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Autogarantie bei Neu- und Gebrauchtwagen

Herstellergarantie, Gewährleistung, Sachmängelhaftung, Gebrauchtwagengarantie? Wer als Autokäufer auf Nummer sicher gehen will, wird mit einigen Begrifflichkeiten konfrontiert. Wir bringen Licht ins Dunkel – wie bist du als Käufer wann abgesichert?

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Die Gewährleistung, oder Sachmängelhaftung, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftung für Sachmängel, die bereits beim Verkauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens vorlagen. Eine Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung von Herstellern oder Händlern auf bestimmte Fahrzeugteile.

Die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) gilt für zwei Jahre, kann aber vom gewerblichen Verkäufer eines Gebrauchtwagens vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Anders sieht das beim privaten Verkauf aus. Ein Privatverkäufer muss für Sachmängel nicht haften, wenn er dies vertraglich komplett ausschließt. In unserer Kfz-Vertragsvorlage ist der Ausschluss schon abgebildet, sodass du dich als Verkäufer diesbezüglich um nichts mehr kümmern musst.

Garantien wiederum kennt man zum einen von der Herstellergarantie bei Neuwagen. Doch auch wer einen Gebrauchtwagen kaufen möchte, bekommt vom Händler oft eine Gebrauchtwagengarantie beim Kauf angeboten. Gerade bei Gebrauchtwagen sind Garantien ein Kaufargument, da sie dem Käufer eine zusätzliche Sicherheit für die erste Zeit des Autobesitzes geben. Allerdings kosten sie oft extra und decken nicht alle Mängel ab. Die genauen Bedingungen und den Umfang der Garantie nimmst du daher vor Vertragsabschluss am besten genau unter die Lupe.

Welche Garantie steht mir bei Gebrauchtwagen/Neuwagen zu?

Gesetzlich gibt es keine Garantiepflicht, sodass dir per se auch keine zusteht. Für Mängel, die erwiesenermaßen beim Verkauf bereits vorlagen, hat der Gesetzgeber bereits die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) festgelegt. Wenn es um Garantien geht, fallen oft die folgenden Stichworte:

  • Neuwagengarantie/Herstellergarantie
  • Lackgarantie
  • Durchrostungsgarantie
  • Gebrauchtwagengarantie
  • Anschlussgarantie/Garantieverlängerung

Hersteller geben beim Kauf eines Neuwagens großzügige Garantien, eine sogenannte Neuwagengarantie oder Herstellergarantie. Diese liegen im Schnitt bei 2-5 Jahren, je nach Hersteller mit oder ohne Kilometerbeschränkung. Hinzu kommt die Lackgarantie mit ca. 2-5 Jahren, Durchrostungsgarantien haben hersteller- und modellabhängig Laufzeiten von bis zu 12 Jahren. Beim Gebrauchtwagenkauf gewähren gewerbliche Verkäufer meist eine Gebrauchtwagengarantie, die entweder schon im Kaufpreis enthalten ist oder hinzugekauft wird. Mit einer Anschlussgarantie bzw. Garantieverlängerung kann eine bestehende Garantie noch einmal um verschiedene Laufzeiten verlängert werden.

Was bietet eine Gebrauchtwagengarantie?

Die meist einjährigen Garantien von Händlern können sehr unterschiedlich ausfallen. Was sie oft gemeinsam haben: Verschleißteile wie Bremsbeläge, Kupplung oder Reifen bei Gebrauchtwagen sind zumeist von der Garantie ausgenommen. Manche Garantien beinhalten sogar Mobilitätsgarantien oder ein Umtauschrecht, andere umfassen nur bestimmte Bauteile. Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Garantie ist in der Regel die vorschriftsmäßige Wartung des Fahrzeugs in einer Fachwerkstatt.

Mangel: Garantiefall oder Sachmängelhaftung?

Die Sachmängelhaftung sieht im Fall eines Mangels folgende Rechte des Käufers vor: Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Kaufpreisminderung, Rücktritt vom Kauf. Bei einer Garantie gibt es hier weniger Möglichkeiten, weshalb auf Seiten des Verkäufers zuerst oft vom Garantiefall die Rede ist. Jedoch haben die Rechte aus der Sachmängelhaftung neben der Garantie Bestand. Prüfe also erst, ob die Sachmängelhaftung/Gewährleistung greift. Bedenke aber, dass diese nur für einen Sachmangel gilt, der schon beim Kauf bestand. Nachweisen musst du als Käufer das ab dem siebten Monat nach Autokauf, in den ersten sechs Monaten steht der Verkäufer in der Beweispflicht. Eine Garantie gilt darüber hinaus auch für Mängel, die innerhalb der Garantiezeit auftreten, falls sie nicht von der Garantie ausgeschlossen wurden.

Tipp: Bei Mangel zuerst Gewährleistung prüfen

Prüfe beim Auftreten eines Mangels, ob dieser unter die Sachmängelhaftung oder die Garantie fällt. Ersteres ist oft besser, da hier keine Selbstbeteiligung gegeben ist.

Garantie beim privaten Autoverkauf

Ein privater Verkäufer muss dir keine Garantien geben und wird das in der Regel auch nicht tun. Macht ein Verkäufer aber im Hinblick auf Eigenschaften des Fahrzeugs irgendwelche Garantiezusagen, haftet er im Fall der Fälle auch dafür. Gerade vertraglich vereinbarte Wendungen wie „technisch einwandfrei“ oder „100% in Ordnung“ können, streng ausgelegt, in diesem Zusammenhang eine Garantiezusage des Verkäufers darstellen. Für arglistig verschwiegene Mängel haftet der private Verkäufer jedoch in jedem Fall, sofern nachweisbar.

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Häufig gestellte Fragen

Hier kommt es darauf an, welche Garantie gemeint ist. Eine Gebrauchtwagengarantie vom Händler erlischt nach der vertraglich vereinbarten Laufzeit, das ist mindestens ein Jahr. Die Neuwagengarantie ist auf eine herstellerabhängige Laufzeit befristet, das können 2 bis 7 Jahre sein. Die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung) wiederum erlischt nach 12 oder 24 Monaten und gilt in der Regel für den gewerblichen Verkauf, da sie beim Privatverkauf vertraglich ausgeschlossen werden kann.

Beim Privatverkauf sind Garantien unüblich. Du kannst aber separat für ein paar hundert Euro im Jahr eine Police abschließen. Online findest du etliche Angebote, vergleiche hier gründlich die Bedingungen, Leistungsumfänge, Kosten und den Selbstbehalt.

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