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Die wichtigsten Fakten zur Schadenfreiheitsklasse

Die Schadenfreiheitsklasse ist die wichtigste Berechnungsgrundlage für den Beitrag der Kfz-Versicherung. Sie gibt an, wie viele Jahre die versicherte Person ohne Unfälle gefahren ist. Die Berechnung bei Hochstufungen kann kompliziert sein und variiert zwischen den Versicherungsgesellschaften.

Wie lässt sich die Schadenfreiheitsklasse berechnen?

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Muss die Versicherung keinen Unfall regulieren, ist es leicht, die Schadenfreiheitsklasse zu ermitteln. Sie ist entspricht der Menge an Jahren, die die versicherte Person unfallfrei gefahren ist. Auch wenn in der Zeit die Versicherungsgesellschaft gewechselt wurde, bleiben die schadenfreien Jahre erhalten. Sie beziehen sich schließlich auf das Auto und werden in neue Verträge integriert.

Besteht eine Versicherungspause, bleibt die SF-Klasse für den Zeitraum von bis zu sieben Jahren bestehen. Wird innerhalb dieser Spanne kein Auto auf den Inhaber der Schadenfreiheitsklasse versichert, erlischt der Rabatt und die Person muss ihre SF-Klasse wieder von vorn aufbauen. Der Hintergrund ist die Annahme, dass der Person mittlerweile die nötige Fahrpraxis fehlt.

Welche Sonderregeln gibt es bei SF-Klassen?

Die am häufigsten genutzte Regel bei Personen, die erstmalig ein Kfz auf ihren Namen versichern, ist die Führerscheinregel. Mit dieser entgeht der Versicherungsnehmer der schlechteren SF 0 zugunsten einer Einstufung in die SF 1/2. Das ist eine Klasse zwischen 0 und 1, die zwar teurer ist als die SF 1, aber um einiges preisgünstiger als die SF 0. Die Regelung wird gewährt, wenn die versicherte Person bereits seit mindestens drei Jahren über einen Führerschein verfügt.

Ein weiterer Sonderfall ist die Zweitwagenregelung. SF-Klassen gelten immer nur für ein Fahrzeug. Möchte eine Person ein zweites Auto auf sich versichern, würde sie mit dem zweiten Vertrag theoretisch neu einsteigen und in der SF 0 landen. Wird das Auto aber bei der gleichen Gesellschaft versichert, bei der auch das Erstfahrzeug unter Vertrag ist, gewährt das Unternehmen eine Einstufung in die SF 1/2. Diese ist in der Regel rund 20 % günstiger als die SF 0.

Wie lässt sich die SF-Klasse übertragen?

Die erworbene Schadenfreiheitsklasse kann an Familienangehöre übertragen werden. Dazu gehören Kinder, Enkel und Ehepartner. Manche Versicherer gewähren die Übertragung auch bei nicht ehelichen Lebensgefährten. Zu beachten ist dabei, dass eine SF-Klasse einmalig ist. Das bedeutet, dass die Person, die sie überträgt, die Stufung vollständig verliert und bei einem neuen Versicherungsvertrag wieder von vorn beginnen würde.

Ebenfalls zu bedenken ist die Tatsache, dass nur so viele schadenfreie Jahre übertragen werden können, wie die zu versichernde Person theoretisch fahren konnte. Besitzt das Kind, Enkelkind oder der Partner seinen Führerschein beispielsweise erst seit drei Jahren, kann auch nur eine SF 3 übertragen werden. Hat der Übertragende jedoch z. B. eine SF 10 aufgebaut, würden sieben schadenfreie Jahre mit der Übertragung verloren gehen. Das hat zur Folge, dass sich die Übertragung an Fahranfänger nicht lohnt, da sie keine Verbesserung bringt.

Ein Schadenfreiheitsrabatt kann auch von Verstorbenen übertragen werden. Dazu muss die Person, die die Stufe erhalten soll, in den bestehenden Vertrag einsteigen und das Auto übernehmen. Die Versicherungsgesellschaft verlangt daraufhin eine Kopie der Sterbeurkunde zur Legitimation. Ein einmal übertragener Rabatt darf später in andere Versicherungsverträge - auch bei einer anderen Versicherungsgesellschaft - mitgenommen werden.

Damit eine SF-Übertragung genehmigt wird, fordern manche Versicherer, dass die Person, von der übertragen wird und der Empfänger des Rabatts im selben Haushalt leben oder dass der Empfänger regelmäßigen Zugriff auf das Auto hatte.

Was passiert bei einer Hochstufung?

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Für Hochstufungen haben die Versicherer eine Schadenfreiheitsklasse-Tabelle. In dieser ist aufgeführt, um wie viele SF-Klassen sich der Rabatt verändert, wenn einer, zwei oder drei Unfälle im Versicherungsjahr reguliert werden müssen. Der Beitrag für die Versicherung kann sich dadurch erheblich erhöhen und oft dauert es mehrere Jahre, bis nach einem Unfall die vorige SF-Klasse wieder erreicht wird.

Die Hochstufung bezieht sich immer auf die Versicherungsart, durch die der Schaden reguliert wurde. Bei einem Haftpflichtfall wird die SF-Klasse der Haftpflicht gestuft und bei einem Kaskofall die der Kaskoversicherung. Beide SF-Klassen können also unterschiedlich hoch oder niedrig sein.

Wer als Fahranfänger seine Versicherung in Anspruch nimmt oder mehrere Unfälle baut, kann auch in einer schlechteren SF-Klasse als der SF 0 landen. Die M-Klasse steht für Malus und ist die teuerste Klasse, die eine Versicherung haben kann.

Lassen sich Hochstufungen vermeiden?

Hochstufungen können unter Umständen vermieden werden. Die einfachste Variante ist ein sogenannter Rabattretter. Dieser wird bei Abschluss der Versicherung vereinbart und ist quasi ein Gutschein für einen Schaden. Baut die versicherte Person einen Unfall, findet keine Stufung statt und der Rabattretter erlischt für das laufende Jahr. Kommt ein zweiter Unfall zustande und muss reguliert werden, wird dieser so behandelt, als wäre er der Erste.

Rabattretter führen zu höheren Versicherungsbeiträgen, schützen dafür aber die SF-Klasse. Gerade, wenn hohe Schadensummen entstehen, sind sie eine praktische Hilfe. Bei niedrigen Summen hingegen besteht die Möglichkeit, den Schaden selbst zu regulieren. Häufig stellt die Versicherung dem Versicherungsnehmer frei, ob die Gesellschaft oder er selbst für den Schaden aufkommen möchte. Wer Schäden aus eigener Tasche bezahlt, beispielsweise bei einem Blechschaden, wird nicht gestuft.

Eine dritte Variante, um eine Hochstufung zu vermeiden, kommt zum Einsatz, wenn die Schadenfreiheitsklasse auf die Stufe M gesetzt werden soll. Hier kann es ratsam sein, die Versicherung zu wechseln und die SF-Klasse nicht zu übertragen. Dadurch wird bei der neuen Gesellschaft mit der SF 0 gestartet und die M-Einstufung vermieden. Häufig dient die Klasse M dazu, den Versicherungsnehmer zu genau diesem Schritt zu bewegen, da er für den Versicherer zu teuer geworden ist.

Fazit: Schadensfreiheitsklasse ist wichtig für die Versicherung

Die Schadenfreiheitsklasse ist ein kompliziertes und weites Feld in der Kfz-Versicherung. Um hohe Beiträge zu vermeiden, empfehlen sich Rabattretter oder die Selbstzahlung niedriger Schadensummen. SF-Klassen können auch an Angehörige übertragen werden. Allerdings gibt es dabei verschiedene Regeln zu beachten. Wer nach einem Schaden hochgestuft wird, verliert meist nicht nur eines, sondern mehrere schadenfreie Jahre. Je mehr Unfälle in einem Versicherungszeitraum produziert werden, desto schwerwiegender die Stufung.

FAQ

Die Schadenfreiheitsklasse (auch SF-Klasse genannt) gibt an, wie viele Jahre ein Fahrer gefahren ist, ohne dass die Versicherung einen Unfall begleichen musste. Die Schadenfreiheitsklasse entspricht demnach der Anzahl der schadenfreien Jahre, höchstens jedoch der Anzahl an Jahren, die die versicherte Person einen Führerschein besitzt.

Die Schadenfreiheitsklasse wird jedes Jahr mit der aktuellen Rechnung zur Versicherungspolice zugestellt. Sie unterteilt sich in die SF-Klasse für die Haftpflicht und die SF-Klasse für die Kasko (sofern ein Kaskoschutz abgeschlossen wurde).

Im Normalfall ist die höchste Schadenfreiheitsklasse die SF 35. Das bedeutet, dass 35 schadenfreie Jahre angesammelt wurden. Es gibt jedoch auch Versicherer, die höhere Klassen kalkulieren. Diese können bei einem Versicherungswechsel jedoch nicht übertragen werden.

Die niedrigste reguläre Schadenfreiheitsklasse ist die 0. Bei ihr wird der Beitrag für Fahranfänger gezahlt. Die nächsthöhere Klasse ist die SF 1/2. Sie wird durch die Führerscheinregelung gewährt. Danach staffeln sich die SF-Klassen nach der Anzahl der angesammelten schadenfreien Jahre bis zur SF 35 (bei manchen Versicherern bis zur SF 45). Wer über die SF 0 hinaus zurückgestuft wird, landet in der SF M (Malus).

Bei Unfallfreiheit erhöht sich die Schadenfreiheitsklasse mit jedem weiteren Jahr um den Wert 1. Eine Rückstufung berechnet sich nach der Schadenanzahl im Versicherungsjahr. Die Höhe der jeweiligen Stufung wird von der Versicherung festgelegt und lässt sich in einer Tabelle nachlesen.

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