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Fokus: Fahranfänger
Fokus: Fahranfänger

Begleitetes Fahren: So funktioniert es

Um Fahranfängern zu ermöglichen, erste Fahrpraxis zu sammeln, gibt es die Option für „Begleitetes Fahren ab 17“. Was das für die Begleitpersonen und Führerscheinneulinge bedeutet, verrät dieser Ratgeber.

Was ist „Begleitetes Fahren ab 17“?

Begleitetes Fahren

Durch die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ (abgekürzt BF17 oder auch Führerschein mit 17 genannt) kann das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B (Pkw) und BE (Pkw mit Anhänger) auf 17 Jahre gesenkt werden. Dies ist jedoch mit der Auflage verbunden, dass der Pkw bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur in Begleitung einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten „verkehrs zuverlässigen“ Person gefahren werden darf. Diese Begleitperson ist jedoch nicht für die weitere Fahrausbildung zuständig, sondern ist lediglich Ansprechpartner für die jungen Fahranfänger und soll Ratschläge und Hinweise geben.

Ab wann kann man sich für „Begleitetes Fahren“ anmelden?

Bereits sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres können sich Fahranfänger in einer Fahrschule zur Fahrausbildung für die Klasse B (Pkw) oder BE (Pkw mit Anhänger) anmelden und einen entsprechenden Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dabei trägt der frisch gebackene Fahrschüler die Begleitpersonen direkt im Antrag oder auf einem Zusatzformular ein. Gut zu wissen: Es ist jederzeit möglich, nachträglich noch zusätzliche Begleitpersonen eintragen zu lassen.

Nachdem die reguläre Ausbildung in der Fahrschule absolviert ist, kann die übliche Führerscheinprüfung für die Klasse B bzw. BE abgelegt werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Ob Führerschein mit 16 oder 17 – folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Gültiger Ausweis inklusive Meldebescheinigung
  • Biometrisches Passfoto
  • Bescheinigung eines absolvierten Erste-Hilfe-Kurses
  • Bescheinigung eines bestandenen Sehtests (nicht älter als 2 Jahre)
  • Anmeldebestätigung der Fahrschule
  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
  • Antrag auf Teilnahme am „Begleiteten Fahren mit 17“
  • Formular zur Angabe der Begleitperson(en)

Tipp: Diese Faktoren können den Sonderantrag unterstützen

Zur Anmeldung für den Führerschein ab 16 ist es ratsam, sich an die Straßenverkehrsbehörde zu wenden. Folgende Faktoren können den Sonderantrag unterstützen:

Nachweisliche Erkrankung der Eltern

Langer Weg zum Ausbildungsplatz oder zur Schule

Nach der bestandenen Führerscheinprüfung

Im Anschluss an die bestandene Führerscheinprüfung erhält der Fahranfänger eine Prüfungsbescheinigung anstelle des regulären Führerscheins im Scheckkartenformat. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die zweijährige Probezeit für „Begleitetes Fahren“. Da die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält, ist der Fahrerlaubnisinhaber verpflichtet, ein amtliches Ausweisdokument, zum Beispiel einen Personalausweis, mitzuführen. Nach der bestandenen Führerscheinprüfung dürfen Fahranfänger ein Jahr lang ausschließlich mit einer Begleitperson hinter dem Steuer sitzen. Ab dem 18. Geburtstag können sie dann endgültig allein fahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Fahrzeugklassen AM (verschiedene Leichtfahrzeuge) sowie L (Traktor). Sie dürfen bereits nach der bestandenen Führerscheinprüfung ohne Begleitperson gefahren werden.

 Den regulären Führerschein im Scheckkartenformat erhältst du erst mit 18 - für das "Begleitete Fahren" wird zunächst eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt. Den regulären Führerschein im Scheckkartenformat erhältst du erst mit 18 - für das "Begleitete Fahren" wird zunächst eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt.

Achtung: Konsequenzen beim Fahren ohne Begleitperson

Falls der Fahranfänger einen Pkw ohne eine benannte Begleitperson fährt, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzu kommt ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro, ein Punkt im Fahreignungsregister und eine Verlängerung der Probezeit. Bevor die Fahrerlaubnis erneut erteilt werden kann, muss die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen werden.

Wer darf „Begleitetes Fahren“ begleiten?

Auch wer kein Elternteil ist, kann Begleitperson werden, benötigt dazu allerdings das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Als Begleitperson kann daher jede beliebige Person zur Verfügung stehen, egal, ob Eltern, Großeltern, sonstige Verwandte, Nachbarn, Freunde, Vereinskollegen oder theoretisch sogar völlig fremde Personen. Die Begleitperson muss jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen: So muss sie ein Mindestalter von 30 Jahren nachweisen können. Zudem muss die Begleitperson seit mindestens fünf Jahren durchgehend einen Führerschein besitzen und darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Eine Schulung ist für die Begleitperson zwar nicht vorgeschrieben, aber es ist dennoch empfehlenswert, sich zusammen mit den Jugendlichen auf die Begleitzeit vorzubereiten. Hierzu bieten Fahrschulen freiwillige Informationsveranstaltungen an.

Welche Vorteile bringt „Begleitetes Fahren ab 17“?

Statistiken zufolge sind 18- bis 24-jährige Fahranfänger sehr viel häufiger an schwerwiegenden Verkehrsunfällen beteiligt, als jede andere Altersgruppe. Laut Experten ist dies auf die mangelnde Fahrpraxis, hohe Risikobereitschaft und Selbstüberschätzung junger Fahrer zurückzuführen. Mithilfe des Führerscheins ab 17 erhalten junge Fahranfänger besonders in den ersten risikoreichen Monaten die Gelegenheit, gemeinsam mit einer erfahrenen Begleitperson erste Fahrpraxis zu sammeln. Sie soll Fahranfänger bei schwierigen und komplexen Verkehrssituationen entlasten sowie Hinweise geben, um so zur Verringerung des Unfallrisikos beizutragen.

Begleitetes Fahren und Alkohol

Alkoholverbot

Natürlich gilt das absolute Alkoholverbot auch für Teilnehmer des „Begleiteten Fahrens ab 17“ genauso wie für alle anderen Fahranfänger während der Probezeit. Bei einem Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze kann es zur Verlängerung der Probezeit auf zwei oder drei Jahre kommen und möglicherweise muss ein Aufbauseminar absolviert werden. Zudem ist ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Auch die Begleitperson muss sich an die 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol sowie das Drogenverbot beim Begleiten halten, auch wenn er oder sie nicht selbst fährt.

Ist Begleitetes Fahren im Ausland möglich?

„Begleitetes Fahren ab 17“ gilt nicht im Ausland, sondern nur in Deutschland und Österreich. Alle anderen Länder akzeptieren lediglich den Führerschein ab 18. Vor einem eventuellen Ausflug nach Österreich gilt es zunächst abzuklären, ob auch hier die Versicherung für Schäden in gewohntem Umfang aufkommt.

Was ist bezüglich der Kfz-Versicherung zu beachten?

Autobesitzer sollten unbedingt ihre Kfz-Versicherung informieren, wenn 17-Jährige ihr Fahrzeug für „begleitetes Fahren“ nutzen möchten. Die Nutzung im Rahmen des „Begleiteten Fahrens“ muss nämlich in der Versicherungspolice vermerkt sein. Ein ausschlaggebender Grund dafür ist das häufig im Versicherungsvertrag festgelegte Mindestalter von 18 Jahren für das Fahren des jeweiligen Autos. Die Versicherungen wissen jedoch über das gesenkte Unfallrisiko nach Abschluss des Begleiteten Fahrens Bescheid und verlangen daher für die Eintragung eines Teilnehmers am „Begleiteten Fahren“ in der Regel keine oder nur sehr geringe Beitragserhöhungen. Es ist jedoch empfehlenswert, diese Information rechtzeitig einzuholen und gegebenenfalls die Versicherung zu wechseln.

Manche Versicherungen bieten Teilnehmern am „Begleiteten Fahren“ beim ersten eigenen Auto spezielle Vergünstigungen an und berücksichtigen auch die tatsächliche Dauer des „Begleiteten Fahrens“. Dies kann sich positiv auf Versicherungsbeiträge, Versicherungsstufen oder Rabatte auswirken.

Fazit

Zusammenfassend bleibt zu erwähnen, dass das „Begleitete Fahren ab 17” jungen Fahranfängern ermöglicht, gemeinsam mit einer erfahrenen Begleitperson erste Fahrpraxis zu sammeln. Dadurch kann das Unfallrisiko von Fahranfängern verringert werden, da sie durch die gestiegene Fahrpraxis sicherer am Steuer werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass manche Kfz-Versicherungen Teilnehmern am „Begleiteten Fahren” beim ersten eigenen Auto spezielle Vergünstigungen anbieten, die sich positiv auf die Konditionen auswirken können.

FAQ

Die Begleitperson muss ein Mindestalter von 30 Jahren nachweisen können. Zudem muss sie seit mindestens fünf Jahren durchgehend einen Führerschein besitzen.

Die Begleitperson muss sich an die 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol sowie das Drogenverbot beim Begleiten halten, auch wenn er oder sie nicht selbst fährt.

Falls der Fahranfänger einen Pkw ohne eine benannte Begleitperson fährt, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzu kommt ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro, ein Punkt im Fahreignungsregister und eine Verlängerung der Probezeit. Bevor der Fahranfänger die Fahrerlaubnis erneut erhält, muss er die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachweisen.

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