Durch die Schadenfreiheitsklasse, auch SF-Klasse genannt, kann Auskunft über die unfall- und schadenfrei gefahrenen Jahre erlangt werden. Diese beeinflusst den Beitrag der Kfz-Versicherung, denn je weniger Schadensfälle dem Autoversicherer gemeldet werden, desto höher ist die Schadenfreiheitsklasse und umso niedriger der jährliche Versicherungsbeitrag.
Die Schadenfreiheitsklasse findet sich auf der letzten Beitragsrechnung des Kfz-Versicherers, kann alternativ jedoch auch eigenständig ermittelt werden.
Es ist nicht aufwendig, den SF-Rabatt innerhalb der Familie zu übertragen. Diese Schritte sind nötig:
Die Versicherungsgesellschaften setzen Fristen zum Übertrag von Schadenfreiheitsklassen. Bei einem herkömmlichen Wechsel liegt die Frist in der Regel bei einem halben Jahr. So kannst du zum Beispiel dein Auto stilllegen und den damit verbundenen SF-Rabatt innerhalb von sechs Monaten an deine Kinder oder Enkel weitergeben, wenn diese eine eigene Autoversicherung nutzen wollen.
In der Regel kann die Schadenfreiheitsklasse noch innerhalb von zwölf Monaten auf ein Familienmitglied übertragen werden, nachdem der bestehende Vertrag gekündigt wurde. Dies ist auch dann möglich, sollte der vorherige Besitzer der SF-Klasse verstorben sein und die Kinder anschließend das Auto erben.
Eine Übertragung der SF-Klasse kann sich aus verschiedenen Gründen anbieten:
Nicht immer ist der Übertrag der SF-Klasse empfehlenswert.
Rabattverlust
Sobald der Rabatt einmal übertragen wurde, verliert der Rabattgeber seinen Rabatt unwiederbringlich!
Es hängt vom jeweiligen Versicherer ab, auf wen die SF-Klasse übertragen werden kann. Grundsätzlich ist ein Übertrag problemlos auf die direkten Angehörigen oder Verwandten möglich:
Je nach Versicherungsgesellschaft wird dieser Kreis erweitert. Bei manchen Versicherern kannst du den SF-Rabatt auch auf folgende Personengruppen übertragen lassen:
Wenn der SF-Rabatt auf diese Personengruppe übertragen werden soll, ist es empfehlenswert, dass Versicherte im Vorfeld genau nachfragen, ob das bei ihrem Versicherer überhaupt möglich ist. Die Einschränkung der Übergabe der SF-Klasse besteht, um Missbrauch zu vermeiden. Insbesondere bei der Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts von Großeltern auf die Enkel ist von großer Bedeutung, wie lange diese schon im Besitz des Führerscheins sind.
Haben Ehepartner zwei Fahrzeuge während ihrer Ehe genutzt, hat ein Ehepartner bei einer Trennung Anspruch auf die Übertragung des SF-Rabatts. Dabei gelten die Regelungen der Versicherung. So muss der Begünstigte regelmäßig Auto gefahren sein und die Übertragung muss zum Beispiel innerhalb einer Frist von sechs bis zwölf Monaten erfolgen.
Voraussetzung, dass eine Übertragung bei getrennten oder geschiedenen Ehe- und Lebenspartnern erfolgt, ist eine klare Zuordnung der jeweiligen Fahrzeuge. Aus diesem Grund birgt der Übertrag des SF-Rabatts bei Scheidungen häufig großes Konflikt- und Streitpotential. Im schlimmsten Fall muss sich ein Ehepartner dann wieder in die niedrigste SF-Klasse einstufen lassen.
Ein Wechsel der SF-Klasse durch Übertragung ist innerhalb der Familie an bestimmte Voraussetzungen gebunden. So ist eine Übertragung nur möglich, wenn die begünstigte Person das Fahrzeug regelmäßig genutzt hat.
Außerdem kann ein Übertrag erst erfolgen, wenn bei der betreffenden Versicherung ein Antrag dafür gestellt wurde. Dieser Antrag kann jedoch innerhalb von sechs bis zwölf Monaten erfolgen.
Grundsätzlich ist ein Übertrag der SF-Klasse nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Vollkasko-Versicherung möglich, da in der Teilkasko-Versicherung in der Regel keine SF-Rabatte vergeben werden. Der Grund dafür: In der Teilkasko macht eine SF-Klasse keinen wirklichen Sinn, da der Versicherungsnehmer auf den versicherten Diebstahl oder Vandalismus nur bedingt Einfluss hat.
Wenn die SF-Klasse innerhalb der Familie weitgegeben wird, hat das verschiedene Konsequenzen. Zum einen verliert die Person, die ihre SF-Klasse abgibt, alle damit verbundenen Rabatte und wird bei einer erneuten Versicherung wieder ganz niedrig eingestuft. Zum anderen kann der Empfänger der SF-Klasse nur so viele schadenfreie Jahre geltend machen, wie er einen Führerschein besitzt.
Eine Übertragung der SF-Klasse kann nicht rückgängig gemacht werden.
Bei einem Übertrag der SF-Klasse können Empfänger und Geber bei unterschiedlichen Versicherungsunternehmen versichert sein. Eine gemeinsame Versicherung ist keine Voraussetzung für den Übertrag. Ein Versicherungswechsel ist somit nicht erforderlich. Er kann jedoch sinnvoll sein, um von günstigeren Tarifen zu profitieren.
Allerdings solltest du darauf achten, welche Rabatttabelle die jeweiligen Versicherer anwenden. Denn es wird kein Schadenfreiheitsrabatt übertragen, sondern lediglich die SF-Klasse. Somit hast du zum Beispiel kein Recht darauf, die gleichen Rabatte nach einem Übertrag zu erhalten wie die Person, die dir die SF-Klasse übertragen hat.
Darauf solltest du beim Übertrag der SF-Klasse achten: