Es gibt bezüglich auf die Fahrt mit dem Wohnmobil natürlich einiges auf deutschen Straßen zu beachten. Die Regeln hängen in erster Linie aber von der zulässigen Gesamtmasse des Wohnmobils sowie der vorgeschriebenen Gesetze ab. In Paragraf 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung für alle Kraftfahrzeuge festgelegt. In dieser Ordnung wird nicht nur nach Fahrzeugklassen, sondern auch nach deren Gewicht unterschieden.
Die maximale Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft ist für alle Kraftfahrzeuge Gesetz. Innerhalb der Ortschaft solltest du dennoch die Verkehrsschilder stets im Blick behalten. So kann beispielsweise an einer Schule eine Tempo-30-Zone eingerichtet worden sein.
Hier lassen sich erste Unterschiede zwischen der jeweils zulässigen Gesamtmaße (zGG) erkennen. Außerhalb geschlossener Ortschaft gilt für Wohnmobile das generelle Tempolimit gemäß der zulässigen Gesamtmaße (zGG). Das heißt: In puncto Geschwindigkeitsbegrenzung ist das bis zu 3,5 Tonnen schwere Wohnmobil mit dem normalen Personenkraftwagen zu vergleichen. Sollte das Zuhause auf vier Rädern das Gewicht überschreiten, gilt dasselbe Tempolimit wie für Lastkraftwagen bis 7,5 Tonnen.
Eine kurze Übersicht zu den Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb geschlossener Ortschaft (beispielsweise Landstraßen):
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass in der deutschen Straßenverkehrsordnung keine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung für das Zuhause auf vier Rädern vorgesehen ist.
Hier erfolgt die Einstufung der Höchstgeschwindigkeit anhand des zulässigen Gesamtgewichts.
Deutschland hat keine einheitliche Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn vorgeschrieben, die jeweiligen Streckenabschnitte unterliegen also unterschiedlichen Begrenzungen. Generell dürfen Wohnmobile (bis 3,5t) auch Geschwindigkeiten jenseits der 100 km/h erreichen. Als Richtgeschwindigkeit taucht in Deutschland immer wieder die Grenze von 130 km/h auf. Hierbei muss erwähnt werden, dass es sich dabei um eine Empfehlung handelt, welche nicht gesetzlich verankert ist.
Anders sieht es bei Wohnmobilen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen aus. Hier gilt laut Straßenverkehrsordnung eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Bei den großen Kolossen über 7,5 Tonnen sind es sogar nur 80 km/h.
Grundsätzlich gelten für Wohnmobile mit Anhängern strengere Vorgaben. Das liegt daran, dass die Fahrzeuge insgesamt vom Fahrverhalten instabiler werden. Wer schon mal einen Pkw oder sogar Wohnmobil mit Anhänger gefahren ist, weiß, wie schnell sich die hintere Kiste aufschaukeln kann. Ein gefährliches Szenario, denn je schwerer das Fahrzeug, desto schwieriger ist es, dieses wieder unter Kontrolle zu bekommen.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt also nicht nur für Wohnmobile, sondern auch für Pkw mit Anhänger. Das Regelwerk dazu gibt der § 3 StVO vor. Hier steht geschrieben:
Damit jeder sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit hält, kontrollieren in Deutschland entweder Radarfallen oder fest aufgestellte Blitzer. Kommt es zu einer festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung, kommt es je nach Überschreitung zu den folgenden Sanktionen:
Die Sanktionen der Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung sind im Bußgeldkatalog festgelegt. Wie hoch die Strafe letztlich ausfällt, ist abhängig von der Höhe des Tempoverstoßes und ob dieser innerhalb geschlossener Ortschaft begangen wurde. Nachfolgend ein kleines Beispiel: Wer mit seinem bis zu 3,5 Tonnen schweren Wohnmobil durch die Innenstadt kurvt und die Tachonadel 21 km/h über der maximalen Geschwindigkeit anzeigt, darf sich über einen Bußgeldbescheid von 115 Euro und dem berühmten Punkt in Flensburg freuen. Außerorts wären es 100 Euro und zusätzlich ein Punkt in Flensburg. Bei Fahrzeugen mit über 3,5 Tonnen wären es innerorts 175 Euro sowie ein Punkt und außerorts liegt das Bußgeld bei 150 Euro plus einen Punkt.
Bei Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen ist bei einer Überschreitung ab 31 km/h sicher mit einem Fahrverbot zu rechnen. Außerorts würde die magische Grenze bei 41 km/h liegen. Fahrer eines größeren Gefährtes (über 3,5 t zGG) müssen innerorts ebenfalls ab 31 km/h min einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Außerorts sieht das Gesetz bereits eine Überschreitung von 26 km/h ein Fahrverbot vor.
Eine genaue Übersicht zu den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Wohnmobile und die drohenden Sanktionen bei Überschreitung lassen sich im Bußgeldkatalog nachlesen.
Winterbereifung – gilt eine andere Höchstgeschwindigkeit?
In der Straßenverkehrsordnung ist keine spezifische Höchstgeschwindigkeit für winterbereifte Fahrzeuge vorgesehen. Generell gilt es hier, die Herstellerangaben zu beachten. Wer allerdings mit Schneeketten unterwegs ist, darf mit dem Wohnmobil die Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten.
Die oben genannten Regeln und Verordnungen gelten lediglich für die Bundesrepublik Deutschland. Wer sich mit dem Wohnmobil innerhalb Europas bewegt, sollte sich vorab mit den wichtigsten Aspekten des Ziellandes vertraut machen. Wir lassen Dich nicht im Dunkeln stehen und geben Dir die nötigen Informationen. Nachfolgend geben wir die Tempolimits der sieben beliebtesten Reiseländer für Camper an.
In Österreich gilt per Gesetz innerorts für jedes Fahrzeug eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen dürfen außerorts sowie auf Schnellstraßen die maximale Geschwindigkeit von 100 km/h nicht überschreiten. Auf der Autobahn sind es in der Regel 110 km/h, es kann allerdings zu Abweichungen aufgrund der Tageszeit kommen.
Für Wohnmobile bis 7,5 Tonnen gilt außerhalb geschlossener Ortschaft sowie auf Schnellstraßen eine maximale Geschwindigkeit von 70 km/h. Auf der Autobahn sind es 80 km/h.
Schweden regelt die Höchstgeschwindigkeiten ein wenig anders als die meisten europäischen Länder. Hier wird die maximale Geschwindigkeit der Fahrzeuge durch die Beschilderung geregelt.
Genau wie in Österreich, gilt in Frankreich innerorts für alle Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeitsgrenze von 50 km/h. Die nachfolgenden Begrenzungen sind an zwei Voraussetzungen geknüpft. Wir beginnen wieder mit den Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen. Außerorts dürfen Personen, die weniger als zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sind, nicht schneller als 80 km/h fahren. Für alle weiteren Fahrer gilt hier die Grenze von 90 km/h.
Dasselbe gilt auch für die Fahrt auf Schnellstraßen und Autobahnen. Personen, die weniger als zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sind, dürfen 100 beziehungsweise 110 km/h nicht überschreiten. Für alle weiteren Fahrer liegt die maximale Geschwindigkeit für Wohnmobile bei 110 beziehungsweise 130 km/h
Für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen gilt außerorts eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Auf Schnellstraßen und Autobahnen liegt die Obergrenze bei 100 und 110 km/h.
In der Schweiz sind kaum Unterscheidungen zwischen bis 3,5 und bis 7,5 Tonnen zu erkennen. Innerorts gilt die übliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, außerorts und auf Schnellstraßen sind es 80 beziehungsweise 100 km/h. Ein Unterschied lässt sich lediglich auf den Autobahnen herausstellen. Hier dürfen Wohnmobile bis 3,5 Tonnen eine maximale Geschwindigkeit von 120 km/h erreichen, wohingegen Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen die Grenze von 100 km/h nicht überschreiten dürfen.
Innerhalb geschlossener Ortschaft ist die Geschwindigkeit auch in Spanien für jedes Kraftfahrzeug auf 50 km/h beschränkt. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen dürfen außerorts eine maximale Geschwindigkeit von 80 km/h und auch Schnellstraßen Geschwindigkeiten bis 90 km/h erreichen. Mit 100 km/h geht es auf Autobahnen etwas zügiger vorwärts.
Für Wohnmobile bis 7,5 Tonnen gilt außerorts sowie auf Schnellstraßen eine maximale Geschwindigkeit von 80 km/h, auf Autobahnen sind es immerhin 90 km/h.
Für alle Gewichtsklassen gilt innerhalb geschlossener Ortschaft eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen gilt auf Landstraßen eine maximale Geschwindigkeit von 80 km/h. Sofern die Beschilderung nicht anderes vorgibt, gelten in Norwegen auf Schnellstraßen und Autobahnen eine maximale Geschwindigkeit von 90 km/h.
Bei den schweren Gefährten gelten außerorts auf Schnellstraßen und auf Autobahnen einheitliche 80 km/h
Innerorts gelten allgemein 50 km/h, außerorts gilt in Italien für bis zu 3,5 Tonnen schwere Wohnmobile eine maximale Geschwindigkeit von 90 km/h. Auf den Schnellstraßen und Autobahnen wird es etwas komplizierter. Wer weniger als drei Jahre im Besitz seines Führerscheins ist, darf auf Schnellstraßen 90 km/h und auf Autobahnen 100 km/h nicht überschreiten. Ohne Einschränkungen dürfen Wohnmobile über die Schnellstraßen und Autobahnen mit 110 beziehungsweise 130 km/h pesen. Bei Nässe gilt übrigens auf Schnellstraßen ein Limit von 90 km/h und auf Autobahnen 110 km/h.
Bis 7,5 Tonnen gilt per Gesetz außerorts und auf Landstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Auf der Autobahn sind es 100 km/h
Zuerst einmal sei gesagt, in der Regel haben die Wohnmobile eine Zulassung bis 3,5 Tonnen. Sobald das Fahrzeug dieses Gesamtgewicht überschreitet, gilt es als Leicht-Lkw. Um sicherzugehen, ob das Wohnmobil gefahren werden darf, sollte die Führerscheinklasse überprüft werden.
Bei den Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen benötigt der Fahrer die Klasse C1, auch hier darf ein Anhänger bis 750 Kilogramm mitgeführt werden. Zum Führen eines der großen Kolosse von über 7,5 Tonnen wird die Führerscheinklasse CE benötigt, auch hier sind die 750 Kilogramm für einen Anhänger exklusiv.
Für Besitzer eines älteren Führerscheins gelten wiederum andere Regeln. Wer ein Fahrzeug mit einem Gewicht von bis zu 7,5 Tonnen führen möchte, kommt mit der alten Führerscheinklasse 3 aus. Die größeren Fahrzeuge über 7,5 Tonnen dürfen nur mit dem Führerscheinklasse 2 bewegt werden. Hier gibt es ein besonderes Merkmal zu beachten, diese Regel gilt nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
Die Gesetzeslage zum Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit für Wohnmobile ist in den europäischen Ländern unterschiedlich geregelt. Damit es während des Trips nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt, ist es ratsam, sich vorab im jeweiligen Zielland über die dortigen Gesetze zu informieren.