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Kfz-Versicherung ohne Führerschein: So ist es möglich

Muss man einen Führerschein haben, um eine Kfz-Versicherung abzuschließen? Auch ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein, ist es möglich, eine Versicherung für sein Auto abzuschließen. Wir klären alle Voraussetzungen.

Eine Kfz-Versicherung ohne Führerschein abschließen - geht das?

Rechtlich ist gegen den Abschluss einer Kfz-Versicherung ohne Führerschein nichts einzuwenden; der Versicherungsnehmer darf in diesem Fall nur nicht das Kfz fahren, denn dann begeht er eine Straftat (§ 21 StVG).

Zudem muss der Käufer des Autos geschäftsfähig sein, also das Alter haben, um Versicherungsverträge abschließen zu dürfen. Sogar Minderjährige können theoretisch eine Kfz-Versicherung abschließen.

Der bekannteste Fall ist der emeritierte Papst Benedikt XVI., dessen VW-Golf für die stolze Summe von 188.938,88 Euro den Besitzer wechselte. Benedikt hat aber in seinem Leben nie einen Führerschein gemacht.

Allerdings solltest du, wenn du eine Kfz-Versicherung abschließen willst, ohne einen Führerschein zu haben, gewisse Sachen beachten.

Besonderheiten beim Abschluss

Eine Autoversicherung ohne Führerschein abzuschließen, ist rechtlich möglich. Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer und Fahrer müssen nicht identisch sein, es kann sich hierbei um drei verschiedene Personen handeln. Minderjährige brauchen dafür nur die Unterschrift ihrer Erziehungsberechtigten.

Auch muss der Versicherungsnehmer keine natürliche Person sein, es kann auch eine juristische sein, etwa Firmen oder Unternehmen. Du musst aber mitteilen, wer alles mit dem Wagen fährt. Unterhält die juristische Person einen Fuhrpark, kann sie Rabatte bei der Versicherung aushandeln. Da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, verbietet sich jede Pauschalisierung und Verallgemeinerung. Alle näheren Details kannst du mit deiner Versicherung abschließen.

Angabe des Fahrers Pflicht

Wenn du dein Auto ohne Führerschein versicherst, bedenke, den Fahrer des Fahrzeugs zu nennen. Je mehr Fahrer berechtigt sind, das Auto zu führen, desto höher fällt die Versicherungsprämie aus. Nennst du keinen Fahrer oder fährt jemand das Auto und baut einen Unfall, verlierst du nicht den Versicherungsschutz, musst aber mit Straf- und Nachzahlungen rechnen - was extrem teuer werden kann.

Grundsätzlich können Familienangehörige (Ehepartner und Kinder) das Auto auch fahren, manche Versicherungen verlangen hierbei allerdings ein Mindestalter von 24 Jahren. Auch hier gilt: Im Zweifel nachfragen und noch strittige Details aushandeln.

Benötigte Unterlagen ähnlich der normalen Anmeldung

Die benötigten Unterlagen ähneln sich ansonsten mit dem regulären Abschluss einer Kfz-Versicherung: Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II werden benötigt sowie eventuell noch die Versicherungsnummer und der Name deiner vorherigen Versicherung, falls du wechseln möchtest.

Gründe für eine Kfz-Versicherung ohne Führerschein

Es stellt sich natürlich die berechtigte Frage, wann und unter welchen Umständen es für eine natürliche Person sinnvoll sein könnte, ohne Führerschein eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Bei genauerem Hinschauen sind die Gründe gar nicht mal so abwegig.

Autokauf vor Führerscheinprüfung

So kann etwa ein Fahrschüler, der kurz vor seiner Führerscheinprüfung steht, bereits ein Auto kaufen und versichern. Das können selbst Minderjährige, sofern bei ihnen die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten vorliegt.

Freiwillige Übernahme

Ein denkbarer Fall liegt aber auch dann vor, wenn jemand sich freiwillig dazu entschließt für jemand anderen einen Kfz-Versicherung abzuschließen und auch zu bezahlen. Solch ein Fall könnte dann vorliegen, wenn der Halter und Fahrer Geldprobleme hat, sein Fahrzeug aber benötigt, um etwa zur Arbeit zu fahren. Diese Geste könnte als Höflichkeit durchgehen und kommt häufiger vor, als man denkt, etwa in Form der Eltern, Großeltern, Ehepaare usw.

Führerscheinentzug

Theoretisch ist auch möglich, dass einem Fahrer wegen einer Verkehrswidrigkeit für einige Zeit der Führerschein weggenommen wurde, er in der Zwischenzeit aber ein neues Auto erwerben möchte.

Todesfall und Überschreibungen

Aber auch andere Konstellationen sind denkbar: Stelle dir vor, ein Mann stirbt und hinterlässt seiner führerscheinlosen Witwe sein Auto. Als Erbin tritt sie die Rechtsnachfolge ihres Mannes an und übernimmt automatisch die von ihm abgeschlossenen Verträge, sofern sie das Erbe nicht ausschlägt. Wenn ihr eine Versicherung zu teuer erscheint, kann sie sie natürlich wechseln.

Denkbar ist auch, dass ein Ehepartner seine Wertgegenstände dem jeweiligen Ehepartner überschreibt, um eine Pfändung zu umgehen. Gerade diese Situation kommt relativ oft vor.

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Finanzielle Nachteile

Wie bereits gesagt, ist es möglich, eine Kfz-Versicherung abzuschließen, ohne selber einen eigenen Führerschein zu besitzen. Allerdings ergeben sich daraus auch Nachteile finanzieller Natur. Wie allgemein bekannt sein dürfte, richtet sich die Höhe der Versicherungsprämie nach mehreren Faktoren, einer davon ist die Anzahl an unfallfreien Jahren. Ein 18-jähriger Fahranfänger bezahlt folglich mehr als ein 50-jähriger Fahrer, der seit 30 Jahren seinen Wagen unfallfrei durch den Verkehr lenkt. Diese finanziellen Vorteile sind personengebunden und nicht übertragbar.

Demnach zahlen Fahranfänger nicht selten über 1.000 Euro jährlich, je nach Anbieter und Tarif, für ihre Kfz-Versicherung. Viele Versicherer berechnen zudem Zuschläge für junge Autofahrer. Somit zahlen Fahranfänger meist die höchsten Beiträge.

Wenn eine Person ohne Führerschein eine Versicherung für jemand anderen abschließt, gilt daher die Unfallstatistik des Versicherungsnehmers. Da er noch keine Unfallstatistik hat, fällt die Versicherungsprämie dementsprechend hoch aus.

Mehrere Fahrer, höhere Prämien

Wie alle anderen Versicherungsnehmer auch, müssen sie angeben, wie viele Personen das Fahrzeug fahren dürfen. Je mehr Fahrer das Kfz führen, umso höher fällt die zu zahlende Prämie aus. Unter Umständen kann es daher günstiger sein, die Versicherung auf den Fahrer abzuschließen und dessen Prämie zu übernehmen. Wer letzten Endes die Prämien für den Versicherungsnehmer bezahlt, spielt keine Rolle.

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