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Mit dem Wohnmobil in den Urlaub zu fahren ist eine wunderbare Sache. Doch immer wieder kommen dazu Fragen und Unsicherheiten auf. Welcher Führerschein ist für ein Wohnmobil geeignet? Und welche Fahrzeuge darf ich mit dem Führerschein Klasse B überhaupt fahren? Erfahre mehr in diesem Beitrag.
Ich habe einen Führerschein Klasse B: Was darf ich damit in 2022 fahren?
Mehr als 55 Millionen Deutsche haben eine Fahrerlaubnis. Die meisten von ihnen besitzen die Kategorie B. Nach der bestandenen Prüfung stellen sich schnell die Fragen: Was darf ich als Besitzers des Führerscheins Klasse B fahren? Welche Anhänger können mit dieser Einordnung benutzt werden? Diese Aspekte sind insbesondere relevant für Personen, die einen Leichtkraftwagen, ein Motorrad oder ein Wohnmobil anschaffen wollen. Dabei trägt das Gesamtgewicht eine entscheidende Rolle.
Im Jahr 2022 kannst du mit dem Führerschein Klasse B (die Kategorien AM und L sind darin inkludiert) folgende Fahrzeuge fahren:
Fahrzeuge, die das Gesamtgewicht von maximal 3,5 t nicht übersteigen die ausgelegt und gebaut sind zur Beförderung von höchstens 8 Personen (exklusive des Fahrers)
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht, das 750 kg nicht überschreitet
schwerere Anhänger, die das Gewicht von 3.500 kg (das Auto inklusive Anhänger) nicht überschreitet
Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem maximalen Hubraum von 50 cm³
zweirädrige Kleinkrafträder, die nicht schneller als 45 km/h fahren, einen Hubraum von 50 cm³ oder eine maximale Nennleistung (elektrische Antriebsmaschine) von 4 kW aufweisen
dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) mit höchsten 50 cm³ Hubraum, 4 kW Nennleistung und einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h
vierrädrige Leichtkraftzeuge (Quads) mit einer maximalen Nennleistung von 4 kW, einen Hubraum bis zu 50 cm³ und einer Spitzengeschwindigkeit von 45 km/h nicht übersteigt
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und einen Anhänger mit 25 km/h in Kombination und
selbstfahrende Arbeitsmaschinen inklusive Anhänger, die nicht schneller als 25 km/h fahren.
Erweiterung der B-Fahrerlaubnis
Seit dem 31.12.2019 gibt es in Deutschland eine Erweiterung der B-Fahrerlaubnis. Mit diesem Typ ist das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 erlaubt. Dadurch ist keine zusätzliche Motorrad-Berechtigung notwendig. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Hubraum maximal 125 Kubikzentimeter und die Motorleistung nicht mehr als 11 kW beträgt.
EU-weite Rechtslage des Führerscheins
Durch die EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG müssen alle bisher geltenden Dokumente einer Fahrerlaubnis in der gesamten Europäischen Union sowie die den EWR-Staaten anerkannt werden. Es darf weder die neue Scheckkartenform noch eine Übersetzung oder gar eine internationale Fahrberechtigung verlangt werden. Dies bestätigte die EU-Kommission im Jahr 2000. Auf der Rückseite des Scheckkartenführerscheins sind alle gängigen Kategorien aufgelistet, die eine Fahrberechtigung benötigen.
Der Führerschein der Kategorie B ist unbegrenzt gültig. Das Dokument muss zwar alle 15 Jahre erneuert werden: Dies betrifft jedoch lediglich den Ausweis selbst. Die Fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen und es ist keine zusätzliche Prüfung notwendig.
Welchen Führerschein brauche ich, um ein Wohnmobil zu fahren?
Prinzipiell gibt es keinen expliziten Führerschein für Wohnwägen. Trotzdem benötigst du eine gültige Fahrerlaubnis, wenn du mit dem Campingwagen verreisen möchtest. Die Mindestanforderung, um einen Camper zu lenken, ist der Führerschein Typ B.
Welche Fahrerlaubnis zu tatsächlich brauchst, hängt von zwei wesentlichen Faktoren ab:
das Jahr, an dem der Führerschein gemacht worden ist.
Das höchstzulässige Gesamtgewicht: Das gibt es zu wissen
Der Führerschein der Klasse B erlaubt das Lenken von Transportmittel mit einem maximalen Gewicht von 3,5 Tonnen. Der Wert setzt sich folgendermaßen zusammen: Leergewicht des Fahrzeuges + Zuladung = zulässiges Gesamtgewicht (meistens in Tonnen angegeben). Der Wohnwagen inklusive Beladung darf diese Grenze nicht übersteigen. Sollte darüber hinaus noch ein Anhänger geplant sein, müssen trotzdem die Gewichtsbeschränkungen beachtet werden. Sollte das Fahrzeug bereits 3,5 Tonnen wiegen, darf der Anhänger nicht schwerer als 750 kg sein.
Mit der Erweiterung der Klasse B96 ist es zulässig, Gespanne bis 4,25 Tonnen zu führen. Außerdem kann man mit der Kategorie BE Zugfahrzeuge bis 3,5 t und einen Anhänger bis 3,5 Tonnen lenken. Zudem ist zu beachten, dass die Beschränkungen in anderen Ländern bestehen bleiben – selbst wenn dort die Bestimmungen anders sind. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn du im Urlaubsort einen Camper mieten möchtest. Selbst wenn im Urlaubsort andere Vorgaben herrschen, könnte es passieren, dass ein Verfahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet wird.
Darum ist das Jahr der Führerschein-Zulassung relevant
Neben dem Gesamtgewicht ist das Jahr, an dem du die Fahrerlaubnis erworben hast, beim Wohnmobil von entscheidender Bedeutung. Die alte Klasse 3 hat mehr Berechtigungen als der neue Typ B. Die alten Führerscheinklassen wurden nach Ziffern eingeordnet, wohingegen die neue Variante mit Buchstaben eingeteilt wurde. Derzeit gibt es 16 Kategorien für den EU-Führerschein.
Wurde der Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht, so gilt eine Lenkberechtigung für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen. Diese Erlaubnis bleibt ebenfalls bestehen, wenn man das alte rosa Dokument in eine neue Scheckkarte umtauscht. Darüber hinaus berechtigt die alte Kategorie 3 das Führen von Wohnmobil inklusive Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 18,5 Tonnen. Außerdem dürfen einachsige Beiwagen geführt werden. Dies ist allerdings nur bis zu einem Alter von 50 Jahren erlaubt.
Ist die Fahrerlaubnis nach dem Jahr 1999 erworben worden, sind die Regelungen der Kategorie B gültig. In diesem Fall darf das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschritten werden.
Was besagt die Schlüsselzahl B96?
Der B96-Führerschein ist keine eigene Kategorie. Es ist eine Schlüsselzahl, die Fahrerlaubnis des Lenkers erweitert. Dieser Zusatz erlaubt dem Inhaber mit dem PKW auch Anhänger zu führen, die mehr als 750 kg wiegen. Trotzdem solltest du sichergehen, dass die Gesamtlast (inklusive Beladung) die Marke von 4,25 Tonnen nicht übersteigt. Ein großer Vorteil dieser Erweiterung ist, dass sie in der gesamten Europäischen Union anerkannt wird. Somit kannst du damit in nahezu ganz Europa mit dem Wohnmobil fahren, solange du das höchstzulässige Gewicht beachtest.
Darüber hinaus kann der Zusatz B96 parallel zum regulären B-Schein gemacht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die spezielle Ergänzung nach dem erfolgreichen Abschluss des Auto-Führerscheins zu erlangen. Jedoch ist zu beachten, dass die Erweiterung B96 nur in Kombination mit der B-Fahrerlaubnis zulässig ist. Im Falle, dass der Zusatz getrennt von der B-Klasse erworben wird, so ist der bestehende Führerschein umzutauschen. Ein neuer Ausweis mit der diesbezüglichen Erweiterung wird entsprechend ausgestellt.
Mit welcher Führerschein-Klasse darf ich ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen fahren?
Für Camper, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen und keinen Anhänger mitführen, ist der Führerschein der Klasse B nicht mehr zulässig. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug als PKW, LKW oder Wohnmobil zugelassen ist. Einzig dafür entscheidend ist das Gewicht des Fahrzeuges. Um ein derartig großes mehrspuriges Reisemobil lenken zu dürfen sind die Klassen C1 und C1E erforderlich.
Die Führerscheinklasse C1 erlaubt das Fahren von mehrspurigen Kraftfahrzeugen zwischen einer Last von 3,5 t bis 7,5 t. Außerdem ist das Mitführen eines Anhängers bis zu 750 kg erlaubt.
Mit der Fahrerlaubnis der Typisierung C1E kann man ebenfalls Kraftfahrzeuge führen, die ein Gewicht von 3,5 t bis 7,5 t aufweisen. Darüber hinaus ist es erlaubt, einen Anhänger anzukuppeln, der mehr als 750 kg wiegt. Trotzdem sollte die Gesamtlast nicht mehr als 12 Tonnen übersteigen.
Sollte der Führerschein vor 1999 erlangt worden sein, so ist die Klasse 3 zulässig. Das bedeutet, dass eine Berechtigung für Wohnmobile bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen besteht. Allerdings ist diese Regelung bis zu einem Alter von 50 Jahren begrenzt. Danach sind die Richtlinien des neuen EU-Führerscheins der Kategorie B verpflichtend.
Besonderheiten der Führerscheinklasse C1 und C1E
Um die Fahrberechtigung für Klassen C1 oder C1E zu bekommen, ist ein Führerschein Typ B unbedingt erforderlich. Außerdem sind ein Eignungstest und eine gesundheitliche Überprüfung notwendig, um an der Prüfung teilnehmen zu können. Eine Fahrerlaubnis für alle C-Klassen wird nur für 5 Jahre erteilt. Die Lenkberechtigung wird nach einer positiven Eignungsuntersuchung jeweils um weitere 5 Jahre verlängert.
Das liegt auch daran, dass für große Reisemobile auch andere Verkehrsregeln relevant sind. Camper, die über 3,5 Tonnen wiegen, müssen sich an die LKW-Verkehrszeichen halten. Beispielsweise gilt das Überholverbot für LKWs daher auch für Campingwagen dieser Gewichtsklasse. Darüber hinaus ist die maximale Geschwindigkeit auf Autobahnen auf 100 km/h beschränkt.
Sanktionen bei inkorrekter Fahrerlaubnis
Lenker, die ein Wohnmobil fahren, aber keine der entsprechenden Berechtigung aufweisen können, machen sich strafbar. Nach den Richtlinien des Strafgesetzbuches ist mit empfindlichen Sanktionen zu rechnen.
Beispielsweise wird das Lenken ohne Fahrerlaubnis mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sanktioniert. Außerdem erhält man 3 Punkte in Flensburg. Fahrlässiges Fahren ohne entsprechenden Führerschein mit einem Bußgeld von 180 Tagessätzen beziehungsweise einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet. Darüber hinaus bekommt man 3 Punkte in Flensburg.
Gibt es ein Mindestalter für den Führerschein Klasse B oder das Fahren eines Wohnmobils?
Prinzipiell liegt das Mindestalter in Deutschland für den Führerschein Klasse B bei 18 Jahren. Allerdings gibt es die Möglichkeit des „begleitenden Fahrens“. Das bedeutet, dass bereits im 18. Lebensjahr – also mit 17 Jahren – mit dem Auto gefahren werden kann, solange eine Begleitperson mitfährt. Diese Person muss bekannt gegeben werden – es können aber auch mehrere Begleiter eingetragen werden. Das „begleitende Fahren“ kann sowohl für den regulären B-Führerschein als auch für die B96-Fahrerlaubnis in Anspruch genommen werden.
Die Führerscheinklassen C und C1 erlauben das Führen von Wohnmobilen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Das Mindestalter für diese Kategorien liegt bei 18 Jahren. Wiederum sind für die Klassen CE und C1E ein höheres Alter erforderlich. Das Führen von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen und einem Anhänger ist erst ab 21 Geburtstag gestattet.
Fazit
Die Thematik einer Fahrerlaubnis für Wohnmobile ist recht komplex: Einerseits sind diverse Gewichtseinstufungen zu beachten. Je nach Schwere des Fahrzeuges sind unterschiedliche Führerscheinklassen erforderlich. Außerdem ist es von Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt der PKW-Führerschein gemacht worden ist. Erteilte Fahrerlaubnisse vor dem 1. Januar 1999 haben andere Regelungen als jene nach diesem Stichtag. Daher ist es ratsam, vor dem Kauf eines Wohnwagens bzw. der Unterzeichnung eines Mietvertrags sich genau zu informieren, um etwaigen Sanktionen zu entgehen.