Rücktrittserklärung an einen Leasinggeber genügt übrigens ein formloses Schreiben. Aber: Wer als Gewerbekunde oder Freiberufler ein Leasing-Geschäft eingeht, hat kein Widerrufsrecht und kann dann auch nicht innerhalb dieser Frist zurücktreten! Stattdessen besitzen lediglich Privatkunden dieses Recht.
Übersendung eines Kündigungsschreibens
Tipp: Beim Kündigungsschreiben darauf achten, dass der Versand per Einschreiben oder Einschreiben gegen Rückschein erfolgt. Eine Vorlage dafür gibt es vielfach im Internet.
Außerordentliche Kündigung beim Auto-Leasing ist möglich
Doch es gibt beim Auto-Leasing Beweggründe, die eine außerordentliche Kündigung des Vertrages möglich machen. Bei folgenden Sachverhalten ist eine vorzeitige Auflösung der Vereinbarung nötig, zumeist anhand eines Aufhebungsvertrages:
Totalschaden
Wenn mit einem Leasingfahrzeug ein Unfall geschieht, stellt sich im Hinblick auf die Finanzierung die Frage, ob es sich um einen Totalschaden handelt. Gängige Klauseln in Leasingverträgen besagen, dass es sich dann um einen Komplettschaden des Autos handelt, wenn die Reparaturkosten einen bestimmten Mindest-Prozentsatz vom Wiederbeschaffungswert (zumeist 60 Prozent) vereinnahmen. Das Fahrzeug gilt dann als wirtschaftlicher Totalschaden, bei dem eine Instandsetzung keinen Sinn macht. Unweigerlich kommt es in diesem Fall zur Auflösung des bestehenden Vertrages und die Entschädigung wird über die Vollkaskoversicherung geregelt. Allerdings kommen je nach Schuldfrage weitere Kosten auf den Leasingnehmer zu.
Das gilt jedoch auch für Schäden, die es sich zu reparieren lohnt: Liegen die zu erwartenden Reparaturkosten unterhalb der Grenze, ist je nach Vereinbarung - jedoch in der Regel der Leasingnehmer - des Autos für die Übernahme zuständig.
Diebstahl
Auch wenn das geleaste Auto gestohlen wird, fällt die Vertragsgrundlage weg. Bei Diebstahl kann der Leasingvertrag anhand einer fristlosen Kündigung aufgelöst werden. Kunden sollten sich jedoch im Klaren sein, dass die Leasingfirma Schadensersatz fordern kann. Schließlich wird das Objekt nicht wie ursprünglich vereinbart zurückgegeben. Das hängt maßgeblich auch damit zusammen, inwieweit bei dem Diebstahl des Leasingfahrzeugs Fahrlässigkeit vorliegt. Wie hoch diese Entschädigung ist, hängt von Parametern wie dem Wertverlust und noch ausstehenden Raten ab.
Besteht eine Vollkaskoversicherung (und das ist beim Neuwagen-Leasing meistens der Fall), ersetzt sie den sogenannten Wiederbeschaffungswert. Laut einem Gerichtsurteil des BGH von Herbst 2020 steht die Neupreis-Entschädigung nicht alleine der Leasingfirma zu, sondern zum bisher genutzten Anteil auch dem Leasingkunden. (AZ. VIII ZR 389/18).
Todesfall
Was ist, wenn der Leasingnehmer während der Vertragslaufzeit ums Leben kommt? Selbst im Todesfall endet die Vereinbarung nicht automatisch! Vielmehr wird der Leasingvertrag an einen Erben übertragen. Hier kommt jedoch eine spezielle Regelung zum Tragen: Mit einer Frist von einem Monat nach dem Tod des Leasingnehmers kann der Vertrag durch die jeweilige Person gekündigt werden. Mögliche Ausgleichszahlungen sind im Leasingvertrag selbst geregelt. Ausnahme: Das Erbe wird nicht angenommen.
In bestimmten Fällen kann ein Leasingvertrag für ein Auto außerordentlich beendet werden.
Kostenrisiko für ausstehendes Leasing
Tipp: Beim Auto-Leasing nicht nur eine Vollkaskoversicherung abschließen, sondern das Kostenrisiko für noch ausstehende Leasingraten im Fall eines Diebstahls oder Totalschadens erörtern: Das lässt sich mit einer "GAP-Deckung" ausschließen - sie betrifft eigens verursachte Unfälle und von Dritten herbeigeführte. Die Leasingratenausfall-Versicherung ist speziell bei höherpreisigen Modellen ratsam und schützt den Leasingnehmer davor, trotz Verlustfall noch ausstehende Raten bezahlen zu müssen. Statt des Kunden erstattet die GAP-Versicherung dem Leasinggeber die Differenz zum Wiederbeschaffungswert.
Auto-Leasing vorzeitig beenden: Übernahme als Win-Win-Situation
Neben den genannten Beispielen gibt es eine weitere - sinnvolle und günstige - Methode, den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden: einen Nachfolger suchen, der die Vereinbarung mit dem Restwert, den noch offenen Raten und der Laufzeit übernimmt. Dazu gibt es eigene Tauschbörsen, auf denen sich Angebot und Nachfrage treffen. Denn die Übernahme eines Leasingvertrages kann auch für diejenigen interessant sein, die nur für eine bestimmte Zeit ein Auto benötigen und die Kosten einer Langzeitmiete scheuen.
Allerdings können Leasingnehmer nicht ohne Weiteres ihr Fahrzeug anbieten: Zuerst muss der Leasinggeber dem geplanten Abstoßen der Leasingvereinbarung zustimmen. Eine gezielte Absprache ist also unumgänglich. Andernfalls droht die Mühe umsonst zu sein und das Leasing kann nicht an eine andere Person überschrieben werden.
Ist dieser Punkt geklärt, kann umgehend ein Inserat zur Übernahme des geleasten Autos aufgegeben werden. Natürlich ist auch die Zustimmung für eine Leasingübernahme nicht frei von Gebühren: Neben den Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren muss in der Regel auch eine Ausgleichszahlung für die Minderung des Restwerts geleistet werden. Warum? Weil das Fahrzeug dann bereits einen zweiten Halter hat, wird es der Leasinggesellschaft oder der Bank bei einem möglichen Wiederverkauf weniger Geld einbringen. Wer übrigens trotz bestehendem Leasingvertrag schnell seinen Wagen und damit die finanziellen Verpflichtungen abstoßen möchte, benötigt etwas Geduld: Bis die Übernahme des Leasingvertrags abgeschlossen ist, können mehrere Wochen vergehen.
Leasingvertrag kündigen: Häufige Fragen
Ein Wechsel des geleasten Fahrzeuges innerhalb der Vertragslaufzeit ist nicht vorgesehen. Hier bliebe lediglich eine Kündigung - wobei Leasinggesellschaften diesbezüglich unterschiedliche Regelungen haben.
Eine frühere Beendigung von Auto-Leasing ist aus Sicht des Leasinggebers nicht gewollt - und daher für den Leasingnehmer schwierig. Die Gesellschaften haben unterschiedliche Bestimmungen, in der Regel wird hierfür Schadenersatz fällig.
Private Leasingnehmer besitzen nach Beschluss des Vertrages ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht (14 Tage) und können innerhalb dieser Zeitspanne von ihrem Recht auf Widerruf Gebrauch machen. Gründe müssen dafür nicht genannt werden.