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Kein Grund zur Sorge: Kfz-Schutzbrief bei Panne und Unfall

Beim Autofahren kann es immer zu Pannen, Unfällen oder anderen Unwägbarkeiten kommen – insbesondere auch im Ausland ein großes Ärgernis. Mit einem Kfz-Schutzbrief kannst du als Pkw-Halter in diesen Fällen sofortige Hilfe erwarten. Der Versicherungsschutz gilt dabei in aller Regel auch im Ausland.

Der Kfz-Schutzbrief dient zur Absicherung bei Pannen und anderen Unglücksfällen im In- und Ausland

Das von Versicherungsunternehmen und Automobilclubs angebotene Produkt ergänzt damit die Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Dieser garantiert im Notfall Pannenhilfe inklusive Abschleppdienst. Sollte das Auto nicht mehr fahrtüchtig sein, werden außerdem die Kosten für einen Mietwagen übernommen.

Während Letztere dich als Pkw-Besitzer vorrangig im Schadensfall absichern, greift der Schutzbrief, wenn unglückliche Umstände eingetreten sind.

Wann ein Kfz-Schutzbrief hilft

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nennt eine Reihe von Fällen, in denen der Schutzbrief wirksam wird. Pannen und Unfälle zählen dabei zu den gängigsten Szenarien und sind in aller Regel in einem Schutzbrief enthalten. Der Versicherer sollte dafür sorgen, dass direkt an der Unfallstelle Pannenhilfe geleistet wird oder das Auto abgeschleppt wird. Hinzu kommen gegebenenfalls eine Ersatzteilsendung, die Bergung des Fahrzeugs sowie der Transport des Fahrers zur Werkstatt oder zum ursprünglichen Zielort. Der Schutzbriefanbieter stellt in diesem Fall einen Mietwagen oder Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung.

Viele Vorteile des Schutzbriefes greifen im Ausland. Als Versicherungsnehmer kannst du zusätzlich zu den oben genannten Dienstleistungen im Idealfall auch Hilfe bei Naturkatastrophen erhalten, beim Verlust von Reisezahlungsmitteln, Dokumenten, Schlüsseln oder Brillen sowie bei Strafverfolgung. Weiterhin sollte der Versicherer im Bedarfsfall auch die Kosten für Dolmetscher übernehmen, für Hotelübernachtungen und den Weitertransport von Passagieren oder Fahrer.

Wird der Inhaber eines Schutzbriefes auf der Autofahrt im Ausland unvermittelt krank oder verletzt sich schwer, sollten Anbieter zusätzlich zu Soforthilfe, Suchmaßnahmen und der Versorgung mit Medikamenten auch einen Krankenrücktransport zusichern. Bei Familien-Schutzbriefen lässt der Versicherer die Kinder nach Hause holen oder stellt einen Ersatzfahrer. Bei längeren Krankenhausaufenthalten im Ausland kommen manche Anbieter auch für die Anreisekosten nahestehender Personen auf.

Wichtige Schutzbrief-Tarife in der Übersicht

Es gibt verschiedene Arten des Kfz-Schutzbriefes, viele Anbieter haben auf Familien und Einzelpersonen zugeschnittene Lösungen im Angebot. Doch für wen genau gelten die Schutzbriefe?

Familien-Schutzbrief für Single-Schutzbrief für
Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer
Lebenspartner (verheiratet oder unverheiratet) Den Ausfall des auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeugs (Fahrer und Insassen)
Minderjährige Kinder, die beim Versicherungsnehmer leben

Quelle: Musterbedingungen des GDV

Besondere Bedeutung fällt dem Schutzbrief bei Autoreisen im Ausland zu. Immerhin sind Unfälle oder Pannen auf Reisen besonders anstrengend. Zumeist gelten Schutzbriefe im gesamten europäischen Ausland – wo genau du welche Leistungen erwarten darfst, variiert jedoch von Anbieter zu Anbieter.

Vorteile eines Autoschutzbriefes im Überblick:

  • Schnelle Hilfe bei Pannen und Unfällen
  • Familien-Schutzbrief bezieht Angehörige mit ein
  • Erweiterter Schutz im Ausland – etwa bei Krankheit
  • Abdeckung von anfallenden Übernachtungskosten
  • Organisation eines Mietwagens

All used car - accident damaged car

Zielgruppen und Ausschlüsse

Entsprechend dieser Spezifikationen profitieren besonders jene Pkw-Halter von einem Kfz-Schutzbrief, die viel unterwegs sind, oft längere Strecken fahren und auch im Urlaub nicht auf das Auto verzichten möchten. Doch auch für Autobesitzer, die ihren Wagen seltener bewegen, kann der Schutzbrief eine beruhigende Absicherung im Alltag sein.

Beachten Sie, dass nicht jeder Anbieter Kosten direkt ab der Haustür übernimmt. Gerade die Schutzbriefe von Versicherungsunternehmen gelten meist erst ab einer Entfernung von 50 Kilometern vom Wohnort. Weitere potenzielle Ausschlüsse entnimmst du der folgenden Liste.

Einige Leistungen werden nicht vom Kfz-Schutzbrief abgedeckt. Dazu zählen:

  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Fahren ohne Erlaubnis
  • Hilfe bei Krankheiten, die bereits vor Fahrtantritt bekannt waren
  • Schäden durch Krieg, Terror, Erdbeben, Kernenergie
  • Schäden nach Rennen oder vergleichbaren Wettbewerben
  • Unfallort innerhalb von 50 Kilometern Luftlinie vom Wohnort

Kfz-Schutzbrief: Vergleich mit Automobilclubs lohnt sich

Wer früher einen Kfz-Schutzbrief beantragen wollte, war auf Automobilclubs angewiesen. Dieser Service galt lange Zeit als Domäne des ADAC und anderen Vereinen wie dem Auto Club Europa (ACE) oder dem Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD). Als Mitglied in einem Autoclub hast du automatisch Anspruch auf einen Schutzbrief – der Leistungsumfang schwankt jedoch, teilweise auch innerhalb eines Clubs. Der ADAC etwa bietet zahlreiche Services, insbesondere für das Ausland, nur bei der teureren Plus-Mitgliedschaft.

Immer mehr im Kommen sind Schutzbriefe als Teil der Kfz-Haftpflichtversicherung. Praktisch jedes Versicherungsunternehmen bietet heute entsprechende Optionen – im Normalfall weit günstiger als die Autoclubs. Ein Vergleich der verschiedenen Gesellschaften lohnt unbedingt, denn die Preise, die Obergrenzen der Leistungen und das Angebot der Leistungen variieren stark.

Ein Nachteil von Versicherungen gegenüber Automobilclubs ist neben der oben erwähnten 50-Kilometer-Grenze der oftmals fehlende Personenbezug: Die Zusatzschutzbriefe der Kfz-Versicherung gelten in der Regel nur für den versicherten Pkw, dieser darf zudem oftmals nicht älter als zehn Jahre sein. Autoclub-Mitglieder dagegen sind als Person versichert. Das bedeutet, dass sie auch als Beifahrer oder Lenker eines Mietwagens vollen Schutz haben. Je nach Fall kann es also sinnvoll sein, den Schutzbrief der Kfz-Versicherung mit der Mitgliedschaft in einem Automobilclub zu kombinieren.

Auf Hotline-Erreichbarkeit achten

Die Schutzbriefversicherung sollte jederzeit über eine 24-Stunden-Hotline zu erreichen sein und im Idealfall auch im Urlaubsland eine Notruf-Station betreiben. So kannst du im Schadensfall jederzeit die Hilfe anfordern.

Kosten und Verfügbarkeit

Einige Versicherungsunternehmen bieten die Möglichkeit, den Schutzbrief auch unabhängig von der Kfz-Versicherung zu buchen. Der Preis steigt in diesem Fall, erreicht aber dennoch nicht die Höhe des Jahresbeitrags von ADAC Plus-Mitgliedern, die knapp 100 Euro pro Jahr kostet. Da der Schutzbrief bei manchen Versicherern bereits im Lieferumfang der Kfz-Haftpflicht enthalten ist, liegt der geringste Preis für Pkw und Motorräder auf dem Papier zwar bei 0 Euro. Die Kosten für den Schutzbrief sind in solchen Fällen jedoch schlicht nicht im Einzelnen ausgewiesen. Daher kannst du bei Pkws und Motorrädern ungefähr von einer Preisspanne zwischen rund 10 bis 100 Euro jährlich ausgehen. Jedoch gelten die meisten Kfz-Schutzbriefe erst ab einer Entfernung von 50 Kilometern vom Wohnort.

Bei Oldtimern liegt der Einstiegspreis mit 30 Euro etwas höher, der Höchstpreis pendelt sich auch hier bei rund 100 Euro pro Jahr ein.

Sofern der Schutzbrief nicht automatisch Teil der Kfz-Versicherung ist, musst du ihn entweder als Extra-Element hinzubuchen oder einzeln abschließen. Viele Versicherer bieten für beide Fälle einjährige und mehrjährige Verträge. Die Laufzeit verlängert sich in der Regel automatisch – mit einer Frist von üblicherweise drei Monaten zum Vertragsende kannst du den Schutzbrief jedoch schriftlich kündigen.

In ganz Europa gut geschützt

Wer mit dem Auto auf Reisen geht, schließt am besten einen kombinierten In- und Auslandsschutzbrief ab. Der Schutz greift dann im gesamten europäischen Ausland einschließlich der außereuropäischen Mittelmeerländer (Marokko, asiatische Türkei). Wie alle anderen Autoversicherungen gilt die Police nur für das versicherte Fahrzeug und zwar samt Anhänger.

„Mitgeführte Boots-, Gepäck- oder Wohnwagenanhänger sind ohne Zuschlag mitversichert“, bestätigt Klaus Brandenstein vom Branchenverband GDV. Neben dem Versicherungsnehmer sind alle berechtigten Insassen – also auch mitfahrende Freunde, Familienangehörige oder Kollegen - geschützt.

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