Als Unfallwagen oder Unfallauto bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat. Dabei gilt juristisch jedes Ereignis als Unfall, das plötzlich, ungewollt und mit mechanischer Gewalt einen bleibenden Schaden verursacht. Die minimale Schadenshöhe, damit ein Ereignis als Unfall gilt, beträgt 200 Euro. Der Verkäufer eines Fahrzeugs ist jedoch erst ab einer Schadenshöhe von 1.500 Euro dazu verpflichtet, den Schaden dem Käufer zu offenbaren. Somit bezeichnet man normalerweise ein Fahrzeug mit einem Unfallschaden von über 1.500 Euro als Unfallwagen oder Unfallauto.
Ein Unfallwagen gilt auch dann noch als solcher, wenn der Schaden bereits behoben wurde. Beim Kauf eines Unfallwagens sollte man sich deshalb darüber informieren, wie der Schaden genau ausgesehen hat und wie er repariert wurde. Wer ein Unfallauto verkaufen möchte, dokumentiert am besten genau Schaden und Reparatur und legt das Ergebnis dem Käufer vor. Beim Verkauf und Kauf eines Unfallautos sind Ehrlichkeit und Vertrauen sehr wichtig. Wenn ein Unfallauto professionell repariert wurde, kann es in punkto Qualität her mit einem normalen Gebrauchtwagen vergleichbar und kann damit eine echte Alternative sein.
Wurde der Schaden am Unfallwagen unprofessionell gerichtet, sollte der Verkaufspreis des Unfallautos deutlich geringer sein als der eines vergleichbaren Gebrauchtwagens. Das gleiche gilt, wenn der Schaden am Unfallwagen noch gar nicht behoben wurde. Für Autofans und Bastler stellt somit auch ein Unfallwagen, der noch beschädigt ist, eine preisgünstige Alternative zum normalen Gebrauchtwagen dar.