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Mallorca-Police: Schutz für Mietwagen im Ausland

Bei der Mallorca-Police handelt es sich um eine Ergänzung der Kfz-Versicherung für Mietwagen im europäischen Ausland. Sie wurde eingeführt, weil die Deckungssumme ausländischer Versicherungen oft unter deutschem Standard liegt. Doch was leistet die Versicherung und wann solltest du sie abschließen?

Woher kommt die Bezeichnung Mallorca-Police?

Mit dem eigenen Auto schlecht erreichbar, aber am besten auf vier Rädern zu erkunden: Mallorca ist das typische Urlaubsziel, an dem deutsche Touristen gerne einen Mietwagen leihen. So ist in Anlehnung an die beliebte Mittelmeerinsel die Bezeichnung „Mallorca-Police“ entstanden. Der offizielle Titel ist „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“.

Da der Spitzname jedoch wesentlich eingängiger ist, hat er sich sogar bei den Versicherungsunternehmen in ihren Vertragsbedingungen durchgesetzt. Der Ausdruck kann allerdings auch verwirrend sein, denn die Zusatzversicherung gilt keineswegs nur auf der spanischen Insel, sondern im gesamten europäischen Ausland. Sobald du dich irgendwo auf dem Kontinent einen Mietwagen leihen, kommt ein Abschluss der Mallorca-Police also theoretisch für dich infrage. Das weltweite Pendant ist die sogenannte Traveller Police.

Die Mallorca-Police stellt einen Zusatzschutz für Mietwagen im europäischen Ausland dar. Diese deckt Kosten ab, die eine Mietwagen-Haftpflichtversicherung im Reiseland im Falle eines Schadens nicht übernimmt.

Warum sollte ich eine Mallorca-Police abschließen?

Der deutsche Gesetzgeber hat für die Kfz-Haftpflichtversicherung Mindestdeckungssummen festgelegt, die bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden liegen. Fast alle deutschen Versicherungsunternehmen übertreffen diesen Mindeststandard mit ihren Tarifen deutlich, die erweiterte Deckungssumme liegt je nach Anbieter meist zwischen 50 und 100 Millionen Euro. Autofahrer, die hierzulande einen Unfall verursachen, können daher fast immer davon ausgehen, dass ihre Versicherung die finanziellen Folgen in vollem Umfang trägt.

Im europäischen Ausland sieht das teilweise ganz anders aus. Es kann daher sehr riskant sein, sich als Urlauber allein auf die Kfz-Versicherung des Mietwagens zu verlassen, die unter Umständen nicht über die jeweils gültige gesetzliche Mindestdeckungssumme hinaus zahlt. Die Grenze kann besonders dann deutlich überschritten werden, wenn andere Menschen zu Schaden kommen und dauerhaft auf Behandlungen und Unterstützung im Alltag angewiesen sind. Schlimmstenfalls droht dem Unfallverursacher dann der finanzielle Ruin.

Gesetzliche Mindestdeckungssummen

Die gesetzliche Mindestdeckungssumme der Kfz-Haftpflicht ist nur in den wenigsten Ländern so hoch angesetzt, dass sich Autofahrer guten Gewissens auf sie verlassen können. In manchen Staaten ist sie aber sogar so gering, dass eine Selbstbeteiligung bei größeren Schäden sehr wahrscheinlich wird. Dies sind die Länder mit den geringsten Mindestdeckungssummen:

Platz Land Personenschäden pro Unfall Sachschäden pro Unfall
1 Türkei 421.379 EUR 16.855 EUR
2 Griechenland 1 Mio. EUR 1 Mio. EUR
3 Tschechien 1,30 Mio. EUR 1,30 Mio. EUR
4 Italien 2,5 Mio. EUR 500.000 EUR
5 Schweiz 4,1 Mio. EUR 4,1 Mio. EUR
6 Liechtenstein 5 Mio. EUR 1 Mio. EUR
7 Polen 5 Mio. EUR 1 Mio. EUR
8 Rumänien 5 Mio. EUR 1 Mio. EUR
9 Slowakische Republik 5 Mio. EUR 1 Mio. EUR
10 Slowenien 5 Mio. EUR 1 Mio. EUR
Vergleich Deutschland 7,5 Mio. EUR 1,12 Mio. EUR

Neben der Türkei und Griechenland als beliebte Reiseziele ist schließlich auch Italien ein Land, in dem die gesetzliche Mindestdeckungssumme mit 2,5 Millionen Euro für Personen- und 500.000 Euro für Sachschäden eher gering ist.

In einigen Ländern sind die Deckungssummen nicht gedeckelt:

Platz Land Personenschäden pro Unfall Sachschäden pro Unfall
1 Frankreich unbegrenzt 1,12 Mio. EUR
2 Großbritannien unbegrenzt 1,21 Mio. EUR
3 Irland unbegrenzt 1,21 Mio. EUR
4 Norwegen unbegrenzt 1,24 Mio. EUR
5 Finnland unbegrenzt 3 Mio. EUR
6 Belgien unbegrenzt 100 Mio. EUR
7 Luxemburg unbegrenzt unbegrenzt

Erhöhte Unfallgefahr im Ausland

Aber wie wahrscheinlich ist es eigentlich, dass du ausgerechnet im Urlaub einen Autounfall verursachst? Selbst wenn du deinen Führerschein schon vor langer Zeit gemacht hast und jahrelang unfallfrei unterwegs bist, solltest du in puncto Autounfälle nicht nur auf dein Können hinter dem Steuer vertrauen – ganz besonders im Ausland.

Hier besteht eine erhöhte Unfallgefahr, denn vieles ist dir nicht vertraut: Der Mietwagen fährt sich ungewohnt und auch Straßen und Gelände stellen oftmals andere Anforderungen an dich als die Gegebenheiten zu Hause. Zudem ist es fast unmöglich, sich im Vorfeld mit allen Straßenschildern und Verkehrsregeln vertraut zu machen. Auch das Fahren auf der anderen Straßenseite in Großbritannien stellt eine zusätzliche Herausforderung dar, die Unfälle mit sich bringen kann. Das erhöhte Unfallrisiko, welches sich daraus ergibt, macht den Abschluss einer Mallorca-Police für alle Urlauber sinnvoll, die sich im Ausland einen Mietwagen nehmen.

Und wenn du deinen Urlaub immer in Deutschland verbringst? Hierzulande benötigst du für Mietwagen keinen zusätzlichen Schutz. Es lohnt sich aber trotzdem, die Mallorca-Klausel zu berücksichtigen. Zwar argumentieren viele Versicherungsnehmer, sie bräuchten keinen derartigen Schutz, da sie im Ausland kein Auto anmieten. Wenn es allerdings doch dazu kommt, wird meistens vergessen, einen passenden Versicherungsschutz abzuschließen.

urlaub

Wo kann ich eine Mallorca-Police abschließen?

Der Ausdruck „Mallorca-Klausel“ legt es bereits nahe: Die Zusatzversicherung für Mietwagen kann als Vertragsbestandteil der regulären Kfz-Haftpflichtversicherung für dein eigenes Auto abgeschlossen werden. In manchen Tarifen ist diese Klausel automatisch enthalten, in anderen muss sie ausdrücklich hinzugewählt werden. Falls du eine Reise ins Ausland planst und nicht sicher bist, ob du bereits über eine Mallorca-Police verfügst, schaue unbedingt in die Vertragsbedingungen deiner Kfz-Haftpflicht – so vermeidest du eine Doppel-Versicherung.

Stellst du fest, dass eine Mallorca-Police nicht Teil deiner Kfz-Haftpflicht ist, hast du zwei Möglichkeiten: Die meisten Versicherer bieten die Zusatzversicherung grundsätzlich an, du kannst daher bei deinem Anbieter eine Ergänzung beziehungsweise einen anderen Tarif anfragen. Die Kosten für eine Mallorca-Police als Versicherungszusatz unterscheiden sich je nach Anbieter und liegen zwischen 8 und 15 Euro jährlich. Die Deckungssummen im Schadensfall sollten sowohl am Reiseziel im Ausland als auch beim heimischen Versicherer abgeklärt werden.

Geht der höhere Tarif auch mit einer höheren Deckungssumme einher, ist dieser manchmal nur wenige Euro teurer – es sind aber auch größere Preissprünge möglich. Hier empfiehlt sich unbedingt ein Vergleich.

Tipp: Schadenfreiheitsrabatt deiner Kfz-Haftpflicht nutzen

Prüfen Sie, ob sich eine Inanspruchnahme der Mallorca-Police auf den Schadenfreiheitsrabatt deiner Kfz-Haftpflicht für dein eigenes Auto auswirken würde. Dies sollte nicht der Fall sein. In den Vertragsbedingungen ausgeschlossen wird es durch einen Passus wie: „Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt. [...] Es handelt sich lediglich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden für die Mallorca-Police“.

Kannst du keine vergleichbare Klausel in deinem Vertrag entdecken, frage zur Sicherheit bei deinem Kfz-Haftpflichtversicherer nach.

Alternativ kannst du die Mallorca-Police auch separat bei einem anderen Anbieter abschließen. Der Preis richtet sich in diesem Fall meist nach der Geltungsdauer. Schließlich weist der ADAC darauf hin, dass die Mallorca-Police gegebenenfalls bereits enthalten ist, wenn du deinen Mietwagen per Kreditkarte buchst.

Geltungsbereich und Geltungsdauer der Mallorca-Police

Als Faustregel kannst du dir merken, dass die Mallorca-Police europaweit gilt. Allerdings definieren nicht alle Anbieter diesen Bereich gleich. So kann es sein, dass ein Versicherer lediglich den EU-Raum einschließt, während der Tarif eines anderen nicht nur alle europäischen Länder, sondern auch außereuropäische Mittelmeer-Anrainerstaaten wie Tunesien umfasst. Weiterhin stellt sich bei Ländern wie der Türkei und Russland die Frage, ob neben dem europäischen auch der asiatische Teil mit dem Tarif abgedeckt wird. Hast du entsprechende Reisepläne, solltest du Angebote daraufhin prüfen.

Ebenfalls solltest du in die Vertragsbedingungen schauen, bei welchen Fahrern der Versicherungsschutz besteht. Neben dem Versicherungsnehmer ist häufig auch dessen Ehe- oder Lebenspartner eingeschlossen. Solltest du beispielsweise auch Freunden oder deinen Kindern den Mietwagen überlassen wollen, spreche dies im Vorfeld mit deinem Versicherer ab.

Die Geltungsdauer der Mallorca-Police variiert von Anbieter zu Anbieter und liegt häufig zwischen ein und drei Monaten ab Anmietung des Leihwagens. Bei einer separat abgeschlossenen Versicherung hast du unter Umständen die Wahl, wie lange der Versicherungsschutz bestehen soll – gegen Aufpreis sind dann auch längere Geltungszeiträume möglich.

Gut zu wissen: Weltweite Policen für die USA und Co.

Benötigst du einen Versicherungsschutz ähnlich der Mallorca Police für die USA und andere nicht-europäische Länder, solltest du eine Traveller Police abschließen. Diese deckt nahezu weltweit, lediglich Entwicklungs- und Krisenländer werden oft von den Versicherungen ausgeschlossen.

Versicherungsumfang der Mallorca-Police

Wie eingangs erläutert, handelt es sich bei der Mallorca-Police um eine Zusatzversicherung, die eine Versicherungslücke schließen soll. Ist ein Mietwagen, den du im Ausland leihst, bei einem Unfall unterversichert, zahlt der Anbieter der Mallorca-Police die Differenz zwischen Deckungs- und Versicherungssumme. Bis zu welchem Betrag er einspringt, entnimmst du den jeweiligen Vertragsbedingungen. Üblich sind Deckungssummen zwischen 8 und 15 Millionen Euro pro geschädigter Person und 50 bis 100 Millionen Euro bei Sachschäden.

Wird die Schadenssumme von der Kfz-Versicherung des Mietwagens gedeckt, wird die Zusatzversicherung nicht in Anspruch genommen.

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