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Einen Gebrauchtwagen von privat zu kaufen ist häufig günstiger als der Kauf über einen Händler. Allerdings bist du dabei auch weniger abgesichert. Welche Unterschiede es gibt und worauf du achten solltest, verraten wir dir hier.
Pkw-Kaufvertrag gewerblich oder privat – das sind die Unterschiede
Einen Kaufvertrag für einen gebrauchten Pkw mit einem gewerblichen Händler oder einem privaten Verkäufer abschließen? Bevor du eine Entscheidung triffst, solltest du die folgenden Unterschiede kennen.
Jeder gewerbliche Gebrauchtwagenhändler ist zur Gewährleistung verpflichtet. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 12 Monate. Tritt am Fahrzeug ein schwerer Schaden innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Verkauf auf, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Schaden bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden, aber noch nicht ersichtlich war – es sei denn, der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen. Demnach sind ein Motorschaden, eine beschädigte Automatik oder das versagende Schaltgetriebe immer bis zu 12 Monate lang durch die Gewährleistungspflicht des Händlers abgedeckt.
Im Fall eines Schadens hat der verkaufende Händler Gelegenheit zur Nachbesserung. Der Händler darf den Schaden in der eigenen Werkstatt beheben. Erst wenn der zweite Versuch der Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kannst du die Wandlung des Kaufvertrages verlangen. Das bedeutet: Der Händler nimmt den Gebrauchtwagen zurück und erstattet dir den Kaufpreis. Diese zusätzliche Sicherheit kostet dich aber auch mehr Geld: Gebrauchte Pkw beim Händler sind auch aus diesem Grund generell teurer als bei privaten Verkäufern.
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von privat kann der Verkäufer die Gewährleistung hingegen ausschließen, was auch fast immer so gehandhabt wird. In der Folge ist der Gebrauchtwagenkauf von privat ein Stück weit Vertrauenssache. Allerdings kann dies den Verkäufer nicht immer von der Gewährleistung befreien – insbesondere dann, wenn er arglistig oder in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
Pkw-Kaufvertrag von privat: In diesen Fällen haften auch private Verkäufer
In manchen Fällen muss auch eine Privatperson beim Verkauf die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Fahrzeugs gewährleisten. Laut Gesetz (§ 433 Abs. 1 BGB und § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2) muss ein Gegenstand beim Verkauf frei von Sachmängeln und zur gewöhnlichen Nutzung geeignet sein. Ein defektes Bremssystem schließt jedes Fahrzeug von der Teilnahme am Straßenverkehr aus. Aus diesem Grund ist in diesem und ähnlichen Fällen auch der private Verkäufer zur Gewährleistung verpflichtet – selbst, wenn diese im Kaufvertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer wertmindernde Eigenschaften des Gebrauchtwagens verheimlicht hat, beispielsweise einen Unfallschaden. In einem solchen Fall musst du allerdings nachweisen, dass dem Verkäufer der Unfall bekannt war. Hast du den Pkw aus erster Hand gekauft, ist dies relativ einfach, denn dann muss der Unfall dem Verkäufer bekannt sein. Anders, wenn es mehrere Vorbesitzer gibt: Wird bei deinem neuen Gebrauchtwagen eine Unfallreparatur festgestellt, ist es immer eine gute Idee, die letzten Besitzer zu kontaktieren. Wer das ist, steht im Fahrzeugbrief, auch als Zulassungsbescheinigung Teil II bekannt. Außerdem lohnt es sich oftmals, die dem Verkäufer nächste Vertragswerkstatt aufzusuchen. Kannst du nachweisen, dass dem Vorbesitzer der dir verheimlichte Unfallschaden bekannt war, kannst du eine Wertminderung geltend machen. Der Verkäufer muss dir dann einen Teil des Kaufpreises rückerstatten, auch wenn der Unfallschaden fachgerecht repariert wurde.
Pkw-Kaufvertrag zwischen Privatpersonen: Diese Inhalte dürfen nicht fehlen
Im Prinzip ist es möglich, ein Auto ohne jeglichen schriftlichen Vertrag, quasi per Handschlag, zu verkaufen. In solchen Fällen gelten generell die gesetzlichen Bestimmungen des BGB. Wird der Kauf schriftlich fixiert, sollte der Vertrag einer Form folgen. In erster Linie sind die Personalien von Käufer und Verkäufer zu nennen. Außerdem sollten im Vertrag enthalten sein:
Klare Identifikation des Pkw: Typenbezeichnung, Fahrgestellnummer, Farbe des Autos, Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II, Datum der Erstzulassung, Datum der nächsten Hauptuntersuchung
Zustandsbeschreibung des Pkw
Kaufpreis, Zahlungsart & Zeitpunkt der Geldübergabe
Datum und Uhrzeit des Vertragsschlusses
eventuelle Nebenabreden, z.B. welches Fahrzeugzubehör wird mitverkauft
Unterschrift von Käufer und Verkäufer
Kaufvertrag für Gebrauchtwagen: Muster für Privatpersonen
Standardisierte Pkw-Kaufverträge für den Verkauf von Gebrauchtwagen aus privater Hand findest du zum Download im Internet. Diese Verträge werden auch als fertig ausgedruckte Formulare von Buchhändlern, Schreibwarengeschäften oder vom Händler für Autozubehör angeboten. Allerdings haben diese Art Verträge oftmals einen entscheidenden Nachteil: Diese Verträge werden manchmal so formuliert, dass sie die Position des Verkäufers stärken.
Besser ist es, inhaltlich ausgewogene Kaufverträge zu nutzen. Einen solchen solltest du mit dir führen, wenn du einen Gebrauchtwagen von privat kaufen möchtest. Solche Verträge gibt es zum praktischen Download online: Mit dem kostenlosen AutoScout24-Muster-Kaufvertrag sind Käufer und Verkäufer eines Gebrauchtwagens auf der sicheren Seite.
Fündig werden kannst du im Kleinanzeigenteil einer Tageszeitung oder im kostenfreien Wochenblatt für deine Region. Dies hat den Vorteil, dass du im Normalfall nur Angebote lesen wirst, die aus deiner Umgebung stammen.
2. Online-Portale bieten Gebrauchtwagen von privat und Händlern
Darunter finden sich oftmals Fahrzeuge, die aus dem Leasing stammen. Einige Leasingnehmer lösen ihr Leasingfahrzeug ab, um es privat zu verkaufen. So können sie einen höheren Erlös erzielen, als im Leasingvertrag als Ablösesumme zum Vertragsende festgelegt wurde. In der Regel handelt es sich hierbei um sehr gut gepflegte Gebrauchtwagen.
Oft in gutem Zustand: Leasingrückläufer
Generell sind Leasingrückläufer in einem besseren Zustand, als es bei normalen Gebrauchtwagen üblich ist. Grund dafür ist, dass die Leasingnehmer Vertragsstrafen ausschließen wollen. Deshalb weisen Leasingrückläufer fast immer ein tadellos geführtes Serviceheft auf und haben zumeist weniger Kilometer auf dem Tacho.
3. Gebrauchtwagenmärkte
Insbesondere in Großstädten und Metropolen werden zumeist am Wochenende auf ungenutzten Großparkplätzen Märkte für gebrauchte Autos organisiert. Hier finden sich Autos jeder Größe, Klasse und zu fast jedem Preis. Allerdings genießen diese Märkte keinen guten Ruf. Grund dafür ist, dass immer wieder Unfallwagen von Hobbybastlern repariert und auf diesen Märkten als unfallfreie Gebrauchtwagen zum Verkauf stehen. Es kommt mitunter vor, dass zur Reparatur verwendete Teile aus einem Diebstahl stammen oder der gesamte Wagen gestohlen ist und mit gefälschten Fahrzeugpapieren angeboten wird. Deshalb ist auf derartigen Automärkten besondere Vorsicht geboten.
4. Nachfrage bei Autohäusern
Bist du auf der Suche nach einer bestimmten Automarke oder einem bestimmten Modell, solltest du bei den Verkäufern des nächsten Autohauses nach einem Gebrauchtwagen fragen. Oftmals kennen die einen Neuwagenkunden, der auf seinen brandneuen PKW wartet und dann sein bisheriges Auto verkaufen will. So erhältst du mit etwas Glück die Möglichkeit, einen Gebrauchtwagen von privat zu kaufen, bevor dieser überhaupt auf den Markt kommt.
Gebrauchtwagen besichtigen und Probefahren: Darauf solltest du achten
Nur wenn du gute technische Kenntnisse besitzt und dich mit Autos auskennst, solltest du allein einen gebrauchten PKW von privat besichtigen. Es ist generell immer besser, eine zweite, fachkundige Person mitzunehmen. Außerdem ist es wichtig, dass du dich bei Kauf des Autos aus zweiter Hand nicht von Gefühlen leiten lässt. Versuche, den Autokauf so analytisch und sachlich anzugehen, wie es möglich ist.
Glänzender Lack und super sauberer Innenraum: Lass dich vom schönen Schein nicht täuschen
Ein glänzender Lack und eine strahlend sauberer Innenraum können den Preis für einen Gebrauchtwagen leicht nach oben treiben. Aber Achtung: So schön ein solch gepflegtes Auto auch ist, lasse dich dadurch nicht vom technischen Zustand des Gebrauchtwagens ablenken.
Du möchtest privat einen Pkw-Kaufvertrag abschließen? Dann lass dich nicht von einem glänzenden Lack und einem strahlend sauberen Innenraum blenden. Eine tolle Optik kann den Preis für einen Gebrauchtwagen schnell nach oben treiben. Untersuchungen haben gezeigt, dass eine optische Frischkur beim Gebrauchtwagen je nach Alter und Typ schnell vierstellige Beträge ausmachen kann. Sie darf aber nicht mit einer guten Gesamtqualität bzw. einem guten technischen Zustand gleichgesetzt werden.
Technische Mängel feststellen und Gesamtzustand des Gebrauchtwagens ermitteln
Bevor du privat einen Kaufvertrag für einen Pkw abschließt, ist unbedingt ein technischer Check durchzuführen. Folgende Möglichkeiten stehen dir zur Verfügung:
Die ADAC-Stützpunkte bieten einen solchen Service speziell für den Gebrauchtwagenverkauf an.
Ist kein solcher Stützpunkt in deiner Nähe, kannst du einen Vertragssachverständigen des ADAC beauftragen. Die Adressen sind über den Automobilclub erhältlich.
Alternativ stellst du den Gebrauchtwagen einfach beim TÜV vor und lässt ihn dort abnehmen. Im günstigsten Fall hat dein neuer Gebrauchtwagen gleich zwei weitere Jahre TÜV und du kannst sicher sein, dass das Fahrzeug technisch in Ordnung ist.
Eine weitere Möglichkeit ist die Vorführung des PKW bei der nächsten Vertragswerkstatt der Automarke oder bei einer Kfz-Werkstatt deines Vertrauens.
Die Fahrt zur technischen Überprüfung ist zugleich deine Probefahrt. Immer häufiger verlangen auch private Autoverkäufer, dass dafür ein Vertrag abgeschlossen wird, um bereits im Vorfeld die Haftung bei einem eventuellen Unfall zu klären. Auch derartige Verträge über Probefahrten gibt es online, zum Download beim ADAC.
Einen Gebrauchtwagen von privat kaufen: Kaufvertrag, Anmeldung und Versicherung
Wichtig ist: Lasse dir immer den Empfang des Geldes quittieren. Kannst du keine Empfangsbestätigung des Kaufpreises vorweisen, gilt das Fahrzeug als nicht bezahlt und ist somit weiterhin Eigentum des Verkäufers.
Hast du deinen neuen Gebrauchtwagen gefunden und bist mit dem Verkäufer über den Preis einig, folgen der Abschluss des Privat-Kaufvertrages für den Pkw sowie die Bezahlung. Ist der Kaufvertrag unterschrieben, bezahlst du dein neues Gebrauchtfahrzeug entweder durch Sofortüberweisung oder in bar. Wichtig ist: Lasse dir immer den Empfang des Geldes quittieren. Kannst du keine Empfangsbestätigung des Kaufpreises vorweisen, gilt das Fahrzeug als nicht bezahlt und ist somit weiterhin Eigentum des Verkäufers. Vergewissere dich darüber hinaus, dass dir der Verkäufer folgende Unterlagen aushändigt:
die Zulassungsbescheinigung Teil II, also den Fahrzeugbrief
Um ein abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug auf deinen Namen anzumelden, benötigst du lediglich den Fahrzeugbrief und die Versicherungsbestätigung. Ein Fahrzeug darf bis zu 84 Monate – also volle sieben Jahre – abgemeldet sein, um es erneut nur mit dem Fahrzeugbrief und der Versicherungsbestätigung anzumelden. Erst danach verlangen die Zulassungsstellen eine vorherige Einzelabnahme und es muss ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt werden. Bei einem zugelassenen Auto verlangt die Behörde auch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Gerade in Großstädten und Metropolen wie Berlin, Frankfurt, Hamburg oder München sind die Zulassungsstellen häufig überlastet. Es kann mehrere Tage in Anspruch nehmen, um eine Ummeldung durchzuführen. Mit Einverständnis des Verkäufers solltest du dann einen Zulassungsservice mit dem bürokratischen Akt beauftragen. Diese Profis in Sachen Fahrzeugzulassung und -ummeldung bieten ihre Dienste in Großstädten bereits ab 15 bis 20 Euro je Meldeverfahren an.
Fahren ohne Zulassung: Ist das erlaubt?
Du darfst mit einem abgemeldeten Auto zur Anmeldung zur Zulassungsstelle und, wenn notwendig, auch zum TÜV fahren.
Den neuen Gebrauchtwagen kostengünstig, aber optimal versichern
Solange der privat gekaufte Gebrauchtwagen noch auf den Namen des Vorbesitzers zugelassen ist, so lange haftet auch dessen Versicherung für Schäden, die bei einem eventuellen Unfall entstehen. Deshalb ist es wichtig, den Gebrauchtwagen nach dem Verkauf so schnell wie möglich auf den neuen Besitzer umzumelden.
Zur Um- oder Anmeldung ist eine sogenannte Versicherungsdoppelkarte notwendig. Diese Bescheinigung im Postkartenformat sichert den Versicherungsschutz für das Auto zu, zumindest so lange, bis ein ordentlicher Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.
Wenn du dich bereits im Vorfeld mit der Versicherung für das gebrauchte Automobil beschäftigst, lässt sich mitunter viel Geld sparen. Wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist, lohnt sich eine Vollkaskoversicherung in der Regel nicht mehr; bei hochwertigen Modellen gilt fünf Jahre als Faustregel. Insbesondere beim Autokauf von einem privaten Verkäufer lohnt sich mitunter eine Gebrauchtwagengarantie.
Dabei lohnt sich ein detaillierter Vergleich der Versicherungen, denn die Leistungen sind oft sehr unterschiedlich – und damit auch die Prämien. So schließen beispielsweise einige Versicherer eine Entschädigung aus, wenn das Auto in einem Überschwemmungsgebiet durch eine Flutkatastrophe verloren ging oder beschädigt wurde. Hier heißt es also, das Kleingedruckte lesen, um die beste Versicherung mit optimalen Leistungen zu ermitteln.
Fazit: Gebrauchtwagen von privat sicher kaufen
Überlegst du, dir ein gebrauchtes Auto zu kaufen, stehen dir zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Du gehst den Pkw-Kaufvertrag mit einem gewerblichen oder privaten Verkäufer ein. Der Kauf über den Händler ist meist etwas teurer, bietet dir jedoch auch mehr Sicherheit.
Doch auch über privat ist es möglich, einen sicheren Kauf abzuschließen. Dafür ist in erster Linie eine gute Vorbereitung nötig: Bitte eine Person deines Vertrauens, die sich gut mit Autos auskennt, das Auto mit dir zu besichtigen. Du solltest unbedingt eine Probefahrt machen und einen technischen Check durchführen lassen, um eventuelle Mängel festzustellen, bevor du die Summe überweist. Seid ihr euch einig geworden, ist es sinnvoll, einen Kaufvertrag zu unterschreiben – auch, wenn das nicht Pflicht ist. In jedem Fall solltest du dir die Zahlung quittieren lassen: Hast du dafür keinen Nachweis, hat der Kauf rechtlich nicht stattgefunden.
FAQ zum Thema Pkw-Kaufvertrag von privat
Bei einem privaten Gebrauchtwagenkauf dürfen folgende Informationen im Kaufvertrag nicht fehlen:
Personalien von Käufer und Verkäufer
Klare Identifikation des Pkw: Typenbezeichnung, Fahrgestellnummer, Farbe des Autos, Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II, Datum der Erstzulassung, Datum der nächsten Hauptuntersuchung
Zustandsbeschreibung des Pkw
Kaufpreis, Zahlungsart & Zeitpunkt der Geldübergabe
Datum und Uhrzeit des Vertragsschlusses
eventuelle Nebenabreden, z.B. welches Fahrzeugzubehör wird mitverkauft
Unterschrift von Käufer und Verkäufer
Die Formulierung “gekauft wie gesehen” bedeutet, dass der Käufer das Fahrzeug mit den offensichtlichen Mängeln gekauft hat, mit denen er es gesehen hat – unabhängig davon, ob sie ihm aufgefallen sind oder nicht. Treten jedoch nach dem Kauf versteckte Mängel auf, die nicht zumutbar von einem Laien erkennbar waren oder die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat, kann sich der Käufer auf die Gewährleistungsrechte berufen.