Unter Wildwechsel werden allgemein alle Wege gefasst, die von Wildtieren regelmäßig genutzt werden. Da Wildtiere wie Hasen, Rehe oder Füchse einige Wege immer wieder betreten, können Wildwechsel anhand deutlicher Spuren im Wald, auf Wiesen oder an Straßenrändern erkannt werden. Ein Wildwechsel kann manchmal sogar über viele Jahre hinweg genutzt werden. Hirsche oder Wildschweine verwenden diese Wege meist für die Überwindung längerer Distanzen. Für Autofahrer werden Wildwechsel immer dann gefährlich, wenn sie Straßen kreuzen.
Als besonders aktiv gelten Wildtiere vor allem im Herbst, von September bis November, und während der Morgen- und Abenddämmerung. Daher sollten Autofahrer vor allem zwischen 4 und 7 Uhr morgens sowie von 17 bis 23 Uhr wachsam sein.
Wenn der Tag beginnt, begeben sich viele Wildtiere auf Nahrungssuche. Ihr Weg führt sie dann vom geschützten Wald über Wildwechsel zur Äsung auf Wiesenflächen oder Lichtungen. Um nachts wieder geschützt im Dickicht zu verbringen, nutzen Wildtiere die Wechsel zur Rückkehr in den Abendstunden. Verkehrsteilnehmer sollten deshalb vor allem morgens und abends in der Dämmerung besonders wachsam sein. Denn dann ist die Gefahr von Wildwechseln grundsätzlich am höchsten.
Besonders gefährdet sind hier Straßen, die durch Wälder führen. Ebenso sollten Autofahrer aufmerksam sein, wenn sie an Waldrändern oder Lichtungen vorbeifahren. Die Gefahr von Wildwechsel ist übrigens im Herbst am höchsten. In dieser Jahreszeit suchen die Tiere vor dem bevorstehenden Winter verstärkt nach Nahrung.
Verhalten bei möglichem Wildwechsel:
Wird ein Verkehrsschild, das einen Wildwechsel ankündigt, missachtet und mit einer nicht angepassten Geschwindigkeit gefahren, muss mit schwerwiegenden Folgen gerechnet werden. Bereits bei 50 km/h wirkt das 25-fache Gewicht eines Wildtiers bei einem Aufprall auf das Fahrzeug ein.
Wenn ein Wildtier vor deinem Fahrzeug auftaucht, solltest du nur dann bremsen, wenn du damit keinen Auffahrunfall provozierst. Wenn keine Gefahr durch hinter dir fahrende PKW besteht, bremse stark ab. Hupe gleichzeitig und blende ab. So kann das Wild schnell flüchten.
Es ist überlebenswichtig, dass du keinesfalls unkontrollierte Ausweichmanöver startest. Denn dadurch kannst du in den Gegenverkehr geraten oder gegen einen Baum fahren. Wenn du nicht sicher ausweichen oder bremsen kannst, solltet du den Wildunfall kontrolliert eingehen und in Kauf nehmen.
Dies gilt umso mehr bei Kleinwild, zum Beispiel bei Hasen. Ist ein Unfall nicht zu vermeiden, solltest du das Lenkrad sehr gut festhalten. Versuchen Sie, das Tier möglichst seitlich und nicht frontal zu treffen.
Ein Wildunfall ist ein Unfall, der mit einem Wildtier erfolgt. Ob ein solcher Unfall jedoch vom Versicherungsschutz gedeckt wird, hängt unter anderem von der Definition des Begriffs Wildtier in den Versicherungskonditionen ab. Viele Versicherer decken Schäden ab, die durch einen Unfall mit sogenanntem Haarwild geschehen.
Zudem übernehmen manche Versicherungen Wildschäden nur dann, wenn das Auto während des Unfalls in Bewegung war. Läuft ein Tier in ein geparktes Auto, zählt das nicht als Wildunfall. Dieser Schaden ist somit nicht von der Teilkaskoversicherung gedeckt.
Wenn du teilkaskoversichert bist und dein Fahrzeug durch ein Ausweichmanöver beschädigen, muss die Kfz-Versicherung den Schaden nicht übernehmen. Den Schaden durch den Aufprall mit Haarwild übernimmt sie in der Regel.
Deshalb ist das Ausweichen bei Haarwild ebenfalls nicht empfehlenswert. Zudem wiegt der Schaden am eigenen Auto geringer als eine mögliche Lebensgefährdung durch einen Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr oder einem Baum!
Welche Tiere zum Haarwild gehören, wird in §2 des Bundesjagdgesetzes definiert: Es sind beispielsweise Hasen, Rehe, Hirsche, Wildschweine oder Kaninchen. Die Definition gilt jedoch nicht für Elche, Rentiere, Wölfe oder Hühner.
Darüber hinaus zählen in der Regel auch Nutztiere oder Haustiere nicht zur Wildtierdefinition. Unfälle mit diesen Tieren werden deshalb von der Versicherung auch nicht als Wildunfall klassifiziert. Allerdings gibt es einige Versicherer, welche den Versicherungsschutz auch auf alle Tiere oder Nutztiere ausdehnen. Prüfe am besten in deiner Versicherungspolice oder vor dem Vertragsabschluss, welche Definition dein Versicherer für einen Wildunfall ansetzt.
Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko |
---|---|---|
Übernimmt Schäden an anderen Personen und Sachen, die durch den Wildunfall verursacht werden | Übernimmt Sachschäden, die durch Haarwild verursacht werden | Übernimmt alle Schäden am Fahrzeug, unabhängig davon, ob sie durch Zusammenstoß mit Wildtieren oder durch einen Unfall nach einem Ausweichmanöver entstanden sind |
Übernimmt keine Sachschäden am eigenen PKW, die aus einem Wildunfall resultieren | Voraussetzung für die Leistung ist ein Zusammenstoß mit Wildtieren | Übernimmt automatisch Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren aller Art |
Keine Rückstufung in der SF-Klasse | Rückstufung in der SF-Klasse möglich |
In der Teilkaskoversicherung besteht in der Regel für Unfälle mit Haarwild ein ausreichender Versicherungsschutz. Allerdings gilt diese Haftung nur für den Schaden, der durch den direkten Zusammenstoß mit dem Tier verursacht wurde.
Wenn du also aufgrund eines vor dir stehenden Tieres ein Ausweichmanöver starten, was zu einem Schaden an deinem Auto führt, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Eine Ausnahme können Ausweichmanöver bilden, die du zum Schutz von Insassen, anderen Personen oder Sachwerten durchgeführt hast.
Allerdings liegt die Beweislast bei dir. Und der Nachweis, dass das Ausweichmanöver aus den genannten Gründen notwendig war, ist sehr schwer.
Die Teilkaskoversicherung kann außerdem die Leistung verweigern, wenn du einen Zusammenstoß mit einem Tier hattest, das nicht im Versicherungsumfang aufgeführt wird. Somit musst du nach einem Wildunfall zum Beispiel nachweisen können, dass es sich um Haarwild handelt.
Dies wird schwierig, wenn das verletzte Tier geflüchtet ist. Umso wichtiger ist es deshalb auch aus Versicherungsgründen, nach dem Wildunfall den zuständigen Jäger sowie die Polizei zu informieren.
Langsam fahren!
Langsam fahren ist bei Gefahr von Wildwechseln angebracht. Wildtiere mit einem Gewicht von weniger als 20 Kilogramm können bei Fahrgeschwindigkeiten über 90 km/h für ein Aufprallgewicht von mehr als einer Tonne sorgen.
In Deutschland gab es im Jahr 2015 über 263.000 Wildunfälle, die einen Gesamtschaden von über 653 Millionen Euro verursacht haben. Rein rechnerisch registrierten die Kfz-Versicherer jede zweite Minute einen Zusammenstoß mit einem Wildtier.
Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Unfälle mit Rehen, Wildschweinen und anderem Wild um über zehn Prozent. Bei den Zahlen handelt es sich jedoch nur um die gemeldeten Fälle, die Dunkelziffer wird weit höher geschätzt.
Deutschlandweit gibt es unterschiedliche Maßnahmen zur Prävention bei Wildunfällen. Zum einen klären die Versicherer in zahlreichen Infobroschüren über die mögliche Vermeidung von Unfällen mit Wildtieren auf. Zum anderen werden Straßen mit Schutzzäunen versehen oder sogenannte „Grünbrücken“ für Autobahnen oder größere Straßen gebaut.
Diese speziellen Brücken ermöglichen Wildtieren die gefahrlose Querung der Straße. Zugleich werden in manchen Regionen optische Maßnahmen durchgeführt, um das Wild vom Überqueren der Straßen abzuhalten. Da viele Wildarten rotes Licht von Reflektoren an Straßenbegrenzungen nicht wahrnehmen können, sind diese heute häufig mit blauen Reflektoren ausgestattet.
Wir stellen dir 7 wichtige Fragen und entsprechende Antworten vor, die du dir nach einem Wildunfall durch Wildwechsel stellen könntest.
Schalte die Warnblinkanlage ein und stelle das Warndreieck in ausreichendem Abstand von deinem Auto auf. Lege außerdem deine Warnweste an. Wenn es Verletzte gibt, leiste Erste Hilfe und rufe bei gravierenden oder lebensbedrohlichen Verletzungen einen Rettungswagen über die 112.
Melde einen Wildunfall unbedingt bei der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle. Durch den Unfall verletztes Wild kann dann schnell durch einen Förster aufgespürt werden. Ist die Verletzung zu groß und kann nicht mehr geheilt, kann der Förster das Wildtier von seinen Schmerzen erlösen. Wenn möglich, kannst du dir auch die Richtung merken, in welche das verletzte Tier geflüchtet ist. So erleichterst du dem Förster die Arbeit.
Bei der Versicherung musst du melden, dass du einen Wildunfall hattest, damit die Versicherung den Schaden regulieren kann. Als Nachweis dient unter anderem die Wildbescheinigung. Viele Versicherer bieten für einen Wildschaden ein eigenes Formular an, das du ausgefüllt an die Versicherung schicken kannst.
Die Wildbescheinigung ist eine Bestätigung, dass ein Wildunfall erfolgt ist. du kannst vom zuständigen Förster oder dem Jagdpächter eingeholt werden und kostet etwa 20 Euro. Diese stellt einen wirksamen Nachweis über Wildunfallschäden dar und kann bei der Versicherung eingereicht werden.
Wenn möglich, sollten Wildspuren am Auto, zum Beispiel Fellreste, mit einer eigenen Kamera dokumentiert werden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die gesamte Unfallstelle mit Fotomaterial zu dokumentieren. Wird die Polizei verständigt, nehmen die Beamten ebenfalls den Schaden auf. Diese Unfallbescheinigung kannst du deiner Versicherung nachreichen.
Die Aufnahmen von sogenannten Dashcams sind in der Regel in Deutschland nicht als Beweismaterial zugelassen.
Wenn du ein Tier mit deinem Auto verletzt hast, solltest du warten, bis ein Jäger vor Ort ist. Verletzte Wildtiere können panisch werden oder aggressiv. In beiden Fällen ist auch für dich Vorsicht geboten.
Nimm ein überfahrenes Tier auf keinen Fall mit nach Hause. Denn damit erfüllst du den Tatbestand der Wilderei und musst mit einer Strafanzeige rechnen. Tote Tiere dürfen nur von einem Jäger oder dem Straßenamt fachgerecht vom Unfallort entfernt werden. Hast du das Tier angefahren und es konnte flüchten, solltest du den Unfall dennoch einem Jäger melden, damit er sich um das verletzte Tier kümmern kann. Zugleich verhinderst du so, dass du eine Fahrerflucht begehst.
Ermittelt die Polizei nach einem Wildunfall und stellt Strafanzeige wegen Wilderei, weil du das Tier mitgenommen hast, sind vierstellige Bußgelder möglich. Im Extremfall wird Wilderei auch mit einer Haftstrafe belegt. Für Fahrerflucht sind je nach Bundesland Bußgelder von bis zu 1.000 Euro möglich.