Das solltest du bei der Schadensmeldung immer berücksichtigen
Gib alles wahrheitsgemäß an.
Unterschlage keine Details.
Melde deinen Schaden am besten schon telefonisch und spätestens nach 14 Tagen schriftlich.
Ziehe die Polizei hinzu, wenn es größere Sach- oder auch Personenschäden gibt.
Liefere eine Unfallskizze mit.
24 Stunden Hotline verfügbar
Die meisten Versicherer haben eine Hotline für die Schadensmeldung eingerichtet und sind darüber 24 Stunden täglich erreichbar.
Versicherer e.V. als Alternative
Über den Zentralruf der Versicherer e.V. kannst du Schäden an deinem Auto ebenfalls melden. Wichtige Voraussetzung ist, dass du den Namen sowie die Anschrift der gegnerischen Versicherung oder das Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners kennst. Die Nummer lautet: 0800 / 250 2600.
Wenn du einen Schaden verursacht hast, ist es zunächst wichtig, für die Sicherheit am Unfallort zu sorgen. Erst wenn die Unfallstelle ausreichend gesichert ist, kannst du zur Dokumentation des Geschehens übergehen. Hast du alle Einzelheiten zum Unfall registriert, mögliche Zeugen aufgenommen sowie die Adressen von Beteiligten und deren Versicherungen gesammelt, melde den Schaden unverzüglich an deine Versicherung.
Empfehlenswert ist es, den Versicherer sofort anzurufen. Auf diese Weise erfährt die Versicherung schon sehr früh von dem von dir verursachten Schaden und du kannst erste Details liefern. Ein Anruf kann zudem sinnvoll sein, damit dich die Versicherung über deine Rechte informiert oder Tipps gibt, was noch zu tun ist.
Wichtig ist, dass der Schaden ebenso schriftlich gemeldet wird. Erst dann kann die Versicherung mit der Arbeit beginnen, den Unfallhergang untersuchen und die Schadensregulierung starten. Grundsätzlich gilt: Je früher du den Schaden meldest, desto früher kann die Versicherung mit der Regulierung beginnen.
Manche Versicherungen lassen sich bei der Schadensregulierung gerne etwas Zeit, weil die Regulierung mit Kosten verbunden ist, die sie tragen muss. Die Zeit nutzt die Versicherung, um genau zu ermitteln, welche Posten sie übernehmen muss und ob sie überhaupt zur Schadensregulierung verpflichtet ist.
Folgende Aspekte sollte deine Schadensmeldung beinhalten:
Standard-Unfallbericht bereit legen
Es ist empfehlenswert, immer einen vorgefertigten Standard-Unfallbericht im Auto zu haben. Nach einem Unfall sind die meisten Beteiligten aufgeregt und vergessen viele Details. Im Formular für den Unfallbericht sind alle Aspekte übersichtlich angeordnet und müssen nur noch ausgefüllt werden.
Schadenregulierung selbst beantragen
Achte darauf, dass du die Regulierung des Schadens selbst in die Wege leitest. Ein Schadenservice der gegnerischen Versicherung ist nicht sinnvoll, da diese versuchen wird, im Sinne des Unfallgegners zu handeln. Dadurch können dir Nachteile bei der Regulierung entstehen.
Wenn es zu Streitfällen mit der gegnerischen Versicherung kommt, können Zeugenaussagen oder ein bestätigter Unfallbericht für Abhilfe sorgen. Versuche deshalb nach einem Unfall, mögliche Zeugen zu finden, die dir ihren Namen sowie die Anschrift hinterlassen. Diese Zeugen können auch später von der Polizei oder der Versicherung befragt werden.
Es ist immer sinnvoll, der Schadensmeldung Fotos vom Unfallort beilzulegen. So kann es vorkommen, dass die beschädigten Fahrzeuge schnell von der Straße geräumt werden. Mit deinen Bildern sorgst du dafür, dass die Autoversicherung den Unfallhergang besser nachvollziehen und die Schadensregulierung schneller in die Wege leiten kann.
Schadensregulierung bedeutet im wörtlichen Sinn, dass ein Schaden nach einem Unfall geregelt wird. Diese Regulierung besteht darin, dass eine Versicherung die Kosten, die durch einen Schaden ihres Versicherten entstanden sind, übernimmt. Hierzu zählen Personen- oder Sachschäden.
Mithilfe einer Versicherungspolice wird vertraglich festgelegt, bis zu welcher Höhe die Schadensregulierung erfolgen kann.
Bei einer reinen Haftpflichtversicherung deckt die Kfz-Versicherung die Schäden, die der Versicherungsnehmer an anderen Sachen oder Personen mit seinem Kfz verursacht. Umfasst der Versicherungsschutz eine Teil- oder Vollkasko, trägt die Versicherung auch Schäden am eigenen Auto oder je nach Umfang der Police auch an der eigenen Person sowie Insassen.
Die Versicherung verpflichtet sich zur Regulierung der in der Police festgehaltenen Schadensarten. Im Gegenzug muss der Versicherte ebenfalls seinen Pflichten nachkommen.
Nach einem Unfall muss nicht immer eine Versicherung für die Regulierung aufkommen. Handelt es sich zum Beispiel um geringe Blechschäden, ohne dass Personen zu Schaden gekommen sind, können sich die Unfallgegner auch auf die Zahlung einer bestimmten Geldsumme zur Regulierung des Schadens einigen.
Eine Einigung ohne Versicherung kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn der verursachte Schaden geringer als die zu zahlende Selbstbeteiligung ist. Gleiches gilt für Schäden, die knapp über der Selbstbeteiligung liegen, die Police aber durch eine Änderung der Schadensfreiheitsklasse verteuern würden.
Diese gibt Auskunft über die unfall- und schadenfrei gefahrenen Jahre und beeinflusst den Beitrag der Kfz-Versicherung. Je weniger Schadensfälle gemeldet werden, desto höher ist die Schadenfreiheitsklasse und umso niedriger der Versicherungsbeitrag.
Bei Unfällen mit größeren Schäden oder Personenschäden solltest du auf jeden Fall immer deine Versicherung hinzuziehen, um dich vor hohen Kosten zu schützen, die bei Forderungen der Unfallgegner auf dich zukommen können.
Die Versicherung übernimmt bei der Kfz-Haftpflicht die Schadensregulierung für Schäden, die der Versicherte selbstverschuldet Dritten oder deren Eigentum zufügt. Die Regulierung der Schäden wird bis zur Höhe der vertraglich festgelegten Versicherungssumme übernommen.
Ein Beispiel: Du fährst mit deinem Auto beim Ausparken an einen anderen PKW und zerkratzt den Lack. Meldet der andere Autofahrer den Schaden, übernimmt deine Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung.
Damit die Versicherung die Schäden im Rahmen der Haftpflicht reguliert, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Teil- und Vollkaskoversicherung decken nicht nur Schäden ab, die durch den Versicherten an anderen Personen oder Fahrzeugen entstanden sind, sondern übernehmen auch die Schadensregulierung bei Schäden am eigenen Fahrzeug.
Die Teilkaskoversicherung deckt in der Regel Elementarschäden sowie Schäden durch Wildunfälle und Diebstahl ab. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt zusätzlich Schäden durch Eigenverschulden und Vandalismus. Einige Policen übernehmen sogar die Kosten, wenn der Unfallgegner nicht haftpflichtversichert ist.
Ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflicht sollten Versicherungsnehmer mit Teil- oder Vollkasko nicht zu lange mit der Schadensmeldung warten. Ebenso muss die Versicherung den Schaden anerkennen und davon überzeugt werden, dass kein Vorsatz vorliegt. Ein vorsätzlich herbeigeführter Schaden gilt als Ausschlusskriterium für die Schadensregulierung.
Jeder Versicherungsnehmer ist laut Versicherungsvertragsgesetz dazu verpflichtet, immer die Wahrheit anzugeben und Änderungen sofort zu melden. Für die Schadensregulierung gelten folgende Pflichten:
Keine Unterschlagung oder Falschangaben
Versicherungsnehmer sollten im Schadensbericht keine Informationen unterschlagen oder bewusst falsche Angaben machen. Damit riskieren sie ihren Versicherungsschutz. Im schlimmsten Fall übernimmt die Versicherung den Schaden nicht und es droht zusätzlich eine Anzeige.
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die entstandenen Schäden übernehmen. Dabei kann es sich um viele verschiedene Posten handeln. Mögliche Leistungen, die einem Geschädigten zustehen:
Keine Bagatellschäden
Bagatellschäden werden in der Regel nicht geltend gemacht. Von einem Bagatellschaden wird gesprochen, wenn beispielsweise infolge eines Rangierunfalls oberflächliche Lackschäden an einem Fahrzeug entstehen. In der Regel sind dies Kratzer, Dellen oder Schrammen.
In manchen Fällen kann es vorkommen, dass sich eine Versicherung unverhältnismäßig viel Zeit lässt, um entstandene Schäden zu regulieren. In diesen Fällen haben Verbraucher die Möglichkeit, zu klagen oder von der Versicherung einen Abschlag zu fordern.
Allerdings müssen Verbraucher bis zur Klageerhebung oder Forderung von Abschlägen ein wenig Geduld mitbringen. Versicherungsunternehmen haben die Möglichkeit, bei Unfällen zuerst die Polizeiakten anzufordern sowie Unfälle genau nachzuvollziehen. Üblicherweise sollten diese Prüfungen die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten.
Grundsätzlich gilt: Wenn die Versicherung alle nötigen Erhebungen durchgeführt hat, ist sie zur Zahlung verpflichtet.