Jedes Jahr wechseln in Deutschland mehrere Millionen Gebrauchtwagen den Besitzer. Im Jahr 2023 waren es allein rund sechs Millionen Pkw-Verkäufe und entsprechende Besitzumschreibungen. Der Gebrauchtwagenmarkt wächst stetig und nimmt eine zentrale Rolle ein, auch wirtschaftlich. Grundsätzlich bietet der bequeme Verkauf auch viele Vorteile, etwa durch die schnelle Abwicklung oder finanzielle Aspekte. Aber bei aller Begeisterung und dem Vertrauen in die andere Vertragspartei müssen auch rechtliche Aspekte beachtet werden. Hierbei geht es etwa um eine Haftung bei Mängeln, eine genaue Schilderung des Zustands oder Zahlungsmodalitäten.
Und genau an dieser Stelle kommt dann ein Kfz-Ankaufvertrag ins Spiel. Dieser sollte immer abgeschlossen und angefertigt werden, wenn es zu einem Ankauf und einer Einigung kommt. Dies gilt in allen möglichen Konstellationen, auch bei einem Ankauf durch einen gewerblichen Käufer. Besonders wichtig ist der Vertrag außerdem in privaten Verkaufsbeziehungen. Mit einem entsprechenden Vordruck und den passenden Formulierungen können Verkäufer hier etwa die Sachmängelhaftung ausschließen oder eventuelle Mängel im Detail auflisten bzw. ansprechen. Dies sorgt für Rechtssicherheit im Nachhinein.
Kommt es im Nachhinein zu Beschwerden oder gar Rechtsstreitigkeiten, dient der Ankaufvertrag häufig als Problemlöser. Hier getroffene Vereinbarungen oder Angaben sind verbindlich, weswegen dieser zu den besonders wichtigen Instrumenten für einen sicheren, rechtlich einwandfreien Ankauf gilt.
In einen Kfz-Ankaufvertrag gehören grundsätzlich alle relevanten Informationen rund um den Vorgang des Ankaufs. Hierzu zählen natürlich in erster Linie die Kontakt- und Personendaten des Verkäufers und Ankäufers. Aber auch die Fahrgestellnummer, das Alter und genaue Informationen rund um die Kosten und die Bezahlung selbst müssen im Vertrag genannt werden, damit dieser bei Problemen eine wertvolle Unterstützung darstellt.
Dementsprechend komplex ist es, all diese Punkte beim Ausfüllen des Vertrags zu beachten. Eine praktische Vorlage aus dem Internet vereinfacht den Prozess. Einfache Varianten, selbst handschriftlich, sind grundsätzlich aber ebenfalls möglich. Hier gehen nur schnell wichtige Punkte verloren oder relevante Daten für den Ankauf werden im Eifer des Gefechts vergessen.
Viele der praktischen Vorlagen rund um den Ankaufvertrag für einen Pkw werden als ausfüllbare Dokumente angeboten. Diese können dann schon im Browser oder einem anderen, gängigen Programm zur PDF-Betrachtung, mit den entsprechenden Daten versehen werden. Dies spart nicht nur auf der einen Seite sehr viel Zeit, sondern ermöglicht andererseits auch eine deutlich bessere Übersicht. Unleserliche Handschriften gehören somit endgültig der Vergangenheit an.
Mit einer kurzen Recherche mit einer Suchmaschine der Wahl finden sich schnell zahlreiche Angebote rund um den Ankaufvertrag für einen Pkw. Ein guter Tipp ist aber grundsätzlich eine Vorlage von einem bekannten, seriösen Anbieter. Bei AutoScout24 finden Sie natürlich Vorlagen für Ihren Kauf oder Verkauf. Diese sind mit Blick auf die aktuelle rechtliche Lage genau überprüft und ermöglichen somit einen einwandfreien Ankauf des gewünschten Autos.
Doch der beste Vertrag hilft nur wenig, wenn vor dem Kauf selbst nicht genau hingeschaut wird. Leider gibt es nicht nur positive Erfahrungen, sondern auch immer wieder schwarze Schafe. Bevor es deshalb zu einem Vertragsabschluss kommt, sollte immer eine Probefahrt durchgeführt werden. Hierfür sollte der Führerschein natürlich immer vorgelegt werden können. Bei einer Probefahrt werden schnell Mängel auffallen, falls vorhanden.
Ein guter Tipp vor dem Vertragsabschluss ist ein Gebrauchtwagen-Check. Dieser wird von gängigen Prüfinstitutionen angeboten und erlaubt einen professionellen Blick auf die Stärken und Schwächen des Modells. Entsprechend werden etwa die Bremsen überprüft, ein genauer Blick auf die Leuchten geworfen oder der Motorlauf kontrolliert. Der Profi findet viele Mängel, die gerade Laien nicht entdecken können. Auch für den Verkäufer selbst kann sich dieser Schritt lohnen, da die bescheinigte Mängelfreiheit den Verkauf erleichtert.
Übrigens: Bei einem geplanten Verkauf müssen Ankäufer über eventuelle, bekannte Schäden am Fahrzeug direkt informiert werden. Auch kleinere Mängel oder Unfälle dürfen keinesfalls verschwiegen werden.
Erst, wenn alles überprüft wurde und der Verkäufer alle Fragen beantworten konnte, sollte es zum Ankauf selbst kommen. Hier findest du noch eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten, damit der Autokauf gelingt.
Nach der Probefahrt und der Preisverhandlung geht es meist ziemlich schnell. Die wichtigen Papiere werden eingepackt, der Schlüssel abgegeben und die Fahrt nach Hause kann beginnen. Doch gerade für das Ausfüllen des Ankaufvertrags Kfz sollten sich alle Interessenten möglichst viel Zeit nehmen. Hier müssen alle Informationen und Daten mit der notwendigen Sorgfalt eingetragen bzw. hinterlegt werden.
Dies gilt vor allem für die relevanten Daten, etwa die Fahrgestellnummer, die Nummer der Zulassungsbescheinigung oder eventuelle Mängel. Hier passieren schnell Tipp- oder Schreibfehler, die später zu einem Problem werden können. Zudem sollten immer beide Parteien genau mitlesen und überprüfen, ob alle Eintragungen stimmen.
Tipp: Bei Unsicherheiten sollte in den jeweiligen Feldern immer der Vermerk „Keine Angaben“ angekreuzt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn es keine genauen Informationen rund den Zustand, die vorige Nutzung oder auch einen eventuellen Import geht.
Ein Ankaufvertrag für ein Kfz muss natürlich immer doppelt ausgeführt werden. Hierbei sollte doppelt kontrolliert werden, damit alle Daten übereinstimmen. Passt alles, werden beide Exemplare unterschrieben und dann den jeweiligen Parteien ausgehändigt.
Der Kfz-Ankaufvertrag mag zwar häufig wie eine überflüssige und lästige Formalität wirken, ist in der heutigen Zeit aber unverzichtbar. Nur mit einem solchen Vertrag in der Tasche ist ein rechtssicherer und möglichst risikoloser Ankauf möglich. Die Vordrucke aus dem Internet machen die Nutzung der Verträge zudem absolut nutzerfreundlich.
In einem solchen Vertrag können Verkäufer die Sachmängelhaftung ausschließen, Mängel ganz klar benennen oder weitere Anmerkungen für die Bezahlung oder die Abmeldung hinterlegen. Und auch die Ankäufer selbst profitieren, etwa bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Sind diese im Vertrag nicht genannt, hilft dieser bei der Rückabwicklung oder eventuellen Schadensersatzansprüchen.
Doch Vorsicht, denn für gewerbliche und für private Ankäufer gelten unterschiedliche Vorgaben. Dementsprechend wichtig ist ein Blick auf die Vorlage bzw. den Vertrag, ob es sich auch wirklich um die richtige Variante handelt.