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Bevor der Käufer mit seinem neuen Gebrauchten den Weg nach Hause antreten kann, geht es um den eigentlichen Vertragsabschluss. Ein Pkw-Verkaufsvertrag ist hierfür unverzichtbar. AutoScout24 zeigt, auf welche Punkte unbedingt geachtet werden muss.
Sollte ein Pkw-Verkaufsvertrag immer genutzt werden?
Das Geschäft mit Gebrauchtwagen boomt, auch in Deutschland erfreuen sich gepflegte Gebrauchte als Alternative zum Neufahrzeug einer großen Nachfrage. Rund sechs Millionen Modelle wechselten allein im Jahr 2023 den Besitzer und wurden als gebrauchte Fahrzeuge auf dem Markt angeboten. Mit einem durchschnittlichen Wert von über 18.000 Euro sind die Kunden außerdem bereit, für ein zuverlässiges Auto tief in die Tasche zu greifen. Entsprechend wichtig ist bei einem Verkauf ein rechtssicherer Ablauf. Ein zentrales Werkzeug hierfür stellt der Pkw-Verkaufsvertrag dar.
Meinungen können in der Automobil-Branche auseinandergehen, aber beim Pkw-Verkaufsvertrag sind sich alle Experten einig: Ein solcher sollte bei einem Verkauf immer genutzt und ausgefüllt werden. Dies gilt im Übrigen nicht nur im professionellen Umfeld, also bei einem Verkauf durch einen Händler. Gerade auch bei einem privaten Verkauf sollten die Parteien keinesfalls auf einen Vertrag verzichten, um alle Eventualitäten zu regeln. Und selbst unter Freunden und guten Bekannten sollte der Pkw-Verkaufsvertrag immer ausgefüllt und unterzeichnet werden.
Denn gerade private Verkäufer können nur mit einem schriftlichen Vertrag die sogenannte Sachmängelhaftung und die Gewährleistung für das Fahrzeug ausschließen. Viele Verbraucher wissen gar nicht, dass ohne eine entsprechende Ausschlussklausel grundsätzlich auch private Verkäufer Gewährleistung geben müssen. Mit einem passenden Vertrag für den Verkauf können entsprechende Hindernisse direkt ausgeschlossen werden.
Und auch weitergehende Absprachen, etwa rund um die Abmeldung oder auch die Bezahlung selbst, können nur in einem Pkw-Verkaufsvertrag festgehalten und für alle Parteien nachvollzogen werden.
Pkw-Verkaufsvertrag selbst erstellen oder Vorlage nutzen: Was ist besser?
Viele Verkäufer entscheiden sich heute für eine einfache, manuelle Anfertigung eines Kaufvertrags, der häufig nur aus wenigen Sätzen und Hinweisen besteht. Natürlich mag dies in vielen Fällen ausreichen, gerade, wenn es auch im weiteren Verlauf keine Komplikationen gibt.
Eine deutlich bessere Wahl ist aber die Nutzung einer Vorlage. Entsprechende Angebote finden sich heute in einer breit gefächerten und attraktiven Auswahl im Internet. Die entsprechenden Vorlagen rund um den Pkw-Verkaufsvertrag lassen sich bequem herunterladen und liegen meist als PDF-Datei vor. Dies bietet viele Vorteile. Immerhin lassen sich viele Vorlagen bequem direkt im Browser ausfüllen, dies erweist sich gerade bei den persönlichen Daten als besonders praktisch. Unleserliche Schriften werden auf diese Art und Weise effektiv vermieden.
Die Vorlagen bieten viele Vorteile, unter anderem durch die bequeme Handhabung. Gleichzeitig wurden die meisten der Exemplare mit Blick auf die Rechtssicherheit umfangreich überprüft. Individuelle Eintragungen können einfach und bequem hinterlegt werden, die Individualität kommt hier also keinesfalls zu kurz.
Welche Unterschiede gibt es bei Pkw-Verkaufsverträgen?
Im Internet finden sich viele unterschiedliche Vorlagen, die sich etwa durch die Optik oder auch die Felder im Detail unterscheiden. Deutlich wichtiger ist aber der Unterschied zwischen Verträgen für private und für gewerbliche Verkäufer und Käufer.
Erfolgt der Verkauf etwa an einen gewerblichen Kunden, entfällt die Gewährleistungspflicht generell. Andererseits kann ein gewerblicher Verkäufer diese bei einem Verkauf an einen privaten Kunden keinesfalls die Gewährleistung ausschließen, auch wenn dies immer wieder versucht wird.
Bei einer Suche nach einem entsprechenden Vertrag sollte also immer genau überprüft werden, welche Vorlagen für den jeweiligen Einsatzbereich geeignet sind. Hier lohnt sich also ein genauer Blick.
Welche Daten müssen in den Pkw-Verkaufsvertrag?
Für den Vorgang des Ausfüllens sollten sich alle Beteiligten möglichst viel Zeit und Ruhe nehmen, auch wenn Zeitdruck besteht. Besonders wichtig sind die persönlichen Daten aller Beteiligten, etwa der Name, die Anschriften oder auch die Kontaktdaten. Allerdings sollte auch immer die Personalausweisnummer vermerkt und genau eingetragen werden. Hierfür sollten die wichtigen Dokumente immer im Original vorliegen.
Auch die allgemeinen Daten rund um das Fahrzeug selbst sollten im Pkw-Verkaufsvertrag immer enthalten sein. Hier geht es unter anderem um das exakte Modell, die Laufleistung oder die Erstzulassung. Wichtig sind außerdem alle bekannten Mängel oder weitergehende Informationen, etwa rund um vergangene Unfälle oder einen Austauschmotor.
Achtung: Alle Verkäufer sind dazu verpflichtet, bekannte Mängel unaufgefordert bei einem Verkauf anzugeben. Dies gilt natürlich sowohl für private als auch für gewerbliche Verkäufer. Mit dem Vermerk der entsprechenden Mängel im Verkaufsvertrag sind alle Beteiligten dann auf der sicheren Seite.
Checkliste
Inhalte eines Auto-Kaufvertrag
Wichtige Hinweise für das rechtssichere Ausfüllen des Vertrags
Eine gute Empfehlung für einen Pkw-Verkaufsvertrag sind praktische Vorlagen, die ganz einfach im Browser ausgefüllt werden können. Denn gerade bei den persönlichen Daten oder bei der besonders langen Ausweisnummer wird es schnell sehr unübersichtlich und unleserlich.
Natürlich muss der Verkaufsvertrag für den Pkw auch immer in doppelter Ausführung vorliegen. Ein genauer Vergleich, ob beide Exemplare auch wirklich alle wichtigen Punkte beinhalten und alle Daten übereinstimmen, ist ebenfalls von großer Bedeutung.
Fazit: Pkw-Verkaufsvertrag sorgt für Rechtssicherheit
Gerade im Eifer des Gefechts oder beim Wunsch nach einer möglichst schnellen Abwicklung gerät der Pkw-Verkaufsvertrag oft in den Hintergrund. Wenn überhaupt, wird dieser nur schnell ausgefüllt. Dabei empfehlen Experten, immer einen ordentlichen Vertrag in doppelter Ausführung vorzubereiten und zu unterzeichnen. Das garantiert Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Gerade private Verkäufer können nur mit einem solchen Vertrag die Sachmängelhaftung und die Gewährleistung effektiv ausschließen und somit weiteren Ärger vermeiden. Gleichzeitig dient der Ankaufvertrag für einen Pkw auch immer als Nachweis für die erfolgreiche Transaktion, etwa bei der eigenen Versicherung. Das Erstellen eines solchen Vertrags ist heute außerdem so einfach wie nie zuvor, Vorlagen aus dem Internet lassen sich kostenlos und mit wenigen Handgriffen nutzen.
FAQ zum Pkw-Verkaufsvertrag
Ein Pkw-Verkaufsvertrag zu den absoluten Must-haves. Hierbei geht es immer um eine rechtliche Absicherung. Häufig kommt es nach dem Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs zu rechtlichen Streitigkeiten, etwa mit Blick auf die Gewährleistung oder verschwiegene Mängel. In einem solchen Fall stellt der Vertrag das wichtigste Instrument dar, um eventuelle Ansprüche nachzuvollziehen, durchzusetzen oder abzuweisen. Selbst beim Kauf von einem guten Freund empfehlen Experten einen rechtssicheren Pkw-Verkaufsvertrag.
Natürlich kann ein einfacher Pkw-Verkaufsvertrag in einer übersichtlichen Form auf einem Blatt Papier sogar handschriftlich dargestellt werden. Eine deutlich bessere und vor allem rechtssichere Wahl sind aber die zahlreichen Vorlagen direkt aus dem Internet. Diese stehen in der Regel als PDF-Datei zur Verfügung, können kostenlos heruntergeladen und sogar im Browser ausgefüllt werden. Die entsprechenden Vorlagen sind meist rechtlich durch Experten überprüft und ermöglichen somit einen komfortablen und gleichzeitig sicheren Verkauf, ohne unangenehme Überraschungen.
In den Pkw-Verkaufsvertrag gehören in erster Linie die persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Ausweisnummer des Käufers und Verkäufers. Wichtig sind auch die exakten Informationen rund um das Fahrzeug. Fahrgestellnummer, exaktes Modell oder auch der Kilometerstand müssen vermerkt werden. Wichtig ist außerdem eine genaue Aufschlüsselung eventueller Mängel oder Besonderheiten.
Während private Verkäufer die Sachmängelhaftung und somit die Gewährleistung ausschließen können, gilt dies für gewerbliche Verkäufer nicht. Diese müssen immer mindestens ein Jahr Gewährleistung geben, eigentlich sind es sogar zwei. Im Rahmen des Vertragsabschlusses kann diese Zeit allerdings durch eine schriftliche Absprache auf ein Jahr verkürzt werden. Wichtig ist deshalb die Auswahl der passenden Vorlage.