Durch Insassenunfallversicherung abgedeckte Schadensfälle
Als Summenversicherung zahlt die Insassenunfallversicherung unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat, und springt bei Unfällen ein, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Nutzung eines Fahrzeuges stehen. So kannst du als Fahrer auch bei einem Unfall durch Selbstverschulden Ansprüche gegenüber deiner Kfz-Unfallversicherung geltend machen, während dies bei deiner Kfz-Haftpflichtversicherung nicht möglich ist.
Weiter sind du und deine Mitfahrer nicht nur während der Fahrt, sondern auch bei jeglichem Umgang mit dem Kraftfahrzeug versichert. Folglich gilt der Versicherungsschutz zum Beispiel auch beim Ein- und Aussteigen, beim Be- und Entladen oder beim Reinigen des Autos.
Zahlung bei Fahrerflucht des Unfallgegners
Bei Unfällen durch Fremdverschulden zahlt die Insassenunfallversicherung auch dann für die versicherten Unfallopfer, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht und von der Polizei nicht ermittelt werden kann. Allerdings springt in einem solchen Fall mittlerweile auch der Verein Verkehrsopferhilfe ein, dem alle Kfz-Versicherer angehören. Darüber hinaus ist die Insassenunfallversicherung auch dann zuständig, wenn es sich beim Unfallverursacher um einen Fußgänger oder Radfahrer ohne private Haftpflichtversicherung handelt.
Verletzt sich der Fahrer bei einem Unfall und muss im Krankenhaus behandelt werden, übernimmt zunächst die Krankenversicherung die Behandlungskosten. Bei bleibenden Schäden kommt die Kfz-Unfallversicherung zum Tragen. Alternativ springt bei diesem Szenario aber auch die Forderungsausfalldeckung des Unfallopfers ein, sofern dieser Baustein Teil seiner privaten Haftpflichtversicherung ist.
Als sinnvoll erweist sich eine Insassenunfallversicherung oftmals bei einem Unfall durch Fremdverschulden im Ausland: Entschädigt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers entsprechend der im Vergleich zu Deutschland teilweise niedrigeren Deckungssummen die Unfallopfer nicht ausreichend, springt die Kfz-Unfallversicherung je nach vereinbarter Deckungssumme ein. Absichern kannst du dich gegen dieses Risiko allerdings auch, wenn du einen Auslandsschadenschutz als Teil deiner Kfz-Haftpflichtversicherung abschließt.
Haftungsausschlüsse berücksichtigen
Bevor du eine Insassenunfallversicherung abschließt, solltest du dir bewusst machen, dass diese nur Versicherungsschutz für Unfälle bietet, die sich beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeugs ereignen. Bei Unfällen, die nicht im Kontext vom Lenken, Benutzen, Abstellen oder Be- und Entladen eines Autos passieren, greift die Kfz-Unfallversicherung nicht.
Die Insassenunfallversicherung zahlt außerdem nicht, wenn Unfälle nachweislich vorsätzlich herbeigeführt wurden oder sich im Kontext von Straftaten ereignet haben. Gleiches gilt für Unfälle, die durch Geistesstörungen, Epilepsie, Schlaganfall, schwere Nervenleiden, Bewusstseinsstörungen oder das Fahren unter Alkoholeinfluss verursacht wurden.
Sonderfall Uber & Co.?
Mit Privat-Taxi-Diensten wie etwa Uber haben sich neue rechtliche Fragen ergeben: Gilt der Versicherungsschutz auch für diese Form der Nutzung? Wirf für die Antwort einen genauen Blick in deinen Versicherungsvertrag und prüfe, ob du gegen irgendeine Vereinbarung verstößt, etwa wenn ein anderer Verwendungszweck für den Pkw angegeben ist. Kann der Versicherer dir eine Pflichtverletzung nachweisen, musst du damit rechnen, dass dein Versicherungsschutz erlischt. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du deinen Anbieter kontaktieren, bevor du im Rahmen einer Fahrdienst-App deinen Service anbietest.
Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung für einen befristeten Zeitraum wie beispielsweise einen Urlaub mit Mietwagen ist in aller Regel nicht möglich. Da es sich bei der Kfz-Unfallversicherung um eine Zusatzversicherung zu deiner Kfz-Versicherung handelt, ist auch der Abschluss ohne ein eigenes Fahrzeug nicht möglich.
Carsharing, Mietwagen und Mitfahrgelegenheiten
Wenn du eine Insassenunfallversicherung abschließen willst, solltest du dich unbedingt bei deinem Versicherer darüber informieren, inwieweit der Versicherungsschutz auch bei anderen Fahrzeugen gilt und ob du beispielsweise in einem Mietwagen, einer Mitfahrgelegenheit oder auch beim Carsharing versichert bist. Eine allgemeingültige Aussage ist nicht möglich, da verschiedene Versicherungsmodelle existieren.
So bieten manche Versicherer die Möglichkeit, eine Insassenunfallversicherung auf namentlich festgelegte Mitfahrer abzuschließen. Diese wären im Falle eines Unfalls auch in anderen Fahrzeugen abgesichert.