Wer darf „Begleitetes Fahren“ begleiten?
Auch wer kein Elternteil ist, kann Begleitperson werden, benötigt dazu allerdings das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Als Begleitperson kann daher jede beliebige Person zur Verfügung stehen, egal, ob Eltern, Großeltern, sonstige Verwandte, Nachbarn, Freunde, Vereinskollegen oder theoretisch sogar völlig fremde Personen. Die Begleitperson muss jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen: So muss sie ein Mindestalter von 30 Jahren nachweisen können. Zudem muss die Begleitperson seit mindestens fünf Jahren durchgehend einen Führerschein besitzen und darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
Eine Schulung ist für die Begleitperson zwar nicht vorgeschrieben, aber es ist dennoch empfehlenswert, sich zusammen mit den Jugendlichen auf die Begleitzeit vorzubereiten. Hierzu bieten Fahrschulen freiwillige Informationsveranstaltungen an.