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Die Kfz-Versicherung und was man über sie wissen muss

Um sich und andere vor den finanziellen Risiken durch Unfälle zu schützen, dient die Kfz-Versicherung. Sie teilt sich auf in Pflicht- und Wahlversicherungen. Gesetzlich vorgeschrieben für jedes Auto ist die Haftpflicht. Eine Kaskoversicherung und Schutzbriefe hingegen können frei gewählt werden.

Wozu wird die Kfz-Versicherung gebraucht?

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Von jedem Verkehrsteilnehmer geht eine sogenannte Gefährdungshaftung aus. Das bedeutet, dass er durch seine Teilnahme am Straßenverkehr theoretisch dazu in der Lage ist, einen Schaden zu verursachen. Bei einem Unfall können schnell große Summen zustande kommen. Damit ein Unfallgegner bei einem fremdverschuldeten Unfall nicht auf diesem Schaden sitzen bleibt, wenn der Verursacher ihn nicht bezahlen kann, gibt es die Haftpflichtversicherung.

Seit 1939 ist sie in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, Autofahrer vor den finanziellen Risiken durch andere zu schützen. Umgekehrt ist sie aber auch dazu da, den Unfallverursacher vor einem Bankrott zu bewahren. Der größte in Deutschland verursachte Kfz-Haftpflichtschaden betrug 70 Millionen Euro. Das ist ein Risiko, welches für Einzelpersonen nicht zumutbar ist. Deswegen gibt es die Kfz-Versicherung.

Was ist eine Haftpflicht-Versicherung?

Die Kfz-Haftpflicht Versicherung ist neben der Krankenversicherung eine der wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland. Wer ein Auto zulassen möchte, muss mit Hilfe einer EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) nachweisen, dass für das Fahrzeug Haftpflichtschutz besteht. Zwar darf die Versicherungsgesellschaft im Laufe der Fahrzeugnutzung gewechselt werden, dennoch muss fortlaufend Versicherungsschutz bestehen.

Die Kfz-Haftpflicht ist dafür da, Schäden abzudecken, die durch das eigene Fahrzeug bei Dritten entstehen. Die Mindestdeckungssummen sind gesetzlich geregelt und betragen 7,5 Millionen Euro für Personen-, 1,22 Millionen für Sach- und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Die meisten Policen beinhalten jedoch pauschal für alle drei Punkte Summen von je zehn Millionen Euro.

Was ist eine Teilkasko-Versicherung?

Kaskoversicherungen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es gibt jedoch Leasing- und Finanzierungsverträge, in denen der Leasinggeber oder die Bank zum Schutz des Vermögenswertes eine Kaskoversicherung vorschreibt. Die Kasko teilt sich auf in Teil- und in Vollkasko.

Zum Umfang einer Teilkaskoversicherung gehören Diebstahl, Wildunfälle, Elementarschäden (zum Beispiel durch Blitz, Hagel, Überschwemmungen oder Sturm), Marderbisse und nicht selbst verschuldete Glasschäden durch Steinschläge. Üblicherweise wird für die Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung (SB) vereinbart. Das bedeutet, dass im Schadensfall der Versicherungsnehmer bis zu dieser Summe selbst aufkommen muss und alles darüber hinausgehende von der Versicherung übernommen wird.

Es gibt jedoch auch Teilkasko-Verträge ohne Selbstbeteiligung. Bei diesen sind die Prämien oft deutlich höher, dafür werden die Schadenskosten vollständig von der Versicherung bezahlt. Es sei denn, die Schadenshöhe übersteigt den Restwert des Fahrzeugs. Die Versicherungsgesellschaft zahlt maximal bis zu dieser Höhe. Gängige Selbstbeteiligungen für Teilkasko Verträge sind 150 Euro, 300 Euro und 500 Euro. Bei Mietwagen können auch größere Selbstbeteiligungen anfallen. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag.

Was ist eine Vollkaskoversicherung?

Die Vollkaskoversicherung kommt für alle Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle auf, die nicht von einer Teilkaskoversicherung abgedeckt werden. Dazu gehören Parkschäden, Auffahrunfälle und andere Kollisionen, aber auch Vandalismus und Glasschäden, die durch eigenes Zutun entstanden sind.

Ein Ausschluss für die Kaskoversicherung ist Vorsatz. Doch auch bei einer groben Fahrlässigkeit kann die Versicherungsgesellschaft die Auszahlsumme mindern. Zur groben Fahrlässigkeit gehört zum Beispiel Trunkenheit am Steuer oder eine nicht ordnungsgemäß gesicherte Ladung. Wie auch bei der Teilkasko sind bei der Vollkasko Selbstbeteiligungen üblich. Verträge ohne Selbstbeteiligung gibt es in der Regel nicht.

Übliche Summen bei der Vollkasko Selbstbeteiligung sind 500 Euro. Es können aber auch 1.000 Euro, 300 Euro oder nur 150 Euro vereinbart werden. Wieder gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger fällt die Jahresprämie aus.

Was ist ein Schutzbrief?

Neben der Haftpflicht und den Kaskoversicherungen können Fahrzeughalter auch Schutzbriefe nutzen. Diese werden beispielsweise über eine separate Gesellschaft wie dem ADAC, dem ACE oder dem Mobil in Deutschland e.V. abgeschlossen. Es gibt aber auch bei vielen Versicherern die Möglichkeit, einen solchen Schutzbrief im Haftpflichtversicherungsvertrag zu integrieren.

Ein Schutzbrief ist dafür da, dass im Fall einer Havarie ein Abschlepp- oder Pannendienst genutzt werden kann. Der Umfang des Schutzbriefes bezieht sich dabei aber nur auf die Dienstleistung selbst. Für Materialkosten, wie etwa neue Reifen usw. muss der Fahrzeughalter selbst aufkommen. Häufig beinhalten die Schutzbriefe, dass bei Reparaturbedürftigkeit das Abschleppen bis zur nächsten Werkstatt bezahlt wird.

Wie viel kostet eine Kfz-Versicherung?

Versicherung

Die Preise für eine Kfz-Versicherung hängen sowohl vom Versicherungsumfang als auch vom Alter des Fahrers, dem zu versichernden Fahrzeug und dem bisherigen Unfallverlauf ab. Versicherungen für Fahranfänger und Fahrer unter 23 Jahren rufen in der Regel sehr hohe Beiträge auf, während ältere und unfallfreie Versicherungsnehmer einen günstigeren Schutz erhalten.

Die genauen Beiträge einer Kfz-Versicherung berechnen sich aus der Anzahl der schadenfreien Jahre (SF-Klasse), der Typ- und Herstellerschlüsselnummer und den persönlichen Daten des Fahrers. Werden mehrere Fahrer eingeschlossen, gilt das Alter des jüngsten Fahrers. Der Schadenfreiheitsrabatt wird immer für ein Fahrzeug gewährt. Bei mehreren Autos gilt die Zweitwagenregelung.

Als grobe Kfz Versicherung Übersicht lässt sich der Bundesdurchschnitt heranziehen. So geben die Deutschen im Mittel 250 Euro pro Jahr für eine Haftpflicht aus. Bei einer schlechten SF-Klasse (zum Beispiel als Fahranfänger) und einem Auto mit einer ungünstigen Unfallstatistik kann der Beitrag jedoch auch im vierstelligen Bereich liegen.

Für Teilkaskoversicherungen werden in Deutschland durchschnittlich 340 Euro jährlich gezahlt und im Bereich der Vollkaskoversicherung sind es etwa 565 Euro pro Jahr. Ob sich eine Kaskoversicherung bei einer schlechten SF-Klasse lohnt, hängt unter anderem vom Restwert des Autos ab. Ist dieser besonders niedrig, kann ihn der kumulierte Versicherungsbeitrag im Laufe der Jahre übersteigen.

Fazit

Wer ein Auto mit einem hohen Restwert fährt, sollte neben der Haftpflichtversicherung bestenfalls eine Kaskopolice abschließen, um sich vor den finanziellen Kosten durch selbstverschuldete Unfälle sowie Diebstahl, Marderbisse und Umwelteinflüsse zu schützen. Die Kfz-Versicherung dient dazu, für Reparaturen aufzukommen und die Mobilität zu gewährleisten. Je länger ein Fahrzeughalter unfallfrei fährt, desto günstiger werden die Policen.

FAQ

Eine Kfz-Versicherung versichert entweder den Schaden, der durch selbstverschuldete Unfälle an anderen Fahrzeugen entstehen (Haftpflicht) oder die Kosten durch Unfälle am eigenen Fahrzeug (Kasko). Zur Übernahme von Abschleppkosten und für Pannendienste gibt es zusätzlich noch den Schutzbrief.

Eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland verpflichtend. Kaskoversicherungen sind freiwillig. Der Vorteil von ihnen besteht, dass im Schadensfall die Kosten am eigenen Auto auch durch selbstverschuldete Unfälle übernommen werden. Der Vorteil einer Kfz-Versicherung besteht also in der Minimierung des finanziellen Risikos.

Beim Wechsel einer Kfz-Versicherung sind die Fristen für die Kündigung der alten Police zu beachten und die Versicherungsbedingungen des neuen Vertrages. Auch sollte sichergestellt werden, dass bisher erworbene Schadenfreiheitsrabatte (SF-Klassen) übertragen werden.

Eine passende und preisgünstige Police wird am besten über einen Kfz-Versicherung Vergleich ausgewählt. Dieser kann entweder über einen Makler oder eigenständig im Internet angestellt werden. Wichtig für die Wahl sind die Höhe der Beiträge und der Leistungsumfang.

Eine Kfz-Versicherung kann regulär mit Monatsfrist zum Ablauf gekündigt werden. Die Vertragsdauer beträgt in der Regel ein Jahr. Das heißt, dass die Kündigung am letzten Tag des elften Versicherungsmonats erklärt werden muss. Bei einem Sonderkündigungsrecht beträgt die Frist vier Wochen.

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