Obwohl der durchschnittliche Kilometerstand eines in Deutschland verkauften Gebrauchtwagens nur bei lediglich rund 70.800 Kilometern liegt, spielen rechtliche Aspekte bei einem solchen Vorgang eine zentrale Rolle. Immerhin lassen sich die Deutschen nicht lumpen, wenn es um den Kauf eines Gebrauchtwagens geht. Durchschnittlich kosten die Modelle über 18.600 Euro. Eine Menge Geld also, die hier im Tausch gegen das Fahrzeug den Besitzer wechselt.
Der Kaufvertrag für Gebrauchtwagen hilft, sollte es nach dem Kauf einmal zu Problemen kommen. Treten etwa nur wenige Tage oder Wochen später Defekte auf, kommt die Gewährleistung ins Spiel, die vor allem bei gewerblichen Händlern gilt. Der Vertrag bescheinigt nämlich in diesem Fall die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt des Verkaufs, zumindest in den meisten Fällen.
Aber auch für den Verkäufer selbst erweist sich der Kaufvertrag für Gebrauchtwagen als wichtig und praktisch gleichermaßen. Hier können etwa Angaben rund um bestehende Mängel gemacht werden, für welche die Gewährleistungspflicht dann natürlich nicht mehr gilt. Auch weitergehende, individuelle Vereinbarungen lassen sich mit wenigen Handgriffen in einen solchen Vordruck eintragen und sorgen für Klarheit, wenn es um den Verkauf eines Pkw geht.
Die grundsätzliche Bedeutung eines Kaufvertrags für Gebrauchtwagen ist also unumstritten. Allerdings können bei der Anfertigung eines solchen Vertrags auch viele Probleme oder Fehler auftreten. Gerade in der Eile und der Hektik nach einem Kauf kann es schnell passieren, dass wichtige Daten untergehen oder Fehler passieren.
Gute Vorlagen führen den Käufer und den Verkäufer Schritt für Schritt durch das Ausfüllen des Vertrags. Besonders wichtig sind die persönlichen Daten aller Vertragsparteien. Hier geht es nicht nur um den Namen und die Anschrift, sondern auch eventuelle Kontaktdaten und die Ausweisnummer. So ist eine einwandfreie Zuordnung ohne Probleme möglich.
Im Anschluss geht es an die allgemeinen Daten rund um das Fahrzeug, die natürlich in jeden Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen gehören. Neben der exakten Modellbezeichnung geht es auch um die Fahrgestellnummer, Angaben zur HU/AU oder den aktuellen Kilometerstand.
In den meisten Verträgen werden systematisch weitere wichtige Punkte rund um das Fahrzeug abgefragt. Handelt es sich um einen Unfallwagen? Wurde der Gebrauchtwagen zuvor gewerblich genutzt, etwa als Mietwagen? Oder wurde im Laufe der Jahre sogar bereits der Motor getauscht? All diese und viele weitere Informationen rund um das Modell gehören in den Kaufvertrag. Besonders wichtig sind auch detaillierte Angaben rund um Mängel.
Wichtig hierbei: Bei einem Gebrauchtwagenkauf muss der Verkäufer den Käufer unaufgefordert über alle bekannten Mängel aufklären. Dies gilt natürlich auch dann, wenn diese etwa im Rahmen einer Probefahrt oder einer Begutachtung vor Ort nicht aufgefallen sind. Alle Mängel können dann im Vertrag vermerkt und anschließend als bekannt vorausgesetzt werden.
Im Vertrag sind weitergehende Absprachen natürlich immer möglich. Dies gilt etwa rund um die Abmeldung. Experten empfehlen aber grundsätzlich, das Fahrzeug nur abgemeldet an den Käufer zu übergeben, um spätere Probleme zu vermeiden.
Das Ausfüllen des Vertrags für den Kauf eines Gebrauchtwagens ist grundsätzlich kein Hexenwerk und auch für Laien zu bewerkstelligen. Allerdings gibt es dennoch einige Tipps, die unbedingt beachtet werden sollten, damit es später nicht zu Problemen kommt.
Besonders wichtig: Käufer und Verkäufer sollten sich Zeit und Ruhe nehmen, um den Vertrag in Ruhe auszufüllen. Häufig wird dieser (letzte) Punkt der Verkaufsabwicklung vernachlässigt und in absoluter Hast erledigt. Käufer und Verkäufer sollten aber gerade diesen besonnen und mit Gründlichkeit angehen.
Käufer sollten sich außerdem immer die originalen Dokumente zeigen lassen und von diesen die Daten des Verkäufers im Vertrag eintragen. Dies gilt in erster Linie für die Fahrzeugpapiere und auch für den Ausweis.
Natürlich muss der Vertrag für den Kauf eines Gebrauchtwagens immer in doppelter Ausführung vorliegen und entsprechend auch doppelt ausgefüllt werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten dann der Käufer und der Verkäufer gleichermaßen ein unterzeichnetes Exemplar. Der gemütlichen Heimfahrt mit dem neuen Gebrauchten steht im Anschluss nichts mehr im Wege.
Natürlich lassen sich einfache Verträge für den Gebrauchtwagenkauf sogar selbst erstellen oder handschriftlich anfertigen. Eine deutlich bessere und rechtssichere Lösung stellen aber Vorlagen aus dem Internet dar. Zum Beispiel hier bei AutoScout24 gibt es Vorlagen als PDF, die heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Sicher und kostenlos.
Achtung: Bei der Auswahl des Vertrags sollten Käufer und Verkäufer genau hinschauen. Unterschiede gibt es etwa bei einem gewerblichen Ankauf oder Verkauf. Aber auch hierfür gibt es jeweils die passende Vorlage.
Ob echter Klassiker oder Jahreswagen, bei jedem Verkauf eines Gebrauchtwagens spielt der Kaufvertrag eine zentrale Rolle. In diesem können alle eventuellen Mängel vermerkt oder die persönlichen Daten der Parteien eingetragen werden. Gerade beim Gebrauchtwagenkauf gibt es immer wieder unterschiedliche Probleme und unerwartete Komplikationen, die zu einem großen und andauernden Rechtsstreit führen können.
In der heutigen Zeit gestaltet sich das Ausfüllen eines Kaufvertrags für einen Gebrauchtwagen außerdem besonders einfach, Hindernisse sind hierbei also nicht zu erwarten. Immerhin finden sich im Internet praktische Vorlagen, die mit wenigen Handgriffen heruntergeladen, ausgefüllt oder ausgedruckt werden können. Wer also immer auf Nummer sichergehen möchte, sollte keinesfalls auf einen solchen Vertrag verzichten.