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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Angebots der AutoScout24 GmbH durch Unternehmen („Händler-AGB“)
1.1 Für die Leistungen, die Unternehmer als natürliche oder juristische Person („Händler") auf der Webseite www.autoscout24.de sowie auf den von uns betriebenen mobilen Applikationen („Apps“) (zusammen „Angebot“) beziehen oder nutzen können, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Regelungen des vom Händler gewählten Leistungspakets, ferner der Kodex für den Fahrzeughandel im Internet sowie die Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und unsere Hinweise zum Datenschutz. Für private Inserenten im Sinne von §13 BGB gelten ausschließlich die Verbraucher-AGB. Es handelt sich um Dienstleistungen der AutoScout24 GmbH („AutoScout24“), Tölzer Straße 16, 82031 Grünwald, vertreten durch die Geschäftsführung.
1.2 Etwaige vor Vertragsschluss getroffene besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, wenn AutoScout24 diese noch einmal ausdrücklich schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Entgegenstehenden AGB des Händlers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.1 Das Angebot von AutoScout24 ermöglicht dem Händler die Vermarktung von Fahrzeugen sowie weitere, hiermit in Zusammenhang stehende Leistungen, auch Dritter, zu beziehen oder anzubieten. Der mit dem Händler vereinbarte Umfang der jeweiligen Leistungen sowie die einschlägigen Entgelte hängen von dem vom Händler gewählten Leistungspaket und der jeweiligen Leistungsbeschreibung ab.
2.2 Die Inanspruchnahme der Angebote durch den Händler ist lediglich in dem durch diese AGB (insbesondere Ziffer 3) und ggf. dem im Leistungspaket definierten Umfang erlaubt.
2.3 AutoScout24 behält sich das Recht vor, Änderungen an Gestaltung, Darstellungsformen und Funktionalitäten der Webseite, Datenbank und seiner sonstigen Leistungen vorzunehmen, wenn dafür ein triftiger Grund besteht und für den Händler durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Ein triftiger Grund ist insbesondere die Anpassung an rechtliche Vorgaben, neue Technologien oder technische Umgebungen, veränderte Nutzerzahlen oder Endgeräte und den aktuellen Entwicklungsstand.
2.4 Sofern AutoScout24 Leistungen im Bereich Anrufstatistiken oder -management oder Call-Tracking anbietet, bei welchen dem Händler eine virtuelle Rufnummer zur Verfügung gestellt wird, erbringt AutoScout24 dabei keine Telekommunikationsdienste. Dem Händler wird durch einen Anbieter von Telekommunikationsdiensten auf Vermittlung von AutoScout24 eine virtuelle Rufnummer zugeteilt, die durch Veröffentlichung auf den bei AutoScout24 vom Händler betriebenen Seiten sichtbar ist und die Erstellung von Statistiken zur telefonischen Kontaktaufnahme ermöglicht.
2.5 Sofern der Händler sich für auf dem Angebot oder außerhalb dieses Angebots erbrachte Leistungen von Nutzern im Rahmen der von AutoScout24 bereitgestellten Bewertungsmöglichkeit bewerten lässt, gilt der Nutzer-/Kundenkontakt mit erster Kontaktaufnahme durch den Nutzer insgesamt als erfolgt. Dem Händler steht der Nachweis frei, dass ein solcher Kontakt tatsächlich nicht stattgefunden hat.
2.6 AutoScout24 ist nicht Vermittler, Käufer oder Verkäufer und nicht Vertreter des Käufers oder Verkäufers der von Nutzern oder Händlern eingestellten Fahrzeuge. Im Rahmen des AutoScout24 Smyle Onlinekaufs bietet AutoScout24 selbst Fahrzeuge zum Verkauf an. Die durch AutoScout24 selbst angebotenen Fahrzeuge werden in den Inseraten ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
2.7 Die vom Händler eingestellten Inserate werden sowohl von AutoScout24 selbst als auch von Dritten veröffentlicht und beworben. Die Veröffentlichung und Bewerbung der Inserate erfolgt durch die Einbindung der Inserate oder deren Ausschnitte in E-Mails, auf anderen Webseiten, Plattformen, in sozialen Netzwerken, in anderen Apps, oder in Print- und Fernsehwerbekampagnen, um die Reichweite der angebotenen Leistungen zu steigern. Zudem können auch Dritte ihre Angebote über die Dienste von AutoScout24 bewerben.
2.8 Nutzer der Dienste von AutoScout24 haben die Möglichkeit, Suchergebnisse aus der Datenbank nach verschiedenen Kriterien zu sortieren und zu filtern. In der Standardsortierung („Beste Ergebnisse“) sind die wesentlichen Kriterien für die Reihenfolge der Inserate u.a. Standort des Inserates, Verfügbarkeit, Zustand des Fahrzeuges, Fahrzeugpreis, Anzahl der Vorbesitzer, Kraftstoff, Fahrleistung, Ausstattung, Farbe, Marke und Modell. Diese Kriterien werden in Abhängigkeit von etwaig gewählten Suchkriterien und vergangenen Detailseitenaufrufen des jeweiligen Nutzers gewichtet. Somit werden dem Nutzer grundsätzlich diejenigen Suchergebnisse oben angezeigt, die am besten zu der jeweiligen Suchanfrage und bisher angesehenen Inseraten passen und damit die größte Relevanz für den Nutzer haben. Davon abweichend können, je nach gewähltem Leistungspaket des Händlers (und weiteren optionalen Zusatzleistungen für Händler und Verbraucher), einzelne Inserate gegen Bezahlung eines Entgelts weiter oben angezeigt werden. Der Nutzer kann jederzeit eine andere Sortierung oder neue Filteroptionen wählen.
2.9 Nutzer haben zudem die Möglichkeit in den Suchkriterien nach Leasing-Angeboten zu sortieren. Bei der Sortierung aller Leasing-Angebote werden neben oben genannten Hauptparametern dann zusätzlich die Parameter Leasing-Faktor und monatliche Leasingrate berücksichtigt.
2.10 AutoScout24 stellt im Rahmen des AutoScout24 Smyle Onlinekaufs selbst Inserate ein. Nutzer haben die Möglichkeit in den Suchkriterien nach diesen Onlinekauf-Inseraten zu filtern, sowie in einer eigenen Rubrik nach Inseraten des AutoScout24 Smyle Onlinekaufs zu suchen. Bei der Sortierung der Suchergebnisse für den Nutzer werden Inserate des AutoScout24 Smyle Onlinekaufs identisch mit denen der Händler behandelt.
3.1 Im Rahmen der Nutzung der Dienste von AutoScout24 durch Händler und Verbraucher erhält AutoScout24 Zugang zu personenbezogenen und sonstigen Daten (z.B. Unternehmensdaten, Kontaktdaten, Daten der inserierten Fahrzeuge inkl. Fahrzeugidentifikationsnummer FIN, Laufzeit des Inserats). Diese Daten werden AutoScout24 entweder durch die Händler oder Verbraucher für die Nutzung dieser Dienste durch Eingabe oder anderweitige Übermittlung zur Verfügung gestellt oder im Zuge der Nutzung dieser Dienste durch AutoScout24 generiert (z.B. Analysen, Bewertungen, Kommunikation zwischen Beteiligten). Zudem besteht für den Händler die Möglichkeit die für ein Inserat erforderlichen Daten mittels eigens hierzu angebotenen Softwarelösungen oder -programmen an AutoScout24 zu übermitteln (nähere Informationen dazu finden sich hier: AutoScout24 API).
3.2 Der Händler erhält in seinem Nutzerkonto Zugang zu von ihm übermittelten Daten (z.B. Kontaktdaten, Daten inserierter Fahrzeuge, Unternehmensdaten). Per Mail erhält der Händler Zugang zu weiteren, für die Erbringung und Nutzung des Dienstes von AutoScout24 erforderlichen, Daten (z.B. Kontaktdaten und Nachrichten von Interessenten, Daten der Inserate, Bewertungen). Die Übermittlung einzelner Daten kann auch über eine technische Schnittstelle erfolgen. Bei Hinzubuchung bestimmter Leistungspakete erhält der Händler zusätzlich Zugang zu aggregierten Daten (z.B. Anzahl der Aufrufe, Anzahl der Kontaktanfragen).
3.3 Eine Weitergabe der personenbezogenen und sonstigen Daten, die Händler oder Verbraucher für die Nutzung der Dienste von AutoScout24 zur Verfügung stellen oder die im Zuge der Erbringung und Nutzung dieser Dienste generiert werden, an Dritte erfolgt nur, sofern das für die Erbringung der Dienste erforderlich ist (z. B. zur Steigerung der Reichweite) oder AuoScout24 hierzu gesetzlich oder vertraglich berechtigt ist.
3.4 AutoScout24 löscht oder anonymisiert die personenbezogenen Daten, sobald sie für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Die konkrete Speicherdauer hängt von der konkreten Art der Nutzung ab.
Für den Fall, dass AutoScout24 eine Einwilligung in die Verarbeitung der Daten (z.B. zum Zweck der Werbenutzung einschließlich dem damit in Verbindung stehenden Profiling) erteilt wurde, speichert AutoScout24 die Daten, bis die Einwilligung widerrufen wird. Soweit AutoScout24 Daten aus gesetzlichen Gründen aufbewahren muss, tritt anstelle einer Löschung eine Einschränkung der weiteren Verarbeitung der betroffenen Daten.
3.5 Weitere Informationen zu Datenverarbeitungen können den Hinweisen zum Datenschutz entnommen werden.
3.6 Die Nutzung der Dienste von AutoScout24 lässt die Inhaberschaft und die Kontrolle von Rechten des geistigen Eigentums des Händlers grundsätzlich unberührt. Im Zeitpunkt der Übermittlung an AutoScout24 räumt der Händler AutoScout24 und ihren verbundenen Unternehmen an den übermittelten Inhalten die folgenden nichtausschließlichen, übertagbaren, unterlizenzierbaren, zeitlich und räumlich nicht beschränkten Rechte ein, in dem Umfang, wie es für die Durchführung des Vertragsverhältnisses durch AutoScout24 erforderlich ist und soweit der Umfang der Rechteeinräumung nicht für ein jeweiliges Leistungspakets ausdrücklich anderweitig geregelt ist:
AutoScout24 ist es insbesondere auch gestattet, die vorgenannten Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen.
3.7 Hiervon abweichende, insbesondere erweiterte Nutzungsrechte können im Rahmen des vom Händler jeweils in Anspruch genommenen Leistungspaketes festgelegt werden. Mangels einer ausdrücklichen Regelung macht sich AutoScout24 die Inhalte des Händlers insbesondere nicht zu eigen. Der Händler sichert zu, dass Rechte im für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang übertragen oder eingeräumt werden.
3.8 Hinsichtlich aller im Angebot von AutoScout24 zugänglich gemachten Inhalte (z. B. Texte, Inserate) oder Kennzeichen (Marken, Firmennamen, Logos) können Schutzrechte von AutoScout24 oder von dritten Lizenzgebern bestehen, insbesondere aus Urheber-, Marken-, und / oder Wettbewerbsrecht. Nur soweit dies für eine vertragsgemäße Inanspruchnahme der Angebote von AutoScout24 durch den Händler zwingend erforderlich ist, erhält der Händler ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränktes Recht, ohne das Recht zur Unterlizenzierung, die jeweiligen Inhalte und Kennzeichen im entsprechenden Umfang zu nutzen. Jedwede über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung, die nicht von Gesetzes wegen erlaubt ist, stellt einen Missbrauch dar und wird von AutoScout24 zivilrechtlich und ggf. auch strafrechtlich geahndet. Als Missbrauch gilt insbesondere
Der Händler verpflichtet sich ausdrücklich, jeden Missbrauch zu unterlassen. Der Händler erkennt an, dass sich diese Verpflichtung auch auf sämtliche Inhalte anderer Händler oder Dritter, die im Angebot verfügbar gemacht werden, bezieht.
3.9 Soweit dem Händler anlässlich der Durchführung des Vertrags von AutoScout24 und/oder Dritten Softwarelösungen oder -programme („Software“) zur Verfügung gestellt wurden, erhält er hieran ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, zeitlich auf die Dauer der Vereinbarung zur Nutzung der Software, höchstens jedoch mit Ende der Vertragslaufzeit, beschränktes Recht, die Software auf einer einzigen von ihm genutzten Hardwareeinheit zu verwenden. Der Händler ist zur Unterlizenzierung nicht berechtigt, jedoch ist die Nutzung durch Filialbetriebe des Händlers zulässig. Der Händler ist nicht berechtigt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, dekompilieren oder zu rekonstruieren, soweit dies nicht urheberrechtsgesetzlich erlaubt ist. Die vorstehend eingeräumten Nutzungsrechte enden mit Ende der Vereinbarung zur Nutzung der Software oder spätestens der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Im Falle der physischen Überlassung ist der Händler verpflichtet, die Software nebst allen eventuellen Sicherheitskopien bei Vertragsende an AutoScout24 zurückzugeben oder AutoScout24 die Löschung schriftlich zu bestätigen.
3.10 Für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung der in Ziffer 3.8 und 3.9 genannten Rechte verpflichtet sich der Händler, an AutoScout24 eine nach billigem Ermessen von AutoScout24 festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, die vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit geprüft werden kann. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens bleibt vorbehalten. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
4.1 Um die Leistungen nutzen zu können, muss sich der Händler registrieren. Die Registrierung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Die Person, die die Registrierung für eine juristische Person vornimmt, muss bevollmächtigt sein, entsprechende Verträge abzuschließen.
4.2 Der Händler verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe der bei der Registrierung abgefragten Daten. Der Händler verpflichtet sich, Änderungen der angegebenen Daten unverzüglich mitzuteilen. Im Rahmen der Registrierung und des laufenden Vertragsverhältnisses ist der Händler verpflichtet, einen Handelsregister- und/oder Gewerberegisterauszug und andere Unterlagen und Nachweise vorzulegen bzw. zu aktualisieren, die für den Vertragsabschluss oder die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses geboten oder zweckmäßig erscheinen.
4.3 Mit der Absendung der Registrierungsdaten an AutoScout24 wird AutoScout24 ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags unterbreitet.
4.4 Über die Annahme des Angebots entscheidet AutoScout24 nach freiem Ermessen. Bestätigt AutoScout24 die Registrierung nicht innerhalb einer angemessenen Frist per E-Mail an die vom Händler angegebene E-Mail- Adresse, ist der Händler an sein Angebot nicht mehr gebunden. Mit Bestätigung des Angebots durch AutoScout24 kommt ein Vertrag zwischen dem Händler und AutoScout24 zu Stande.
4.5 Bei Vertragsschlüssen unter Unternehmern im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs findet § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB keine Anwendung.
4.6 Je Händler ist nur eine Registrierung gestattet. Unterhält ein Händler mehrere Filialen, ist jede Filiale separat zu registrieren. Die Registrierung bei AutoScout24 ist nicht übertragbar.
4.7 Für die Registrierung ist die Vergabe eines Benutzernamens und eines Passworts erforderlich. Der Händler verpflichtet sich, das Passwort auch auf Nachfrage nicht bekannt zu geben. AutoScout24 weist darauf hin, dass AutoScout24-Mitarbeiter nicht berechtigt sind, den Händler nach seinem Passwort zu fragen.
4.8 Der Händler haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass durch sein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten Dritte von seinem Passwort Kenntnis erhalten. Sollte sein Passwort gestohlen worden sein oder erhält er Kenntnis, dass sein Passwort durch Dritte unrechtmäßig genutzt wird, ist AutoScout24 unverzüglich per E-Mail zu benachrichtigen.
5.1 Der Basispreis für die Dienstleistungen von AutoScout24 richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Leistungspaket. Nimmt der Händler mehr Leistungen in Anspruch, als mit dem Leistungspaket vertraglich vereinbart wurde, stellt AutoScout24 ihm diese Leistungen entsprechend der im Leistungszeitpunkt gültigen allgemeinen Preisliste in Rechnung, sofern nicht abweichende Preise individualvertraglich vereinbart sind.
5.2 AutoScout24 ist berechtigt, die Preise in einem oder mehreren vereinbarten Leistungspaketen einmal kalenderjährlich um jeweils bis zu fünf Prozent (5%) anzuheben.
5.3 Preisanpassungen, die während der Laufzeit der Vereinbarung wirksam werden sollen, werden dem Händler 4 Wochen vor deren Inkrafttreten bekannt gegeben. Der Händler hat im Fall von Preisanpassungen, die außerhalb des Rahmens der in Ziffer 5.2 vereinbarten Preisanpassung liegen, das Recht, den Vertrag außerordentlich bis und mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen.
5.4 Macht der Händler nicht von vorgenanntem Kündigungsrecht Gebrauch oder nimmt der Händler nach Inkrafttreten einer Preisanpassung gem. Ziffer 5.3 eine eindeutige bestätigende Handlung vor, insbesondere das Angebot von AutoScout24 durch Einstellen weiterer Angebote oder Inserate weiter in Anspruch, stellt dies eine Einverständniserklärung mit der Preisänderung dar. Auf diese Rechtsfolgen wird in der Mitteilung zur Preisanpassung hingewiesen. Ein fehlender Hinweis hindert das Wirksamwerden nicht.
6.1 Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, stellt AutoScout24 ihre Leistungen monatlich in elektronischer Form in Rechnung. Dies erfolgt durch Zusendung oder Benachrichtigung zum Download. Der Rechnungsbetrag wird im Lastschriftverfahren eingezogen.
6.2 Der Händler gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt beglichen ist. Im Verzugsfall ist AutoScout24 berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
7.1 Die Dauer des Vertrages sowie Kündigungsfristen richten sich nach den Regelungen des jeweiligen Leistungspaketes. In Ermangelung einer solchen Regelung wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und hat ein beiderseitiges ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende. AutoScout24 behält sich vor, das Datum des Vertragsbeginns anzupassen, falls eine Bereitstellung des gewählten Leistungspaketes nicht zum ursprünglich vereinbarten Vertragsbeginn möglich ist. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit verlängert sich die Laufzeit entsprechend. Wird ein Vertrag mit Mindestlaufzeit nicht zum Ende des letzten Monats der Mindestlaufzeit gekündigt wird, läuft dieser Vertrag im Zweifel als unbefristeter Vertrag weiter. Es gilt dann die ordentliche Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.
7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht AutoScout24 insbesondere zu,
a. wenn der Händler wiederholt zentrale Bestimmungen dieser AGB verletzt oder Hauptleistungspflichten aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Pflichtverletzung trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen beseitigt. Zu den „zentralen Bestimmungen“ dieser AGB im vorgenannten Sinne gehören insbesondere
b. wenn sich der Händler länger als 30 Tage im Zahlungsverzug befindet oder Lastschriften ungerechtfertigt widerspricht;
c. wenn der Händler zahlungsunfähig wird (also z. B. Gehaltsforderungen oder Lieferantenforderungen nicht mehr bedient) oder überschuldet ist.
7.3 Für den Händler kann bei Änderungen der AGB das unter Ziffer 14.2 beschriebene außerordentliche Kündigungsrecht bestehen.
7.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses behält AutoScout24 Zugriff zu den übermittelten Informationen, insbesondere zu den übermittelten Inhalten gem. der Rechteeinräumung gem. Ziffer 3.6 sowie den generierten Informationen. Weitere Informationen zu Datenverarbeitungen können den Hinweisen zum Datenschutz entnommen werden.
8.1 Der Händler ist für die von ihm eingestellten Inhalte selbst verantwortlich. AutoScout24 ist lediglich technischer Dienstleister und wird als solcher weder als Vermittler oder Vertreter des Händlers noch sonst in dessen Auftrag tätig.
8.2 Der Händler verpflichtet sich, bei der Einstellung von Inseraten die Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen einzuhalten und stellt sicher, dass die von ihm auf AutoScout24 bereitgestellten Inhalte
8.3 Der Händler ist verpflichtet, die von ihm eingestellten Inserate zu berichtigen bzw. zu löschen, sofern sie diesen Vorgaben nicht entsprechen.
8.4 Der Händler stellt AutoScout24 von allen Ansprüchen (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) frei, die Dritte gegen AutoScout24 wegen einer Rechtsverletzung durch ein Inserat des Händlers oder die sonstige Nutzung der AutoScout24-Website durch den Händler geltend machen. Der Händler wird AutoScout24 auch von jeder Inanspruchnahme Dritter, die aus einer auch nur behaupteten Rechtsverletzung resultiert, entsprechend dieser Regelung freistellen. Die Pflicht zur Freistellung gilt nicht, soweit der Händler die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
8.5 Der Händler hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm übermittelte Dateien keine Viren oder vergleichbare schädliche Programme enthalten. Entsprechende Dateien kann AutoScout24 löschen, ohne dass dem Händler hieraus Ansprüche zustehen. AutoScout24 behält sich Ersatzansprüche wegen virenbedingter Schäden vor.
9.1 AutoScout24 verfügt über ein System, dass die Bewertung von Händlern durch Nutzer des AutoScout24 Dienstes ermöglicht. Eine Bewertung ist lediglich nach vorheriger Kontaktaufnahme des Nutzers mit dem jeweiligen Händler möglich. Die Nutzung des Bewertungssystems richtet sich nach den AutoScout24 Regeln für faire Bewertungen.
9.2 Eine missbräuchliche Nutzung der Bewertungen durch Nutzer und Händler ist nicht gestattet. Unter einer missbräuchlichen Nutzung fallen insbesondere:
9.3 Auf den Inhalt der Bewertungen nimmt AutoScout24 keinen Einfluss, sondern stellt lediglich die technische Voraussetzung zu deren Übermittlung zur Verfügung.
10.1 AutoScout24 ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein eingestellter Inhalt Rechte Dritter beeinträchtigt oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. AutoScout24 behält sich jedoch vor, eingestellte Inhalte auf eigenes Betreiben zu untersuchen. Dazu kommen menschliche Überprüfungen durch das Moderationsteam sowie teil- und vollautomatisierte Werkzeuge zum Einsatz.
10.2 AutoScout24 stellt ein System zur Meldung von Inhalten bereit, die Nutzer, Händler oder Dritte als rechtswidrig ansehen. Das Moderationsteam prüft solche Meldungen und teilt dem Betroffenen die getroffene Entscheidung mit.
10.3 Verstößt ein Inhalt gegen Ziffer 8.2, Ziffer 9.1, oder besteht sonst der begründete Verdacht, dass ein Inhalt rechtswidrig ist, wird AutoScout24 die angemessenen Maßnahmen treffen. Diese umfassen insbesondere
10.4 AutoScout24 ist auch berechtigt, den Zugang des Händlers unverzüglich zu sperren, wenn
10.5 Bei der Auswahl der jeweiligen Maßnahme berücksichtigt AutoScout24 die Schwere des Verstoßes einschließlich eines etwaigen Verschuldens und des Verschuldensgrads, die berechtigen Interessen der Beteiligten und ob es sich um einen wiederholten Verstoß handelt. Vor Inkrafttreten einer vorläufigen oder dauerhaften Sperrung wird der Betroffene über den vorgeworfenen Verstoß („Abmahnung“) und die Dauer der Sperrung informiert. Eine Sperrung kann aufgehoben werden, wenn der die Sperre auslösende Umstand beseitigt ist.
10.6 Wird trotz Abmahnung erneut schuldhaft gegen die Bestimmungen dieser AGB verstoßen, ist AutoScout24 berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, um den Betroffenen dauerhaft von dem Angebot auszuschließen. AutoScout24 ist ferner berechtigt, eine Vertragsstrafe von 500,- Euro je angefangene Woche, in der der Verstoß oder der Missbrauch andauert, zu erheben. Bei Verstößen gegen die Kenntlichmachung eines gewerblichen Angebots erhebt AutoScout24 je eingestelltes Fahrzeug eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,- Euro.
10.7 Wenn Händler wiederholt offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen oder wiederholt offensichtlich unbegründet fremde Inhalte als rechtswidrig melden, wird AutoScout24 die entsprechende Funktion für den betreffenden Händler vorübergehend wegen Missbrauchs sperren. Bei der Entscheidung über eine Sperrung und deren Dauer finden die Kriterien nach Ziffer 10.5 Anwendung.
10.8 Gegen die Entscheidung von AutoScout24, Maßnahmen nach Ziffer 10 gegen einen Inhalt zu treffen oder trotz einer Meldung keine solchen Maßnahmen zu treffen, kann der Betroffene interne Beschwerde bei AutoScout24 einlegen. Die Beschwerde ist bei der in der Entscheidung genannten Kontaktadresse innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem der Betroffene von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt wurde, einzulegen. AutoScout24 wird die Entscheidung auf die Beschwerde hin erneut sorgfältig prüfen.
10.9 Gegen solche Entscheidungen sowie Beschwerden, denen AutoScout24 nicht abgeholfen hat, kann sich der Betroffene auch an eine anerkannte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle nach dem Digital Services Act wenden. AutoScout24 wird mit der vom Betroffenen ausgewählten anerkannten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle zusammenarbeiten. Die Entscheidung der Streitbeilegungsstelle ist für AutoScout24 nicht bindend, außer AutoScout24 hat die Entscheidung ausdrücklich als bindend akzeptiert.
10.10 Händler können sich auch an das interne Beschwerdemanagementsystem von AutoScout24 wenden, das über die im Händlerbereich hinterlegten Kontakte verfügbar ist, es arbeitet entsprechend der Vorgaben des Art. 11 der P2B-Verordnung. AutoScout24 ist bereit mit den Mediatoren zusammenzuarbeiten, deren Kontaktdaten jeweils im Händlerkontaktbereich niedergelegt sind.
11.1 AutoScout24 leistet eine Verfügbarkeit der Datenbank von über 90 % bezogen auf das Jahr. Verfügbarkeit in diesem Sinne bedeutet, dass Inhalte in die Datenbank eingestellt und Daten daraus abgerufen werden können.
11.2 Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden die für die Wartung des Systems erforderlichen Zeiten und Unterbrechungen für Offline-Sicherungen — jeweils im angemessenen Rahmen — sowie Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von anderen von AutoScout24 nicht abwendbaren Ursachen. Hierzu gehören z. B. Notfallmaßnahmen, um eine Virenverbreitung zu unterbinden. Diese Zeiten wird AutoScout24 wenn möglich auf der Website im Voraus ankündigen.
11.3 AutoScout24 sichert keinerlei bestimmte Reichweite oder Verbreitung bei der Nutzung seiner Leistungen zu. Gegenstand der Leistungspakete sind vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarungen im Einzelfall jeweils allein die Nutzungsmöglichkeit bestimmter Angebote, wie angeboten und im Rahmen ihrer Verfügbarkeit, jedoch ist weder ein Tätigwerden von AutoScout24 noch ein Erfolg geschuldet.
11.4 Beim Einstellen von Bilddateien haftet AutoScout24 nicht für die Qualität der Wiedergabe, insbesondere nicht für Farbabweichungen.
12.1 AutoScout24 und der Händler haften nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht nachstehend anders geregelt.
12.2 AutoScout24 haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach für Schäden des Händlers (1) die AutoScout24 oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, (2) die durch die Verletzung einer Pflicht durch AutoScout24, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), entstanden sind, (3) wenn diese Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren, (4) wenn bei Kauf- oder Werkverträgen von AutoScout24 eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde oder arglistig getäuscht wurde und/oder (5) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche auf einer Pflichtverletzung von AutoScout24 oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
12.3 AutoScout24 haftet in voller Höhe bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Falle des Verzugs gilt eine Haftungsbegrenzung auf 5 % des Auftragswerts. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12.4 Für Datenverluste des Händlers haftet AutoScout24, wenn der Händler durch Anfertigung von Backups oder in sonstiger Weise sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung von AutoScout24 ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt. Ziffer 12.2 bleibt hiervon unberührt.
12.5 Soweit AutoScout24 gemäß Ziffer 12.3 nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, ist diese Haftung zusätzlich auf höchstens 10.000,- Euro bzw. bei reinen Vermögensschäden auf einen Betrag von höchstens 5.000,- Euro begrenzt.
12.6 Soweit AutoScout24 gemäß Ziffer 12.3 nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, ist diese Haftung zusätzlich auf höchstens 10.000,- Euro bzw. bei reinen Vermögensschäden auf einen Betrag von höchstens 5.000,- Euro begrenzt.
12.7 In anderen als den in 12.2 bis 12.4 genannten Fällen ist die Haftung von AutoScout24 - unabhängig vom Rechtsgrund - ausgeschlossen.
12.8 Soweit die Haftung von AutoScout24 ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AutoScout24.
13.1 Es stehen dem Händler keine Zurückbehaltungsrechte zu, soweit sie auf Gegenansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften mit AutoScout24 herrühren.
13.2 Händler kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind oder in einem engen gegenseitigen Verhältnis zur Forderung von Autoscout24 stehen.
14.1 AutoScout24 kann den Händlern unter Einhaltung einer angemessenen Frist, die jedoch die Dauer von 15 Tagen nicht unterschreiten darf, Änderungen dieser AGB anbieten. Die geänderten AGB werden dem Händler auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) spätestens 15 Tage vor Wirksamwerden mitgeteilt und zusätzlich auf der Website von AutoScout24 veröffentlicht. Die Änderung gilt als angenommen, wenn der Händler nicht innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntgabe in Textform (z.B. E-Mail) widerspricht.
14.2 Der Händler hat das Recht, den Vertrag außerordentlich bis und mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung der AGB zu kündigen, sofern er mit der Änderung nicht einverstanden ist. Mit der Nachricht über die Abänderung der AGB wird der Händler auch auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und das Kündigungsrecht hingewiesen. Das Einstellen weiterer Angebote oder Inserate vor Ablauf der Frist ist als eindeutige bestätigende Handlung zu betrachten, durch die der einstellende Händler auf die Frist verzichtet.
AutoScout24 setzt sich für Barrierefreiheit, Diversität und Inklusion ein. AutoScout24 arbeitet deshalb daran sicherzustellen, dass die Webseiten und Online-Dienste von AutoScout24 für alle Menschen zugänglich sind und die geltenden Standards für die Barrierefreiheit im Internet (WCAG 2.2 AA), die Bestimmungen des European Accessibility Acts (EAA) sowie des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) eingehalten werden.
16.1 Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München. Der Vertrag zwischen dem Händler und AutoScout24 unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser Regelung meint grundsätzlich die Schriftform gemäß § 126 Abs. 1 und 2 BGB. Die Schriftform wird auch gewahrt durch die Übersendung einer PDF-Datei per Fax oder per E-Mail.
16.3 AutoScout24 ist berechtigt, die Vertragsbeziehung als solche mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Händler berechtigt, den Vertrag binnen zwei Wochen nach Zugang der Ankündigung mit Wirkung zur angekündigten Vertragsübernahme zu kündigen. Das Kündigungsrecht besteht nicht, soweit die Übertragung auf einen Dritten erfolgt, der ein mit AutoScout24 im Sinne der § 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen ist und diese Übertragung nur der konzerninternen Umstrukturierung dient.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll — soweit rechtlich möglich — eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.