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Fokus: Verkauf
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Gekauft wie gesehen – was beim Autokauf wichtig ist

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Beim Autokauf ist "gekauft wie gesehen" eine gängige Formulierung in Kaufverträgen zwischen Privatpersonen. Sie zielt darauf ab, die Gewährleistungspflicht des Verkäufers für etwaige Mängel auszuschließen. Dieser Artikel bietet dir eine Übersicht über die Klausel und ihre rechtlichen Auswirkungen.

Was bedeutet „gekauft wie gesehen“ im Detail?

Die Wendung "gekauft wie gesehen" suggeriert, dass alle bei der Besichtigung erkennbaren Mängel durch den Kauf abgegolten sind. Das bezieht sich auf alles, was du als Käufer direkt sehen oder bei einer Probefahrt feststellen kannst. Sichtbare Schäden, wie Kratzer oder Dellen, fallen in der Regel unter diese Klausel.

Was bedeutet die Klausel „gekauft wie gesehen“ im Kaufvertrag?

Die Klausel „gekauft wie gesehen“ besagt, dass der Käufer das Auto unter Kenntnisnahme der offensichtlichen Mängel erwirbt. Dabei muss er kein Fachmann sein, denn es geht hier um Mängel, die mit dem bloßen Auge für einen Laien und ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen klar zu identifizieren sind oder bei einer normalen Besichtigung bzw. Probefahrt für gewöhnlich überprüft werden. Zu solchen offensichtlichen Mängeln gehören zum Beispiel:

  • kaputte Fenster, z. B. infolge eines Steinschlags
  • Kratzer, Schrammen, Dellen oder Beulen an Stoßstange oder Karosserie
  • defekte Elektroteile, z. B. Klimaanlage, Blinker oder Radio

Neben der Klausel „gekauft wie gesehen“ sind auch Formulierungen wie „gekauft wie besichtigt“, „gekauft wie besehen“ oder „gekauft wie Probe gefahren“ im Kaufvertrag gebräuchlich. Rechtlich besteht zwischen diesen Formulierungen jedoch kein Unterschied.

Window Damage

Schließe ich bei "gekauft wie gesehen" im Kaufvertrag die Gewährleistung aus?

Die Klausel „gekauft wie gesehen“ ist nicht gleichbedeutend mit dem Ausschluss der Gewährleistung. Denn die Formulierung bezieht sich lediglich auf die offensichtlichen Mängel des Autos, die sich direkt feststellen lassen. Wenn sich später beispielsweise herausstellt, dass der Kilometerstand manipuliert wurde oder dass es sich bei dem Auto um einen Unfallwagen handelt, haftet der Verkäufer durchaus auch nach dem Verkauf. Einige weitere Beispiele für einen solchen Fall finden sich im Folgenden:

  • falsche Umweltplakette angebracht
  • undichte Dichtungen oder Leitungen
  • hoher Ölverbrauch
  • Getriebeschaden

Werden derartige Mängel erst nach dem Kauf festgestellt, ist die Rechtsprechung auf der Seite des Käufers. Dies gilt selbst dann, wenn der Verkäufer nicht über den Mangel Bescheid wusste, da er z. B. wiederum auf den Vorbesitzer des Autos zurückzuführen ist. Schließt ein privater Verkäufer hingegen im Kaufvertrag die Gewährleistung aus, haftet er „nur“ im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Wenn er also z. B. von einem Schaden wusste, ihn jedoch absichtlich verschwiegen oder die Unwahrheit gesagt hat. Deshalb wählt AutoScout24 die bessere Klausel im Kfz-Kaufvertrag:

„Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.“

"Gekauft wie gesehen" und Gewährleistungsausschluss beim Autokauf

Die Klausel "gekauft wie gesehen" kann als Teil eines Gewährleistungsausschlusses in privaten Kaufverträgen gelten. Einige Mängel, die ein Laie bei einer angemessenen Besichtigung erkennen könnte, sind damit abgedeckt. Bei arglistiger Täuschung oder versteckten Mängeln greift die Klausel "gekauft wie gesehen" bzw. ein Gewährleistungsausschluss jedoch nicht.

"Gekauft wie gesehen" hat ebenfalls keine Wirkung bei Käufen von gewerblichen Händlern: Gewerbliche Verkäufer dürfen die Gewährleistung im Kaufvertrag nicht ausschließen, sondern die sogenannte Sachmängelhaftung lediglich von zwei auf ein Jahr verkürzen, und das auch nur für gebrauchte Fahrzeuge, nicht aber für Neuwagen.

Welche Rechte hat der Käufer im Falle einer späteren Reklamation?

Kann der Käufer nachträglich einen versteckten Mangel nachweisen, hat er die folgenden Rechte:

  • Reparatur oder Ersatz
  • Minderung des Kaufpreises
  • Rückabwicklung
  • Schadensersatz

Wichtiges BGH-Urteil zur Sachmängelhaftung

Der Bundesgerichtshof stärkt im April 2024 mit einem Urteil die Rechte von Gebrauchtwagenkäufern im Kontext der Sachmängelhaftung. Der Fall betrifft einen Oldtimer, dessen Klimaanlage trotz gegenteiliger Zusicherung im Verkaufsangebot defekt war. Der BGH entschied, dass Verkäufer zugesicherte Eigenschaften erfüllen müssen, auch wenn der Kaufvertrag eine generelle Sachmängelhaftung ausschließt. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung klarer Vertragsbedingungen und die Verbindlichkeit zugesicherter Fahrzeugeigenschaften zugunsten von Käufern.

Reparatur oder Ersatz

Die sogenannte Nacherfüllung sieht vor, dass der Verkäufer den Mangel beseitigen muss. Ist er dazu nicht in der Lage, besteht die Möglichkeit, ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu liefern. Das wird bei einem Verkauf von privat kaum möglich sein. Was die Nachbesserung angeht, so hat der Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche in einer vom Käufer gesetzten Frist, diese kann zum Beispiel 14 Tage betragen.

Minderung

Misslingen die beiden Nachbesserungsversuche, kann der Käufer den Kaufpreis mindern. Entweder gelingt es beiden Parteien, sich auf einen Betrag zu einigen, oder er wird mithilfe eines Sachverständigen festgesetzt.

Rückabwicklung

Ebenso möglich ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn dem Verkäufer zuvor die Nacherfüllung nicht gelingt oder er diese verweigert. Mit dem Rücktritt wird die Rückabwicklung des Kaufs möglich. Das Auto geht zurück an den Verkäufer, der Käufer erhält die Kaufsumme zurück.

Schadensersatz

Zusätzlich zu einem Rücktritt kann der Käufer auch Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, sofern nachweisbar ist, dass der Verkäufer vorsätzlich gehandelt hat. Das können Fahrt- oder Übernachtungskosten sein, wenn das Fahrzeug liegengeblieben ist oder repariert werden muss.

Tipps für Käufer und Verkäufer beim privaten Auto-Kaufverträgen

Käufer sollten das Fahrzeug gründlich inspizieren und ggf. einen Sachverständigen hinzuziehen.

Verkäufer sollten alle bekannten Mängel offenlegen, um späteren Ärger zu vermeiden.

Rechtssichere Formulierung im Kaufvertrag wählen

Ob es sich bei einem Mangel um einen offensichtlichen oder versteckten Mangel handelt, wird oft erst klar, wenn im Streitfall ein Sachverständiger hinzugezogen wird. Damit es gar nicht erst so weit kommt, empfiehlt es sich, alle Mängel direkt im Kaufvertrag aufzulisten und die Gewährleistung auszuschließen.

Unser kostenloser Kfz-Kaufvertrag als PDF-Vorlage zum Ausdrucken bietet Platz zur Angabe etwaiger Mängel und sichert dich zudem ab, indem er die Sachmängelhaftung für private Verkäufer ausschließt. So verkaufst du dein Auto transparent und sicher.

Doch Achtung: Der Gewährleistungsausschluss greift nicht bei arglistiger Täuschung. Stellt sich heraus, dass ein Mangel trotz Kenntnis absichtlich verschwiegen wurde, hat der Käufer ebenfalls die oben genannten Möglichkeiten bis hin zur Rückabwicklung. Hier liegt allerdings der Käufer in der Beweispflicht. Mehr zum Thema  Gewährleistung erfährst du in diesem Artikel.

Checkliste zum Abhaken: Diese Angaben gehören in den Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens

Die folgende Checkliste umfasst alle Punkte, die in einem Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen stehen sollten:

Checkliste

SVG Illustration

Angaben im Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens

vertragsabschluss

Fazit

Die Klausel "gekauft wie gesehen" schützt den Autoverkäufer beim privaten Autokauf nicht vor allen Ansprüchen. Als Käufer solltest du dich in jedem Fall eingehend über das Fahrzeug informieren und im Zweifelsfall professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Wenn sich nach dem Autokauf mit der Klausel "gekauft wie gesehen" Mängel zeigen, die schon vor der Vertragsunterzeichnung auftraten, die Laien ohne die Hilfe eines Sachverständigen jedoch nicht erkennen konnten, kann es sich als privater Käufer lohnen, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Rückzahlung des Kaufvertrags gegebenenfalls auch gerichtlich geltend zu machen.

Als privater Verkäufer eines Autos solltest du darauf achten, die Formulierung „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ in den Kaufvertrag aufzunehmen, um später nicht mit Gewährleistungsansprüchen konfrontiert zu werden.

Gekauft wie gesehen - häufig gestellte Fragen:

Treten nach dem Kauf des Autos Mängel auf, die bereits vor Vertragsunterzeichnung bestanden und für Laien nicht erkennbar waren, ist es möglich, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dies gilt, sollte der Verkäufer die aufgetretenen Mängel nicht beseitigen, für Ersatz sorgen können oder dies verweigert. Dann wird der Kauf rückabgewickelt und das Auto geht wieder an den Verkäufer – der Käufer erhält sein Geld zurück.

Es sollten alle Mängel im Kaufvertrag festgehalten werden. Zudem ist es ratsam, als Verkäufer die Gewährleistung auszuschließen, um später nicht mit Gewährleistungsansprüchen konfrontiert zu werden.

Erfolgt der Kauf bei einem gewerblichen Händler, kann unter bestimmten Umständen vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht werden. So z. B. nach Vorliegen eines Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, mindestens aber einem Jahr. Privat lässt sich die Gewährleistung vertraglich ausschließen. Dann hat der Käufer nur bei arglistig verschwiegenen Mängeln eine Handhabe. Der Kauf lässt sich rückabwickeln, wenn der Verkäufer nicht für eine Beseitigung der Mängel oder Ersatz sorgen kann oder will.

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