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Das Alphabet der Führerscheinklassen reicht von A bis T und kann ganz schön unübersichtlich sein. Bei den deutschen Fahrerlaubnisklassen ist für jeden etwas dabei. Im Folgenden führen wir durch den Buchstabendschungel.
Führerschein ist nicht gleich Führerschein. Zwar sind die Unterschiede meist erst auf den zweiten Blick erkennbar, doch die einzelnen Führerscheinklassen berechtigen zur Führung unterschiedlicher Fahrzeuge. Welche Buchstaben für welche Klasse stehen, schauen wir uns deshalb genau an. Zuvor widmen wir uns jedoch einem kurzen Überblick über die Vor- und Rückseite des heiß begehrten Führerscheins.
Wie sieht der Führerschein aus?
Der Führerschein wird im praktischen Scheckkarten-Format ausgegeben, wodurch er in so gut wie jedes Portemonnaie passt. Trotz seiner geringen Größe enthält der Führerschein jede Menge Informationen. Auf der Vorderseite finden sich unter anderem das biometrische Foto, Angaben zur Person sowie das Ausstellungs- und Ablaufdatum.
Wo stehen die Führerscheinklassen auf dem Führerschein?
Im Handumdrehen oder besser gesagt “Führerscheindrehen” offenbart die Rückseite alle Informationen zu den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen. Fast die gesamte Rückseite wird von einer Führerscheinklassen-Tabelle mit Symbolen, Abkürzungen und Daten eingenommen, die hilfreiche Informationen beinhalten. Die einzelnen Spalten setzen sich wie folgt zusammen:
Liste aller Fahrzeugklassen
Datum der Erlaubniserteilung der jeweiligen Klasse
Ablaufdatum möglicher befristeter Fahrzeugklassen
Feld für mögliche Zusatzangaben oder Beschränkungen (hierzu zählen auch bestimmte Schlüsselzahlen, die beispielsweise festlegen, dass der Führerscheinbesitzer das Fahrzeug nur mit Brille führen darf)
Welche Führerscheinklassen gibt es?
Die Liste auf der Rückseite des Führerscheins ist lang. 16 Fahrzeugklassen lang, um genau zu sein. Um eine Führerscheinklassen-Übersicht zu erhalten, sind diese in einzelne Kategorien von Fahrzeugen einzuordnen: :
Führerscheinklassen für Pkw
Führerscheinklassen für Motorräder
Führerscheinklassen für Lkw
Führerscheinklassen für Busse
Führerscheinklassen für Zugfahrzeuge
Führerscheinklassen für Pkw
Der Klassiker unter den Führerscheinen ist der Autoführerschein. Doch welche Führerscheinklassen sind in der bekanntesten Klasse B eigentlich enthalten?
Klasse B
Mit diesem Führerschein sind sowohl Fahrten mit bis zu acht Fahrzeuginsassen als auch Umzüge problemlos möglich. Alle Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen dürfen gesteuert werden. Falls der Stauraum des Autos nicht ausreicht, kann zusätzlich ein Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm gezogen werden. Wichtig ist jedoch, dass die Gesamtmasse nicht überschritten wird. Sollte der Anhänger nicht schwerer sein als das Auto, darf seine Masse 750 Kilogramm übersteigen.
Ein Größenvergleich: Selbst mit einem großen BMW X3 lässt sich noch eine Tonne Ladung transportieren.
Mindestalter
18 Jahre
Theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff
6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung
Grundausbildung mit persönlich abgestimmter Menge an Stunden
5 x 45 Minuten Bundes- oder Landstraße
4 x 45 Minuten auf der Autobahn
3 x 45 Minuten bei Nacht oder Dämmerung
Klasse B17
Seit einigen Jahren ist in Deutschland das begleitete Fahren ab 17 Jahren möglich. Das bedeutet, dass die Fahrausbildung bereits sechs Monate vor dem 17. Geburtstag beginnen kann. Die späteren Begleitperson(en) gilt es vorab zu bestimmen. Voraussetzungen sind:
Mindestalter 30 Jahre
mindestens fünf Jahre Führerscheinbesitz
maximal ein Punkt in Flensburg
Klasse B96
Bei B96 handelt es sich genau genommen um keine eigene Führerscheinklasse. Sie zählt zur Klasse B dazu, erfordert jedoch eine zusätzliche Prüfung. Wurde diese absolviert, darf ein Anhänger mit höherem Gewicht gezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass der Anhänger zwar mehr als 750 Kilogramm wiegen darf, die Gesamtmasse mit dem Auto zusammen aber 4.250 Kilogramm nicht übersteigen darf.
Mindestalter
18 Jahre bei Klasse B, 17 Jahre bei Klasse B17 (begleitetes Fahren)
Theoretische Ausbildung
mindestens 2,5 Stunden Fahrerschulung
Praktische Ausbildung
Mindestens 3,5 Stunden Fahrerschulung in der Fahrschule
1 Stunde im Realverkehr
Klasse BE
All denjenigen, die noch mehr bewegen wollen, bietet die Führerscheinklasse BE Abhilfe. Zusätzlich zu einem Zugfahrzeug der Klasse B darf damit ein Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen gezogen werden. Ein klassisches Beispiel hierfür wäre ein großer Wohnwagen.
Mindestalter
18 Jahre
Theoretische Ausbildung
Keine spezielle Theorie nötig
Praktische Ausbildung
Grundausbildung mit persönlich abgestimmter Menge an Stunden
3 x 45 Minuten Landstraße
1 x 45 Minuten auf der Autobahn
1 x 45 Minuten bei Nacht oder Dämmerung
Klasse B1
Die Führerscheinklasse B1 gibt es nur in einigen Ländern der EU, aber nicht in Deutschland. Hierzulande ist er deshalb immer durchgestrichen. Da sämtliche Führerscheine in der EU gleich aussehen, findet das Feld dennoch seinen Platz.
Führerscheinklassen für Motorräder, Trikes und Quads
Mit weniger Rädern sowie einem deutlich geringeren Gewicht kommen Motorräder, Trikes und Quads daher. Aus diesem Grund gibt es auch für diese Arten von Fahrzeugen eigene Führerscheinklassen.
Klasse AM
Den Anfang macht die kleinste aller Führerscheinklassen. Die Klasse AM ermöglicht es, leichte Zweiräder wie Mofas oder Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde und einer maximalen Nutzleistung von 4 Kilowatt zu steuern. Der Hubraum ist auf 50 Kubikzentimeter begrenzt. Bis Januar 2013 gab es eine eigene Klasse S für Leichtkraftfahrzeuge, vielerorts auch als Mopedautos bekannt. Diese haben die Gesetzgeber in die damalige Klasse M, also die heutige Klasse AM integriert.
Mindestalter
15 Jahre für Mofa-Prüfbescheinigung (maximal 25 km/h)
16 Jahre für Klasse AM
Theoretische Ausbildung
Mindestens 6 Doppelstunden (je 90 Minuten) für Mofa
Mindestens 12 Doppelstunden (8 bei Erweiterung der Mofa-Prüfung) bei Klasse AM
2 Doppelstunden Zusatzstoff bei Klasse AM
Praktische Ausbildung
1 bis 2 Doppelstunden für Mofa
Kein fixer, gesetzlicher Umfang für Klasse AM, für Fahrschulen frei bestimmbar
Klasse A1
Ein Stück weit mehr Freiheit ermöglicht die Führerscheinklasse A1 mit der Motorräder mit bis zu 125 Kubikzentimetern gesteuert werden dürfen. Die zulässige Motorleistung ist auf 11 Kilowatt begrenzt. Dreirädrige Trikes dürfen maximal 15 Kilowatt leisten.
Mindestalter
16 Jahre
Theoretische Ausbildung
Mindestens 12 Doppelstunden (6 bei Erweiterung)
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung
Grundausbildung mit persönlich abgestimmter Menge an Stunden
5 x 45 Minuten Landstraße
4 x 45 Minuten auf der Autobahn
3 x 45 Minuten bei Nacht bzw. Dämmerung
Klasse A2
Noch mehr Leistung unter dem Sattel erlaubt die Führerscheinklasse A2. Bis zu 35 Kilowatt Leistung sind hier erlaubt. Bei der praktischen Ausbildung ergibt sich beim Umstieg von der Klasse A1 eine Besonderheit: Liegt der Führerschein A1 seit mindestens zwei Jahren vor, müssen weder Theorie gebüffelt noch Fahrstunden absolviert werden. Stattdessen kann in Absprache mit dem Fahrlehrer direkt die praktische Fahrprüfung angemeldet werden.
Mindestalter
18 Jahre
Theoretische Ausbildung
wie bei Klasse A1
bei Umstieg von A1 nach mindestens 2 Jahren Vorbesitz von A1 keine Theorie nötig
Praktische Ausbildung
Grundausbildung mit persönlich abgestimmter Menge an Stunden
3 x 45 Minuten Landstraße
2 x 45 Minuten auf der Autobahn
1 x 45 Minuten bei Nacht bzw. Dämmerung
Klasse A
Die Königsdisziplin des Führens von Krafträdern bildet die Führerscheinklasse A, mit der sämtliche Zwei- oder Dreiräder gesteuert werden dürfen. Ist der Führerschein A2 bereits seit mehr als 2 Jahren im Besitz, ist keine praktische Ausbildung erforderlich. Dennoch muss auch hier der Fahrlehrer vorher zustimmen.
Mindestalter
24 Jahre
20 Jahre, wenn Klasse A2 bereits mindestens 2 Jahre lang vorhanden ist
21 Jahre für Kraftfahrzeuge mit mehr als drei Rädern und mehr als 15 kW Leistung
Theoretische Ausbildung
wie bei Klasse
A1 bei Umstieg von A2 nach mindestens 2 Jahren Vorbesitz von A2 keine Theorie nötig
Praktische Ausbildung
entfällt, außer, wenn Klasse A2 weniger als 2 Jahre im Vorbesitz ist oder der Umstieg direkt von Klasse A1 geschieht:
3 x 45 Minuten Landstraße
2 x 45 Minuten auf der Autobahn
1 x 45 Minuten bei Nacht bzw. Dämmerung
Führerscheinklassen für Lkw
Groß, größer, Führerscheinklassen für Lkw. Der folgende Abschnitt richtet sich an all jene, die mehr als vier Räder bevorzugen. Ein entscheidender Unterschied zu den anderen Führerscheinklassen besteht hinsichtlich der Gültigkeit des Führerscheins. Seit 1999 bedarf dieser alle fünf Jahre einer Verlängerung. Diese erfolgt, anders als bei anderen Klassen, nicht automatisch und ist an verschiedene Untersuchungen sowie Überprüfungen gebunden. Die Grundvoraussetzung für alle Lkw-Führerscheinklassen ist eine Fahrerlaubnis für die Klasse B.
Klasse C
Die Klasse C umfasst alle Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht und maximal neuen Sitzplätzen. Anhänger sind auch hier auf maximal 750 Kilogramm begrenzt. Ausnahmen: Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D.
Mindestalter
21 Jahre
18 Jahre bei fertiger Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Theoretische Ausbildung
6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung
Anzahl der Praxisstunden variiert
Großteil davon sind jedoch bis zu 8 Stunden Fahrt auf Überlandstrecken
Klasse C1
Die Führerscheinklasse C1 ist die richtige Wahl für all jene, die mit mehr als 3,5 jedoch weniger als 7,5 Tonnen unterwegs sein möchten. Für Passagiere und Anhänger gelten dieselben Grenzen wie in Klasse C.
Mindestalter
18 Jahre
Theoretische Ausbildung
6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung
Anzahl der Praxisstunden variiert
Großteil davon sind jedoch bis zu 8 Stunden Fahrt auf Überlandstrecken
Klasse C1E
Für die Klasse C1E bestehen zwei Szenarien:
Es trifft ein Zugfahrzeug der Klasse C1 auf einen Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Maximalgewicht.
Ein Fahrzeug der Klasse B trifft auf einen Anhänger mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht – wenn also die Klasse BE nicht mehr ausreichen sollte.
Insgesamt dürfen dabei jedoch 12 Tonnen Gesamtmasse nicht übertroffen werden.
Mindestalter
18 Jahre
Theoretische Ausbildung
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Grundstoff
Praktische Ausbildung
Grundausbildung mit persönlich abgestimmter Menge an Stunden
Anzahl der Praxisstunden variiert
Großteil davon sind jedoch bis zu 8 Stunden Fahrt auf Überlandstrecken
Klasse CE
Sobald ein Zugfahrzeug der Klasse C und ein Anhänger mit mehr als 750 kg Maximalgewicht zusammenkommen, wird die Klasse CE benötigt.
Mindestalter
21 Jahre
18 Jahre bei fertiger Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Theoretische Ausbildung
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung
Anzahl der Praxisstunden variiert
Großteil davon sind jedoch bis zu 8 Stunden Fahrt auf Überlandstrecken
Führerscheinklassen für Busse
Ob im öffentlichen Nahverkehr oder für unkomplizierte Fernreisen - mit den Führerscheinklassen für Busse dürfen mehr als acht Passagiere komfortabel befördert werden. Führerscheine dieser Klassen sind ebenfalls auf fünf Jahre befristet. Vor dem ersten Erwerb und bei jeder Verlängerung sind verschiedene Gutachten und Untersuchungen notwendig, unter anderem gilt es, regelmäßig die eigene Sehkraft überprüfen zu lassen. .
Klasse D
Die Führerscheinklasse D ermöglicht es, in einem großen Bus mehr als acht Personen mitzunehmen. Auch ein Anhänger mit einem Gewicht von maximal 750 Kilogramm ist erlaubt.
Mindestalter
24 Jahre
20 Jahre bei fertiger Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Theoretische Ausbildung
18 Doppelstunden, wenn B bereits vorhanden
8 Doppelstunden, wenn C bereits vorhanden
12 Doppelstunden, wenn C1 bereits vorhanden
8 Doppelstunden, wenn D1 bereits vorhanden
Praktische Ausbildung
45 Einheiten (je 45 Minuten) Grundausbildung, 20 wenn D1 bereits vorhanden
22 Einheiten Überlandfahrt, 5 wenn D1 bereits vorhanden
14 Einheiten Autobahnfahrt, 5 wenn D1 bereits vorhanden
8 Einheiten Nachtfahrt, 5 wenn D1 bereits vorhanden
Klasse D1
Wer sich mit einer Höchstzahl von 16 Fahrgästen zufrieden gibt, dem reicht Klasse D1. Damit können kleinere Busse gesteuert werden. Zusätzlich kann ein Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm gezogen werden.
Mindestalter
21 Jahre
18 Jahre bei fertiger Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Schwerere Anhänger können mit der Führerscheinklasse D1E befördert werden. Zusätzlich zu einem kleineren Bus der Klasse D1 darf hier ein Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm beladen werden.
Mindestalter
21 Jahre
18 Jahre bei fertiger Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Theoretische Ausbildung
nicht erforderlich
Praktische Ausbildung
4 Einheiten (je 45 Minuten) Grundausbildung
3 Einheiten Überlandfahrt
1 Einheit Autobahnfahrt
1 Einheit Nachtfahrt
Führerscheinklassen für Zugfahrzeuge
Den Abschluss der Liste bilden die Führerscheinklassen für Zugfahrzeuge. In diese Kategorie fallen drei Arten von Fahrzeugen: kleine Traktoren, Stapler und große Traktoren. Das Mindestalter für beide Klassen liegt bei 16 Jahren, kann mit einem entsprechenden Antrag jedoch auf 15 Jahre gesenkt werden. Das ist möglich, wenn es zum Beispiel notwendig ist, dass der Fahrschüler in der eigenen Landwirtschaft mitarbeitet. Eine Besonderheit der Zugfahrzeug-Führerscheinklassen stellt die nicht vorhandene (Klasse L) bzw. sehr spärliche (Klasse T) Praxisausbildung dar.
Klasse L
In die Klasse L fallen Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft mit einer Geschwindigkeit von bis zu 40 Kilometer pro Stunde. Sobald ein Anhänger dazukommt, sind nur mehr 25 Kilometer pro Stunde erlaubt. Zusätzlich gilt diese Klasse auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde. Liegt ein B-Führerschein vor, wird kein eigener Schein für die Klasse L benötigt.
Mindestalter
16 Jahre
Theoretische Ausbildung
12 Einheiten (je 90 Minuten) Grundstoff
2 Einheiten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung
keine Praxisausbildung
Klasse T
Für die Führerscheinklasse T steigt die Höchstgeschwindigkeit auf 60 Kilometer pro Stunde an. Ausnahme: bis zum 18. Lebensjahr sind ebenfalls nur 40 Kilometer pro Stunde erlaubt.
Mindestalter
16 Jahre
Theoretische Ausbildung
12 Einheiten Grundstoff, 6 Einheiten, wenn B-Schein bereits vorhanden
6 Einheiten Zusatzstoff, entfällt, wenn B-Schein bereits vorhanden
Praktische Ausbildung
Je nach Fähigkeiten des Fahrschülers
Vergleich der Führerscheinklassen: neu vs. alt
Seit 1999 gibt es den EU Führerschein. Damit einher ging eine Vereinheitlichung aller bis dahin bestehenden Führerscheinklassen innerhalb der EU. Ziel war es, die Führerscheine der einzelnen EU-Länder nicht nur optisch aneinander anzupassen, sondern auch dafür zu sorgen, dass diese gleich viel wert sind. Aus diesem Grund kommt es jedoch immer wieder zu Verwirrung, wenn alte und neue Führerscheinklassen aufeinanderstoßen. Oftmals kommt beispielsweise die Frage auf, welche Fahrzeuge mit dem alten Führerschein 3 gesteuert werden dürfen. Eine Übersicht dazu findet sich im Folgenden:
Alte Führerscheinklassen
1 &1a
1b
2
3
4
5
Neue Führerscheinklassen
A, A2, A1, AM, L
A1, AM, L
A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T
A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T
A1, AM, L
AM, L
Zwischen der Vereinheitlichung 1999 und verschiedenen Anpassungen 2013 gab es im Vergleich zu den heutigen Führerscheinklassen zudem diese Unterschiede:
Führerscheinklassen vor 2013
A1
A (beschränkt)
A
M
S
Führerscheinklassen nach 2013
A1, M
A2, A1, AM
A, A2, A1, AM
AM
AM
Auch interessant: Führerscheine, die in Ländern ausgestellt wurden, die nicht zur EU gehören, können umgeschrieben werden. Eine solche Umschreibung der Fahrerlaubnis ist beim jeweiligen Bürgeramt möglich.
Fazit
Die in der EU einheitlich geltenden Führerscheinklassen reichen von A bis T und sind für unterschiedlichste Verkehrsteilnehmer geeignet. Während der eine eher auf die Klassiker zurückgreift, kann es für den anderen nicht groß genug sein. Allen Führerscheinklassen gemeinsam ist jedoch eine fundierte Ausbildung, die ein sicheres Fahrerlebnis ermöglicht. Wer clever plant, kann dabei jedoch erneutes Pauken umgehen, um Führerscheine aufbauender Klassen zu erwerben.
FAQ
Um den Führerschein zu erhalten, absolvieren angehende Fahrer die theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule, um anschließend und die entsprechenden Prüfungen zu bestehen. Das Mindestalter dafür variiert je nach Führerscheinklasse.
Es ist möglich, den Führerschein in zwei Monaten zu erhalten, aber die tatsächliche Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise von den Anforderungen und Vorschriften, der Verfügbarkeit von Fahrstunden und Prüfungsterminen und der Lerngeschwindigkeit der Fahrschüler.
In Deutschland ist es bisher nicht möglich, den regulären Führerschein mit 16 Jahren zu machen. Das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins der Klasse B (Pkw-Führerschein) beträgt 17 Jahre. Die Anmeldung dafür ist jedoch bereits sechs Monate vor dem 17. Geburtstag möglich. Alternativ besteht die Option, den Führerschein der Klasse AM (z. B. für Mofas) mit 16 Jahren zu erwerben.