Das Prinzip der Ratenzahlung besteht darin, dass ein Käufer den Gesamtbetrag eines Produkts oder einer Dienstleistung in mehreren Teilbeträgen über einen festgelegten Zeitraum zurückzahlt.
Dies ermöglicht es dem Käufer, das Produkt oder die Dienstleistung sofort zu nutzen, während der Verkäufer die Zahlung über einen längeren Zeitraum verteilt erhält. Der Ratenkauf wird in der Regel durch einen schriftlichen Vertrag oder eine Vereinbarung festgelegt, die die Höhe der Raten, die Laufzeit und eventuelle Zinsen oder Gebühren regelt.
Ratenzahlung am Beispiel des Autoverkaufs veranschaulicht: Beim Auto-Ratenkauf kann der Käufer das Fahrzeug sofort nutzen und zahlt es in monatlichen Raten ab. Diese Auto-Ratenzahlung erleichtert den Fahrzeugkauf, da der Gesamtbetrag nicht auf einmal fällig wird.
Der private Autoverkauf bringt einige wichtige Faktoren mit sich, die der Verkäufer mit einbeziehen sollte. Darunter fällt die Wahl der richtigen Bezahlmethode. Denn wer sein Auto privat und nicht an einen Händler verkauft, erzielt häufig höhere Einnahmen für seinen Gebrauchtwagen. Doch mit dem erhöhten Gewinn steigt auch das Risiko, einer der vielen Betrugsmaschen zum Opfer zu fallen. Wenn ein Käufer aktiv nach Ratenzahlung beim privaten Autoverkauf fragt, ist es ratsam, nicht vorschnell, sondern wohlüberlegt zu handeln.
Der Grund dahinter: Auch in heutigen Zeiten ist und bleibt der Gebrauchtwagenhandel vornehmlich ein Bargeldgeschäft. Durch das Zug-um-Zug-Prinzip sind sowohl Verkäufer als auch Käufer auf der sicheren Seite. Kommt die Ratenzahlung ins Spiel, ist es wichtig, sich zuvor einen Überblick zu verschaffen, welche Rechte beide Parteien überhaupt haben.
Grundsätzlich schließt der §266 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Teilzahlung eines Schuldners aus. Stimmen jedoch beide Vertragspartner im Zuge eines Verbrauchsgüterverkaufs der Teilzahlung zu, ist ein Autoverkauf auf Raten möglich. Voraussetzung dafür ist die Festsetzung eines konkreten Entgeltes wie beispielsweise Zinsen sowie mindestens zwei fällige Ratenzahlungen.
In der Theorie klingt das relativ einfach, die Praxis erweist sich jedoch etwas komplizierter. Denn das Grundprinzip des Autoverkaufs basiert darauf, dass das Fahrzeug nach Besichtigung, Unterzeichnung des Vertrags und getätigter Zahlung in den Besitz des Käufers übergeht. Sprich, sämtliche relevanten Papiere sowie der Autoschlüssel sind auszuhändigen. Im Anschluss meldet der neue Fahrzeughalter das Auto umgehend auf seinen Namen bei der Zulassungsstelle und Versicherung an.
An dieser Stelle wird es problematisch: Um den Schutz des Verkäufers auch bei einem Auto-Ratenverkauf zu gewährleisten, müsste das Fahrzeug bis zur finalen Zahlung in seinem Besitz bleiben. Das bedeutet jedoch, dass er unter anderem die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht vorab an den Käufer aushändigt und demnach für eventuell verursachte Schäden haftet. Dadurch ist zugleich das Ummelden des Fahrzeugs erschwert, weshalb diese Alternative so gut wie nie infrage kommt.
Ohne Ummeldung haftet Verkäufer weiter
Solange das Fahrzeug sich wegen einer Ratenzahlung nicht offiziell vom Verkäufer auf den Käufer umschreiben lässt, haftet der Verkäufer weiterhin für eventuell verursachte neue Schäden.
Ähnlich wie sämtliche Bezahlmethoden beim Autoverkauf bringt auch die Ratenzahlung verschiedene Vor-, aber auch Nachteile mit sich. Grundlegenden Vorzug bildet die größere Zielgruppe für das inserierte Fahrzeug. Denn sobald ein Verkäufer einer Ratenzahlung beim Autoverkauf zustimmt, erhalten auch Interessenten mit geringem Budget die Chance, das Auto zu erwerben.
Doch genau hier entsteht im Gegenzug einer der größten Nachteile des Autoverkaufs auf Raten: die Zahlungssicherheit. Es kann immer passieren, dass der Käufer mit einer Zahlung in Verzug gerät. Hält dieser Zustand jedoch an und der Käufer kommt seiner Pflicht der Ratenzahlung nicht mehr nach, bleibt das Auto schlussendlich im Besitz des Verkäufers – obwohl der es gar nicht mehr gebrauchen kann. Unter Umständen befindet sich das Fahrzeug zudem in einem schlechteren Zustand als zuvor, was bei einem erneuten Verkauf den Preis gewaltig drückt. Darüber hinaus besteht immer die Gefahr, dass ein Käufer sich mit dem Auto und den Papieren aus dem Staub macht. Nicht zuletzt kommt es häufig vor, dass der neue Fahrzeughalter im Nachhinein auf Mängel am Auto hinweist, um Ratenzahlungen auszusetzen.
Einen Überblick über die Vor- und Nachteile des privaten Autoverkaufs auf Raten schafft folgende Tabelle:
Die vorangegangene Vergleich verdeutlicht, dass die Zahlung auf Raten beim privaten Autoverkauf mehr Nachteile als Vorteile bietet. Doch bedeutet das, dass Auto-Ratenverkauf generell auszuschließen ist? Nicht unbedingt, denn unter bestimmten Voraussetzungen ist dennoch ein gewisses Maß an Sicherheit für den Verkäufer gewährleistet.
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Käufer des Fahrzeugs keine unbekannte, sondern eine nahestehende Person darstellt. Dabei kann es sich beispielsweise um ein Familienmitglied oder einen engen Freund handeln. Doch auch hier gilt es, im Vorfeld genau zu überlegen, ob die Zahlung der Raten garantiert ist. Darüber hinaus ist es ratsam, auch dann einen Kaufvertrag mit sämtlichen Modalitäten aufzusetzen, wenn vollstes Vertrauen in die Zahlungssicherung besteht.
Tipp: Klausel zu den Eigentumsverhältnissen in den Kaufvertrag aufnehmen
Der Kaufvertrag dient immer dem Zweck, beide Parteien für jeden Fall der Fälle abzusichern. Deshalb ist neben den allgemeinen Fakten zum Fahrzeug und allen Angaben der Personen zusätzlich eine Klausel zu den Eigentumsverhältnissen einzufügen. Diese legt fest, dass das Auto bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz des Verkäufers bleibt. Hinzu kommt der Ausschluss der Gewährleistung, die sich somit auch nicht auf die Zahlung der Raten auswirkt. Alle relevanten Informationen rund um das Thema Kfz-Kaufvertrag sowie unseren Mustervertrag gibt es hier.
Im Großen und Ganzen empfiehlt es sich, beim privaten Verkauf von Auto-Ratenzahlungen abzusehen. Eine fortwährende Zahlungssicherheit ist selten zu gewährleisten, weshalb meist verschiedene Probleme auf den Verkäufer zukommen. Ausnahme bildet die Ratenzahlung seitens einer vertrauten Person. Doch auch in diesem Fall ist ein ausführlicher Kaufvertrag niemals zu vernachlässigen.