Die Kfz- wie auch die CO2-Steuer zielen beide darauf ab, den CO2-Ausstoß zu besteuern und den Kauf umweltfreundlicher Autos zu fördern. Sie tun dies jedoch auf unterschiedliche Weise und mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
1. Zweck Die Kfz-Steuer ist eine Abgabe, die Fahrzeughalter in vielen Ländern tätigen müssen, um ihre Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nutzen zu dürfen. Sie dient als finanzielle Gegenleistung für die Nutzung der Infrastruktur und zur Umsetzung umwelt- und verkehrspolitischer Ziele. Ziel der Kfz-Steuer ist es, Anreize für den Kauf umweltfreundlicherer Fahrzeuge zu setzen und den Straßenverkehr insgesamt zu regulieren. Besitzer von 2024 erstmals zugelassenen E-Autos profitieren noch bis Ende 2030 von einer Kfz-Steuerbefreiung.
2. Berechnung Die Höhe der Kfz-Steuer wird in der Regel anhand verschiedener Faktoren wie beispielsweise dem Fahrzeugtyp, CO2-Ausstoß, Hubraum und der Schadstoffklasse berechnet.
3. Erhebung Die Steuer wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) festgesetzt und durch den Zoll eingezogen. Fahrzeughalter erhalten vom Zoll einen Steuerbescheid und die Zahlung erfolgt in der Regel jährlich.
1. Zweck Die CO2-Steuer zielt darauf ab, die Emission von CO2 und anderen Treibhausgasen zu reduzieren. Sie soll Anreize schaffen, um den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu senken und den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen zu fördern.
2. Berechnung Die CO2-Steuer wird nicht direkt von den Fahrzeughaltern erhoben, sondern von den Unternehmen, die fossile Brennstoffe wie Benzin und Diesel in den Markt bringen. Die Steuer kann jedoch indirekt an die Verbraucher weitergegeben werden, beispielsweise durch höhere Preise an der Zapfsäule.
3. Erhebung Die CO2-Steuer wird im Rahmen des nationalen Emissionshandels erhoben. Die Unternehmen müssen für den Verkauf fossiler Brennstoffe Emissionsrechte erwerben, deren Preis sich nach dem aktuellen CO2-Preis richtet.
Erhöhungen der Kfz-Steuer und CO2-Steuer wirken sich unterschiedlich aus. Erstere sind auf dem Steuerbescheid zu finden, zweitere an der Preisanzeige der Zapfsäule.
Autofahrende können aufatmen: Nachdem es im Jahr 2021 einige Veränderungen rund um die Kfz-Steuer gab, kommt es im Jahr 2024 zu keinen weiteren Erhöhungen und die Steuerlast bleibt gleich.
Der Bund koppelt die Kfz-Steuer auch weiterhin an Hubraum, Motor, Zulassungsdatum und CO2-Ausstoß. Seit 2021 wird vor allem der CO2-Ausstoß stärker gewichtet. Das bedeutet, dass besonders die Spritfresser unter den Neuwagen teurer sind. Das soll dazu bewegen, beim Autokauf eine Entscheidung in Richtung emissionsarme oder -freie Fahrzeuge zu treffen. Neuwagen mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 95 g/km werden sogar mit einer Steuerermäßigung von 30 Euro belohnt.
Kfz-Steuer 2021 betrifft Neuzulassungen
Die angepasste Kfz-Steuer aus 2021 gilt nur für Neuzulassungen. Bereits zugelassene beziehungsweise gebrauchte Fahrzeuge betraf und betrifft die Änderung auch 2023 nicht. Neue Elektrofahrzeuge sind weiterhin für eine Dauer von zehn Jahren von der Steuer befreit.
Wessen Auto vor den Änderungen 2021 bereits Kfz-besteuert wurde, fällt demnach weiterhin nicht unter das abgeänderte Preisprinzip. Auch beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs gilt die neue Kfz-Steuer nicht, da das Auto vorher bereits mindestens einmal zugelassen war.
Entsprechend gilt weiterhin die alte Steuer-Variante in zwei Euro-Schritten pro g/km zuzüglich des Sockelbetrags je nach Hubraum und Motorart. Beide Werte, Hubraum und CO2-Emission, lassen sich dem Zulassungsbescheinigung Teil eins entnehmen.
Aus- oder nachrechnen lässt sich die Kfz-Steuer ganz einfach mit dem Kfz-Steuer-Rechner von AutoScout24.
Die für den 1. Januar 2023 geplante Erhöhung der CO2-Preise wurde vom Bund für das Jahr 2023 ausgesetzt. Grund dafür waren die enorm angestiegenen Energiekosten, die die Einwohner Deutschlands seit Monaten belasteten. Angedacht war, die in 2022 erhöhte Bepreisung von 30 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2023 erneut auf 35 Euro pro Tonne CO2 anzuheben.
Am 15. Dezember 2023 wurde im Bundestag im Hinblick auf die sich entspannenden Energiepreise eine Erhöhung des CO2-Preises für 2024 beschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 steigt daher der CO2-Preis pro Tonne CO2-Ausstoß auf 45 Euro. Laut der Bundesregierung soll der Preis im kommenden Jahr auf 55 Euro steigen. Auf die Kfz-Steuer hat der Anstieg der CO2-Steuer bzw. des CO2-Preises 2024 keine direkten Auswirkungen. Allerdings können die Fahrzeughalter mit höheren Kosten an der Tankstelle rechnen und so indirekt die Erhöhung der CO2-Steuer zu spüren bekommen.
Seit einigen Jahren bleibt der vom Hubraum abhängige Sockelbetrag in Höhe von zwei Euro für Benziner und 9,50 Euro für Diesel pro angefangene 100 cm3 gleich. Hinzu kommt die emissionsabhängige Komponente. Sie wird für Neuzulassungen seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr in Schritten von zwei Euro berechnet, sondern gestaffelt. Dies führt seit drei Jahren dazu, dass die Steuer überproportional teurer wird, je höher der Ausstoß des eigenen Fahrzeugs ist. Die Kostenentwicklung siehst du in dieser Tabelle auf einen Blick:
CO2-Ausstoß | Kosten je g/km |
---|---|
bis 95 g/km | 0 € (alt*: 0,00 €) |
von 96 g/km bis 115 g/km | 2,00 € (alt: 2,00 €) |
von 116 g/km bis 135 g/km | 2,20 € (alt: 2,00 €) |
von 136 g/km bis 155 g/km | 2,50 € (alt: 2,00 €) |
von 156 g/km bis 175 g/km | 2,90 € (alt: 2,00 €) |
von 176 g/km bis 195 g/km | 3,40 € (alt: 2,00 €) |
ab 196 g/km | 4,00 € (alt: 2,00 €) |
Sockelbetrag pro angefangene 100 ccm | Benziner: 2,00 €, Diesel: 9,50 € |
*Erstzulassung ab 2014, für frühere Erstzulassungsdaten gelten teils höhere CO2-Freibeträge
Die Fälligkeit der Kfz-Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann je nach Land und Gesetzgebung unterschiedlich sein. In der Regel muss die Kfz-Steuer jedoch regelmäßig gezahlt werden, um das Fahrzeug legal auf öffentlichen Straßen nutzen zu können.
In einigen Ländern erfolgt die Kfz-Steuerzahlung jährlich, während sie in anderen Ländern monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich fällig sein kann. Oft wird die Kfz-Steuer in Verbindung mit der Zulassung oder der Verlängerung der Fahrzeugregistrierung eingezogen. Es ist wichtig, die Fristen im Auge zu behalten, um mögliche Strafen oder Sanktionen zu vermeiden.
In Deutschland ist die Fälligkeit der Kfz-Steuer abhängig von der Zulassungsbehörde und dem Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs. Grundsätzlich wird die Kfz-Steuer im Voraus für einen bestimmten Zeitraum festgesetzt und ist daher vor Beginn dieses Zeitraums zu begleichen.
Für die Erhebung der Steuer müssen Autohalter nicht selbst tätig werden. Wer ein Fahrzeug bei einer örtlichen Zulassungsstelle auf den eigenen Namen an- oder ummeldet, erlaubt der Zulassungsstelle die Zusendung der Daten an den Zoll. Der Zoll erstellt im Nachhinein einen Steuerbescheid, der nach etwa zwei Wochen beim Fahrzeughalter eintrifft. Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen richtet sich die Fälligkeit der Kfz-Steuer nach dem Monat der Erstzulassung. Die Steuer wird für ein volles Jahr im Voraus erhoben und ist jeweils zum Monatsersten fällig. Beispielsweise ist die Kfz-Steuer für ein Fahrzeug, das im Mai erstmals zugelassen wurde, jährlich zum 1. Mai zu entrichten.
Es ist wichtig, die Fristen zur Zahlung der Kfz-Steuer einzuhalten, da bei Nichtzahlung Sanktionen drohen können, wie beispielsweise Verzugszinsen oder die Stilllegung des Fahrzeugs.
Die Kfz-Steuer wird in der Regel jährlich erhoben und es besteht normalerweise keine Möglichkeit, zwischen verschiedenen Zahlungsmodalitäten zu wählen, es sei denn, die Steuerhöhe überschreitet einen bestimmten Betrag.
Wenn der jährliche Zahlbetrag für ein Fahrzeug beispielsweise:
Es ist jedoch zu beachten, dass bei den nicht-jährlichen Zahlungsweisen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand beim Zoll entsteht, weshalb eine extra Gebühr erhoben wird.
Für die halbjährliche Zahlungsweise wird ein Aufschlag von drei Prozent auf den jährlichen Zahlbetrag berechnet, während bei der vierteljährlichen Zahlungsweise ein Aufschlag von sechs Prozent erhoben wird.
Für die regelmäßige Zahlung der Kfz-Steuer stehen Fahrzeughaltern in Deutschland verschiedenste Optionen zur Verfügung:
Auch wenn einige Fahrzeughalter die Kfz-Steuer vielleicht als weniger angenehmen Teil des Autofahrens empfinden, bringt sie doch auch Gutes mit sich. Sie kann beispielsweise als Instrument zur Umsetzung umwelt- und verkehrspolitischer Ziele dienen. Indem Fahrzeuge mit höheren Schadstoffemissionen höhere Steuern zahlen müssen, werden Anreize für den Kauf umweltfreundlicherer Fahrzeuge geschaffen und ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Die Kfz-Steuer unterstützt damit die Förderung einer nachhaltigen Mobilität und den Übergang zu umweltfreundlicheren Fortbewegungsmitteln.
Ob und wie sich die Kfz-Steuer mit der wachsenden Beliebtheit von E-Mobilität verändern wird, bleibt abzuwarten. Für das Jahr 2024 müssen Autohalter sich vorerst keine Gedanken um eine Erhöhung oder Senkung der Kfz-Steuer machen. Lediglich die indirekten Auswirkungen der 2024 erhöhten CO2-Steuer auf die Spritpreise führen zu einer höheren finanziellen Belastung, da das Tanken teurer wird.